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Vom 22ten November 1734«
Montag den zr. Jauuarii 1735. nächstkünftig anberahmten l'ermino vorgeladen, um sodann
zu gewöhnlicher Morgenszeit auf Fürst!. Kriegs-Cvllegit Expedir-Stube in Person oder durch
-»reichend Bevollmächtigte zn erscheinen, ihreSnsprüche gehörig zu begründen, und darauf
rechtlicher Erkenntniß, im widrigen Fall aber zu gewärtigen, daß gegen die Ausbkidende
die Praeclusion ersannt und denen Landesherrlichen Verordnungen und Rechten gemäß werde
verfahren werden. Cassel den n.Nov. ¿784. 8. ó* Kriegs - Collegium allster.
10) Da der Vater des beym hochlöbl. Lerv-Infanterie-Regiment modo Erdprinz gestandenen
und auf der See vermißten Frey, Corporal Carl Wilhelm Wiedemanns, um Verabfolgung
dessen Nachlassenschast Ausuchang gethan, dresem Suchen aber, ehe und bevor dessen
allenfalls sich vorfindende Creditores citirt worden, nicht zu fügen stehest: Als werden
sowol diejenige welche bey dem zurückgekommenen hlödl. Corps selbst sich vorfinden möchten,
als alle und jede weitere Creditoceö zu dem auf Montag den Zs. Jan. a. f. bestimmten Ter
min veradladet, um alsdann zu gewöhnlicher Morgenszeit auf Fürst!. Kriegs-Collegii Erpe-
ditions-Stube entweder in Person oder durch hinlänglich Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre
Ansprüche rechtlich barznthun und zu begründen, und darauf auch rechtlicher Erkenntniß: im
Ausbleidungsfall aber zu gewärtigen, daß sie damit nicht weiter gehört, sondern der Nach
laß an dessen Vater abgegeben und sie sodann au diesen gewiesen werden. Cassel den il.No-
vemd. 1784. 8» *b- Krieges , Collegium alhier.
11) In derVerlassenschaftssache des beym hlödl. Regiment von Drttsourrh verftordeneu Capital»
Eggerding haben denen mehrestru derer in Amerika gestandenen diesseitigen hvchl. Regimen
tern und Corps, die erlassene Edictal-Citation nicht zugefertigt, mithin denen dabey sich et
wa befundenen Gläubigern nicht zur Notitz gebracht werden können. Es werden daher alle
diejenigen, welche sothaner Ursache halber gegen des ermeldten Defuncti Nachlassenschast ih
re zu haben vermeinte gegründete Forderungen zu liquidsten außer Stand gewesen, hiermit
zu dem auf Montag deu rc>. Decemv. a. c. des Ends angesetzten lermino vorgeladen, um so
dann auf Fürst!. Kriegs-Collegii Espedir-Stube zu gewöhnlicher Morgenszeit so gewiß ohn-
-usbleiblich in Person oder durch «»reichend Bevollmächtigte zu erscheinen, und ordnungs
mäßige Liquidation zu pflegen, als im widrigen Fall zu gewärtigen, daß sie darmit ohne
längen, Anstand prsecludstt und gänzlich dahier abgewiesen werden sollen. Cassel den iz.No-
vemb. 1784. 8. 6. Kriegs - Collegium daselbst.
12) Nachdem über des verstorbenen Schöpfengreben Jacob Schreiber und dessen Ehefrau zuOber-
kauffungeu nachgel. Kinder Vermögen der Concurs-Proceis und des Endes edictalis citado per
entoria erkannt, auch l'erminus ad liquidandum auf den lZ. Mardi a. f. schierskmistig an«
berahmt worden; Als werden sämmtl. Schrerdersche Creditores hiermit peremtode dergestalt
citirt, daß sie in prxfixo entweder persönlich oder durch hinlänglich Bevollmächtigte auf hie
sigem Landgericht zu früher Zeit erscheinen, ihre Credita gehörig vedfidren, und was sich
sonst gebühret, ad protocollum verhandeln, mit dem Bedeuten: Sie thun dasselbe also oder
nicht, daß nichts drftoweniqer aus des geschickt erscheinenden Theils An - und Vorbringen er
gehen soll. W. R. Cassel den 8. Novemd. 1784.
13) Es werden alle diejenigen, welche an dem in Concurs gerathenen Vermögen des Möller
Christian Hotte zu Gilfershausen einige Forderungen zu haben vermeinen, hierdurch edictali-
ter citirt, in termino den 24. Nov. vor hiesigem Fürst!. Amte zu erscheinen, und ihre baden
de Zorderunaen so gewiß zu liquidsten, und durch Production der in Händen badenden Origi
nal, Verbrreffungen zu begründen, als widrigenfals dieselben vhnfehloar praedudut werden
sollen. Rotenberg den 5. Octobr. 1784.
8 H. R. Rach und Amimann. <!). 8 - Gleim.
14) Erwerben alle diejenige, welche an der Nachlassenschast d?s bevm löbl Garnistn^-Regi
ment von Knoblauch gesiander-en in Amerika entwichene» Büchsenmacher Rüßel rechte che»
Anspruch zu haben glauben, auch drejerugen Credirores welche bey denen hochl/ Regimentern
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