Dom 2zten August 1784. 65z
ge, welche !n prLkxo nicht erscheinen werden, sich der Erklärung derer erschienenen überall
zu fügen schuld,g seyn sollen. Arnstein den 7. Aug. 1784.
Freyherr!. von Bodenhausisches Gericht. Lhr> Lor. Lellmann.
ß) Alle diejenigen, welche an des Kiesigen vhnlängft verstorbenen Schutzjoden Abraham Levt
Verlassevschafe ex quocungue 6r caxite etwa- zu fordern haben, werden hiermit xercwtorie
fürgeladen, solches in Tcrmino den yten Grpr. 8. c. so gewiß bey Fürst!. Landgericht avzm
zeigen; als sie in Entstehung dessen zu gewärtigen hüben , daß sie damit nicht weiter gehört
werden. Cassel den l6. Aug. 1784* ¿5. 6* Landgericht dahier.
9) Auf Ansuchen der Jntestat-Erben des verstorbenen Bürgermeister Pitffer zu Helwarehauft«,
werden alle und jede, so an den selben.injge Forderungen zu haben vermeyreu, auf Denver-,
tag den yten Sept. d. I. vor Fürst!. Stadtgericht zu Helmarshausen sä U^mäsnäum credim
tut» prxjudicio prxdusi veradladct» Carlshaven den 2Y. Jul. 1784.
Fürgl. Hess. Helmarohäuscr Stadtgericht. Viedcnkap.
ro) Auf Instanz des im hoch!. Jung. Prinz Friedrich modo vacanten Regiment gestandene»,
und in America verstorbenen Capnaiu von Schallern Hinterbliebenen Erben, und Bitte, um
extrsättion des vetunöii Verlassenschaft, werden hiermit alle diejenige, welche daran gegrüu-
bete Forderungen zu haben vermeynen, zu dem auf Donnerstag den I4terr Octodr. nächstkünf
tig auberahmten Termino vorgeladen, um sodann zu gewöhnlicher Morgens Zeit auf Fürst!.
Kriegs- Collsgii- Expedir» Stube in Person, oder durch anreichend Bevollmächtigte zu er-
scheinen, ihre Forderungen ordnungsmäsig zu liquidiren, und darauf Rechtlicher Erkännt-
nist, so wie im Nichterfcheinung-fall der kcxcluiion bey diesem Liquidations. Geschäft ohn«
fehlbabr zu gewärtigen. Easse! den Ly. Jul. 178a. 8. H. Kriegs - Collegium alhicr.
H) Nachdem des beym löd!.; Grenadier Bataillon Platte gestandenen in America mit Tode ab-
gegangenen Lieutenant Kleyensteuders Erden um Edrctalladung dessen alleufalsigenEreditoren
und demnächsiige Verabfolgung der Verlassenschaft Ansuchung gethan; als werden alle und
jede, welche an des veluncti Nachlaffenschaft Anspruch zu haben vermrynen, aufMontag den
szten Oct. a. e. auberahmten Termruo verabladet um sodann zu gkwdhnlicher Morgevszett auf
Fürst!. Krirgs-Eollegio in Person, oder durch anreichend Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre
. Forderungen ordnungsmäsig zu liquidiren und allenthalben rechtlicher Erkanntniß hierüber, so
wie im Nichterschemungssall derPräclrrsion bey diesem Liquidations Verfahren zu gewärtigen»
Cassel den y. Aug. 1784. 8- H. Kriegs-Collegium daselbst.
I,) Demnach über des Einwohner Jost Dingels Vermögen zu Kleinen - Euglis, wegen überwie
genden Schulden Last, der LoncurS-Pr oceß erkannt worden; so werden alle diejenigen, wel
che an solchem Schllldforderungen haben, sowohl als diejenigen, so an dessen Güthern An
sprüche zu machen gedenken, hierdurch dkrogestalkeu citiret, daß solche in termino percmtorio
Donnerstags den ftcn Octsdr. künftig des Vormittags gut Zeit vor hiesigem Jusiitz Amt er
scheinen, ihre Forderungen liquidiren, widrigenfslS aber der Präclnsion und Abweisung ge
wärtigen sollen. Borcken den *8- Jul. 1784. Fürst!. Justitz.Amr bi cf. wangcmann.
13) Da der Herr Brunnen. Eaßirer Conrad Friederich Diederichs hteseldft, so viele Schulden
contra hi ret hat, dag sein dermaligeS Vermögen zu Befriedigung seiner Gläubigere nicht zu
reichet; so wird hierdurch, ans Nachsuchen dessen Vaters, des Herrn Brunnen. Cvmmissariu»
Leopold Eonrad Diederichs, der Concurs-Proceß gegen den Brunnen . Eassirer, und zugleich
öffentliche Ladung au sämtliche dessen Gläubigere dahin^rkannt, daß alle diejenige, welche au
demselben, und seinem Vermögen einen gegrü»deten Anspruch und Forderung, es seye, au-
welchem Grunde es wolle, zu haben vermeinen. Mitwochs den üten Oetobr. a. c. als in dem
dies Evds anberaumten rervstno peremtvrio, früh um y Uhr vor hiesigem Oder-Amte entwe
der persönlich, oder durch hinreichend, auch selbst zu einem gütlichen Vergleich bevollmächtigte»
^«nciatsrium erscheinen, ihre Forderungen angeben, und durch Urkunden, oder auf ander«
Weift gründlich behaupten, auch auf die wegen etwaigen Vergleich-, und billigen Nachlasse-
Aaaaaz ih.