Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1784, [1])

Vom Zt«n April 1734. 
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schweige« eingebunden werden soll. Urkundlich aufgedruckten HochfürstUch Paderbornische» 
Reateruugs-Jusieaelö. Paderdorn den Uten Februar L784. 
Vt. j. P. Meyer. 
w. A. GrrmLhsss. 
^ Justus Dorn, Daniel Prost, und Paulus Thebi« von Nieder -Urf, sind denen Landesvrbi 
nungen zuwider ausgetretten, diese werden hiermit ediLìàer verg.stalt citiert, sich sogewiA 
binnen Jahres Frist in ihrem Vaterlands wredrum ernzusinden, vnd vor hirsigem Gericht sich 
zn melden, alS sie widrigens zu gewärtigen haden, dtch nach Anleitung gnädigster Verord- 
vung mir Confiscation ihres Vermögens gegen sie verfahren werde. Nlederurf den 12. März 
1734. Adel, von Löwensteimsch Samt - Gericht das. Rembe. 
Verpacht ungen. 
0 Nachdem künftigen Dienstag den 6. April der zwischen dem Hrn. Obristcn Lewpe und der 
tlewen Ahñññerger Mühle gelegene ehemahlige WtSkemännische jetzt herrschüfrlichr mir einem 
Gartenhaus versehene Garten, bcS Vor und Nachmittags dahrer in meiner Behausung auf 
ein oder mehrere Jahre hinwlderum an den Meistbietenden verpachtet werden soll; als wtrd 
ein solches denjenigen, wulche besagten Garten zu mierhen gewiller, zur Nachricht und Achtung 
bekannt gemacht. ' Cassel den 44. März 1784. 8. Hess. RenrYerey daselbst. Amelung. 
Citationen der Creditore». 
l) Nachdem Christoph Erckelenz ju«. von Westuffeln, zu Hofgeismar ohne LeibeS.-Erben ver 
storben, vorher aber über fein, nach Abzug der Schulden, zu hinterlassendes Vermögen, gericht 
lich disponier, UNS dann terminus ad liquidanduni eredita auf Freytag den Z0. April a, *c. 
von Amkswegen anberaumet worden: als werden alle, welche an dem verstorb. Christoph Er 
kelenz einige gerechte Forderung zn haben vermeinen? dergestalt hiermit edictaliter vorgela, 
den, daß solche in yrrfixo vor Fürst!. Amte alhier erscheiuen, ihre Forderung gehörig liquidi- 
reu und darüber. Bescheids, widrigeus aber und rm Nichterscheinungssall der Präclusion gewär- 
tigen sollen. Aiercnberg den 10, Wiar j 1784. 
Sfirftl. Justiz > Amt hiersclbst. 3. p. Heppe. ? 
g) Nachdem über des hiesigen Rathsverwandten Johannes Hornung und dessen Ehefrauen Ver 
mögen, weil solches die Schulden übersteigen, der Concursa Proceß erkannt, und ad Liqui- 
dandum eredita Terminus auf Freitag den 7 ten May a. c. anberamt worden: als Werve» 
alle diejenigen, welche an deren Vermögen, gegründete Forderung zu haben vermeynen, hierí 
durch ediÄsüter öc peremtorie citiret, daß sie des Vormittags 8 Uhr vor Fürstlichem Stñdtgeí 
richt alhier !n Person, oder durck genügsame Bevollmächtigte erscheinen, ihre Forderung der 
Proceßordnung gemäß gehörig liquidiren, und daraus rechtlicher Erkäntniß gewärtiger seyn; 
diejenigen Creditores sber, welche in prñfixo nicht erscheinen, haben zu gewärtigen, daß sie 
»achhero bey diesem Concurs weiter nicht gehöret werden sollen. Jmmeuhausen den 27. Febr. 
1784. 8 - H. Stadtgericht daselbst. Martin. Bräutigam. 
5) Nachdem über' des hieselbst verstorbenen Apotheker Most hinterlassenes Vermögen der Con- 
curs t Proceß erkannt und Terminus ad liquidandinn eredita auf den rz. May a. c. au berühmt 
tn:b festgefezt worden; als werden alle und jede, welche an diesem Concurs Forderung zu ha 
ben vermeinen, hierdurch sub prejudicio jaraclusi citiret und vorgeladen, besagten Tages auf 
hiesigem Narbhause zu erscheinen und ftldige der Behörde nach gehörig anzugeben und zu lií 
quidtren. RodendktZ in der Grafschaft Schaumburg den 3. März 17x4. 
Burgermeistcr und Rach daselbst. 
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§).Nach-
	        

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