8 ZL 4Zies Stück.
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z) Nachdem zu Verpachtung des Stücks von denen längst dem Fulda »Ufer zwischen des Hrn.
Förster Wehrmanns und Pförtner Klingenbergs Behausung an der Aue befindliche Weyden
anderwärter Termin auf Mittwochen den 27ten dieses in hiesiger Fürst!. Rcntherey ande
rahmt worden; Als wird solches dem Publico hierdurch bekannt gemacht. Cassel, den rc»
Octob. J784» Amelung.
Citationen der Creditoren.
I) Da man nöthig findet, die Schulden des Papiermacher Christoph Lndemann allhier zu un
tersuchen, um bestimmen zu können, ob sie mit dem Acriv ^ Vermögen desselben in Verhält
niß stehen: so werden alle diejenige, so gegründete Forderungen an demselben zu haben ver-
meynen, hiermit eäiÄaliter vorgeladen, Dienstag den rzten Novemb. a. c. vor hiesigem Stadt,
gericht zu erscheinen und solche so gewiß in Person oder durch genugsam Bevollmächtigte zu
liquidiren; Als gewiß dieselbe sonst damit nicht weiter gehöret werden sollen. Vacha, den
§. Octob. 1784* L. Martin.
S) Nachdem Christoph Steinbocks hinterlassene Wittib und Kinder aus Wettesinzen ihre Gü-
ther, wegen deren Unzulänglichkeit zu Bezahlung der Schulden, ihren Schuldgläudigern z«
übergeben sich erkläret und dannenhero der Concursa Prozeß eröfnetworden; als werden sämt
liche sowohl bekannte als unbekannte Creditoren des verstorbenen Christoph Steinbocks und
und dessen Hinterbliebener Wittib hiermit öffentlich vorgeladen, um in dem auf den F. Janua
rius 1785 bestimmten Termine ihre vermeyntliche Forderungen anzuzeigen und deren Richtig
keit darzuthun, oder zu gewärtigen, daß sie damit hernach nicht weiter gehört werden. Breu
na, den 4. Octob. 1734«
AdeUch von Malöburg-und von Lalcndergisches Samtgerichl zu Wettesingen.
Z) Auf Instanz der Beneficral Erben des beym lödl. Garuisous Regiment von Bünau gestan
denen und verstorbenen Staabs. Capitaine Fritsch werden alle und jede, welche an dessen
Nachlassenschaft rechtlichen Anspruch zu haben glauben, auf Donnerstag den lSten Decemb. a.
c. anberaumten Termin verabladet, um alsdann zu gewöhnlicher Morgenszeit auf Fürst!.
Krieges - Collegii Expeditrons- Srube entweder in Person oder durch hinlänglich Bevollmäch
tigte zu erscheinen, und ihre Forderungen mittelst Einbringung der darüber sprechenden Ur
kunden und Scheine Ln originali gehörig zu liquidiren; darauf aber rechtlichen Erkanntniß im
Ausbleidungsfall aber zu gewärtigen, daß sie nicht mehr bey diesem Liquidation^ Geschäft
gehört, sondern den Landesherrlichen Verordnungen und Rechten gemäß verfahren werde.
Cassel, den 30. Septemb. 1784. 8ürstl. Hess. Kriegs-Collegium allhier.
4) Alle diejenige, welche an meinem verstorbenen Bruder dem gewesenen Cammer Junker Hrn.
von Stsckhouscn etwas zu fordern haben, die wollen sich auf dem, den rteu Rvormb. a. c*
sngesezten Termin des Morgens von y dis ^2 Uhr in meiner Behausung meiden, ihre Forde
rungen gehörig verikciren, mit der ausdrücklichen Bedeutung, daß solche im Nichtrrschei-
nungs Falle mit ihrer Forderung nicht werter gehört werben sollen. Cassel, den 12. Octob.
1784. H. v. Trockhausen, Cammerherr.
z) Sämtliche des im vorigen Jahre ausgetretenen Juden Salomon Levi, des Schutzjuden Wolf
Leor zu Lsspenhaasen Sohnes Creditoren , sollen bey Strafe der gänzlichen Abweisung, in Ter-
jnino Mirtwochevs den r7ten Octob. vor hiesigem Fürstlichem Amte erscheinen, und ihre For
derungen angeben und liquid machen. Rotenburg, den 7. Septemb. 1784.
8. H. R. Rath und Amtmann, st). 8» Gleim.
-) Da in des beym hlbl. Regiment von Wissenbach nunmehr von Knoblauch verstorbenen
Fähndrich Ernst Nachlassenschafrs-Sache die erlassene Edictal» Citationen denen mehresten in
America gestandenen blbl Regimentern und Corps nicht zur Nottz gebracht, und darüber die
gehörige Documenta publicationis nicht rexrolluciret werden können; So .werden hiermit alle
dieM,