Laffclische
Polices- md LMmcmcn > ZeiMg.
Mit Hochfürstlich-Heßische« gnädigst«» Privilegio.
Montag den 4^ Oktober.
Editralci rari o n en.
1 ) Demnach Christoph Gabel, weyl. Johannes GabelS Sohn nu- Henckenrobe im Heßischen ge
bürtig, 70 Jahr alt und feit do I abren als Beckergeseüe in die Fremde gegangen, von sei
nem Leben und Aufenthalt aber keine Nachricht gegeben, somit über dessen in hiesigem Ge
richte befindliche Vermögen ein Cnrator bestellet, jetzo aber des abwesenden Geschwister« und
nächste Intàt-Erben gebeten, ihnen solhaneS Vermögen verabfolgen zu lassen, und Absentem
nach der Ordnung pro mortuo zu erklären ; des Endes denselben edictalitcr vorzuladen gezie
mend nachgesuchet : Als wrrd genannter Christoph Gabel, oder desseu rechtmäßige Leibes - Ce
ben hierdurch edictalitcr ciriret, und abg aben, in termino pere,»torio ben Sy. Octvb. L. I.
vor hiesigen Frevhrrrl. Gesamt- Gerichte entweder in Person ober per Mandataiium satis instru-
ctum zu erscheinen, nach abgelegten Curate!- Rechnungen das sub cura gestandene Vermöge«
in Empfang zu nehmen und sich respective dazu zu legitimiren, oder in Eutstehung dessen zu
gewärtigen, daß denen sich gemeldeten Geschwistern und Inrettst- Erden solches für erst gegen
Cautton ausgefolget, nach zurückgelegten ordinatiousmäßigen Älter des absent!« oder dassel
be ihnen in Gefolge der Ordnung ohne Cantivi» überlassen werden solle. Wahlhausen, de«
Sy. Junii 1784. Freyherr!, von Hanstcinischen Gesamt-GerichtS wegen. E. L. Sonntag.
-) Nachdem Anton StannariuS dermaliger Aeltester des Geschlechts der Kannengiesser von Aie-
reuberg schon seit laugen Jahren abwesend und wett über fiebenzig Jahre alt ist, auch mit fei
ner zurückgelassenen Ehefrauen zu Altenrrtte keine Lehusfolger erzeugt har, immittelst aber die
'Mutung der von den Herren von der Malsburg relevirenden Lehen von ihm nicht besorgt wpr«
den; als wird et Anton Stauuarius hiermit edictsluer cititi und vorgeladen, um sich binnen
E s.S s s dreyen