300 i5te$ Stück.
5) ES sollen Montag de« 14. Jun. de) gegenwärtigen Jahrs folgende demversiordenen HanS Hen
rich Äppen und nunmehr» dessen Erben zu Niederelsungen zugehörige in hiesiger Feldmark ge
legene Erbländereyen, als: 1) Ack. im Oberhtddeser Felde jZwrschen David Stumpf und
' Johannes Schmitt, s) Ack. 3 Rut. in den Rottlàudern an Jacob SchwedeS, 3) Ack.
6| Rut. auf dem großen Rottselde zwischen George Schiente und Fritz Poschmann, 4^ Ack. '
6 Rut. am Zensing! zwischen Christooh Appel und Jacvd Poschmann, 5) Ack. 8| Ruten
beym Eiserstein zwischen Johann lHmrich Rumpf jun. und Eonrad Wcymanns Rel. von Amts-
wegen an den Meistbietenden verka rst werden; wer ein oder anderes von diesen Grundstü
cken zu erstehen gesonnen, kann sich alsdann zu gewöhnlicher Gerichlsstnnde angeben, darauf
bieten und nach Befinden aufs höchste Gebort des Zuschlags gewärtigen: wie sich denn auch
diejenigen, denen an solchen Stücken ein dingliches Recht zustehet, einzufinden und bey Strafe
der nachhertgen Enthörung solches auszuführen haben. Breuna den 27. März 1784.
Adelich vsn Malsburgisches Gamtgcricht. I. L. Rornemann.
6) Mittwochen den yten JuniuS d. I. sollen folgende des Christoph Steinbocks hinterlassenen
Wittib und Kindern zugehörige in der Wettefinger Feldmark gelegene Erbländereyen, als: l)
1* Acker auf dem Hängen au Johann Henrich Baken und dem Gemeinde Hängen: 2) Z Ack.
daselbst auf die Landwehr stoßend an Johann Georg Flörke» und Johann George Schindehül-
ten, und 3) f Ack. daselbst an Haus Henrich Schüßler und dem Gemeinde Graben gelegen,
von Amtswegeu an den Meistbietenden verkauft werden; «er ein oder anderes davon zu erste
hen gesonnen, kann sich alsdann zu gewöhnlicher Gerichtsstunbe einfinden, darauf bieten und
aufs höchste Gebot dem Befinden nach de- Anschlags gewärtigen: zugleich haben sich diejeni
ge», weiche fothane Grundstücke, e< feye aus was vor einem Grunde es wolle, in Anspruch
zu nehmen gemeinst, anzugeben und fothane Ansprüche geltend zu wachen, oder es sich selbst
beyzumessen, daß fie damit hernach nicht weiter gekört werden. Breuna den 31. März 1784.
Adelich von Malsburgund von Lalenbergisches Samtgerichr zu weltesingen.
-) Es soll deS Christoph Detthoff jü Hrtligenrode fein Erbgarten, denedst der Hofreyde au An
dreas Ahrend und dem Förster Schütte gelegen, cx officio an den Meistbietende« öffentlich
verkauft «erden; wer nun darauf bieten will, der kann sich in dem dazu ein für allemahl auf
den 24ten May schierSkünftig bestimmten LicitationStermin, auf hiesigem Landgericht angeben.
Cassel den l8. März 1784.
8 ) ES soll des Johannes Staubten Erben zu Oderkaufungen ihr Wohnhaus, ex officio an den
Meistbietenden öffentlich verkauft werden; wer nun darauf bieten will, der kann sich io dem
dazu ein für allemahl auf den 26ten April schiersküuftig anberahmten LicitationStermin auf
hiesigem Landgericht angeben. Cassel den l8. Marz 1784.
9) Es sollen die dem im ConcurS befangenen nunmehro verstorbenen Schultz Jacob Röhling zu
Altmorschen sämtlich zugehörig gewesene Immobilien, als: l) ein Wohnhaus und Scheure,
an Adam Möller gelegen, 2) noch ein Wohnhaus, Scheure, Stallung und Hofereyde nrdst
Garten dabey am vorigen gelegen, Z) 3 Ack. 2 Rut. Erdland am Ztegenlörhgen, 4) è A. ir
Rat. Erbland am Schettenbcrge, 5) Z Ack. 13 Rut. Erdlavd an der Heynebacherstraße, 6)
tz Ack. u Rut. Erbwiese beym Häusge«, 7) Z Ack. 8 Rut. Erbwiese aufm Störg, 8) 1; Ack.
Erbland der sogenannte Klebeberg in der Neumörscher Fluhr gelegen, 9) ; Ack. Erbland aufm
Else in der Altmorscher Fluhr gelegen, io) 3 Ack. ppter. Erbland, am LöbeS in der Neu-
morscher Fluhr, 11) I Ack. Erbwiese an 2 Stücken die Teichwiese genannt in der Neumörscher
Fluhr, 12) 2§ Ack. ohngefehr Erbland in der Kehlen genannt, 13) 1 Stück Erdland a r Me
tze groß am Erndewege in der Neumörscher Fludr, ex officio öffentlich an den Meistbietenden
verkauft werden, und stehet dazu Terminus Licitationis auf den 3ten Jun. schierSkünftig anbe»
rahmt; diejenigen nun welche Lust und Belieben tragen vordenahmte Immobilien zu erstehen,
rönnen sich bestimmten Tages Vormittags y Uhr auf hiesigem Amt« einfinden, ihr Gebot thun,
und der Adjudication gegen daare Zahlung gewärtigen. Spangenberg den 22. März 1784.
Pfeiffer.
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