Vom 6ten Oktober 178z.
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14) Nachfolgende dem Lieutenant und Rhein, Zoll-Nachfchreiber Jacob mollo dessen Erbe»
zugehörige in hiesiger Stadt und Feldmark gelegener, Grundstücke, als: l) em Wohnhaus,
Scheuer und Stallung an Conrad Bröll, 2) | Act. Erbgarten an der Viehtrift, 3) ^ Acker
8 Rut. Erbwiese zwischen Conrad Morst und Hachenmerster, 4) y* Ack. 6* Rat. Erbland im
Georgenfeld, 5) | Ack. 6£ Rut. Erdland über dem Hegewogögarten, 6) Ack. Erbland auf
dem Hupberge, 7) Ack. 3 Rut. Erbland daselbsten und 8- lZ Ack. ^Rut. beym Pfiefwege
am Obermilsanger Pfarr-Land gelegen, sollen ans Instanz derer Erben, an den Memsibie-
tenden, in dem hierzu auf den 27ten Octobr. bestimmte» Termin verkauft werden; KaufUed-
habere wollen sich demnach besagten Tages, zu gehöriger Morgcnszeit auf hiesigem RatyhauS
einfiiiden, ihr Gebot thun, und der Meirrstdierende nach Befinden der Adjudrcativn gewärti
gen. Milsungen den 20. Sepl. 1783- Guabedifsen. Vig. Loinmiffionis.
15) Es soll der Geismarischen Erden Behausung alhier in der Unterneustadt in der Creuzgasse
zwischen dem Mühlverwalter Engelhard und der Mtttib Hellwigin gelegen, von Obrigkeit
und Amtswegen an den Meistbietenden verkauft werden; wer darauf bieten will, kaun sich in
dem auf Donnerstag den Uten December schrerskünftlg präfigirtem Termine vor hiesigem
Stadtgericht zu gewöhnlicher Gerichtsstunde angeben, sein Gebor thun, und nach dem lezten
Glockeuschlag »r Uhr, nach Befinden dessen A-judication gewärtigen. Cassel den 23. Sept.
178z. Ex Coimniflione Senatus, 1.8. ^och, Stadt-Secrerarius.
jö) Eö soll des hiesigen Bürgerund Bendermeister Johann Henrich Reywüllers Garten alhier
vor dem Leipziger Thore vhnweit der Pulvermühle zwischen dem Bleicher Mosebach und
Brauknecht Fmck gelegen, von Obrigkeit und Amtswegen an den Meistbietenden verkauft
werden, wer darauf bieten will, kann sich indem auf Donnerstag den Uten December schiers-
künftig präfigirtem Termins vor hiesigem Stadtgericht zu gewöhnlicher Gerichtsstunde ange
ben, fein Gebot thun, und nach dem letzten Glockenschlag 12 Uhr nach Befinden dessen Adju-
dication gewärtigen. Cassel den 23. Sept. 1783.
Ex Lomluiüione 8cnatus, I. 8Lcoch, Stadt-Secretarius.
17) Es soll des Johann Heinrich Müllers Rel. modo der Wittib Gipbardin zu Grvßenrirta ihr
\ Ack. Erbland hinter der Lache an Haus Henrich Bettenhäuser, und ß Ack. Erbland, unter
dem Erdsiück an Hans Herrman Fingerling und ihr selbst gelegen, ex officio an den Meist
bietenden öffentlich verkauft werden; wer nun darauf bieten will, der kann sich in dem darz«
ein für allemahl aus den 27ten Nov. schierskünftig bestimmten Licitationötermin auf hiesigem
Landgericht angeben. Cassel den n. Sept. 1783»
15) Es soll des Wirth Johannes Schuchard & ux. zu Wehlheiden ihr Haus und Garten nebst
f Hufe Land, sodann ihr zweytes Haus, Hofreyde und neu angebauetes Haus auch 2Baum
garten und 2^ Ack. Grabeland, ingl. |§ Ack. 1 Rut. Erbland im Brückenberge an Heinrich
Wimmel, i Ack. 3 Rut. am Kratzenberge, || Ack. an der Scheibenbreite, | Ack. 6 Rut. am
Rorhenditwoldschen Wege, $ Ack. 2 Rut. am Auweege und Jacob Wimmell, y* Ack. 1 Rut.
auf der Hollunder, § Ack. 6 Rut. auf der Eisenkaute, Ack. 4 Rut. auf den Fehren an Ja
cob Wimmell und der Trusell, \ Ack. r R. in den Sümpfen an Henrich Wimmell, Ack.
auf den Waldweg stosend, y^ 3i<f. Rut. am Heuküppell, § Ack. an Jacob Wimmell daS
Kaysers Flachsland genannt, /s Ack. 6R. aufm Drüllemannsberge, if Ack. 7 Rut. die Gras
breite genannt, Ts Ack. 5 Rut. die Spitze an Henrich Wimmel, Ack. 2 Rut. auf den Graße-
weg stosend, l Ack. 8 Rut. auf der Höhe an Jacob W mmel, | Ack. 1 Rut. auf der Fluhr-
scheide an Henrich Wimmel und ein Krautgarten a Ack. an der Gemeinde, auch | Ack. 1R.
Land auf der Tbonkaule gelegen, ex officio an den Meistbietenden öffentlich verkauft werden;
wer nun darauf bieten will, der kann sich in dem darzu ein für allemahl auf den tüten Oct.
bestimmten Licitationötermin auf hiesigem Landgericht angeben. Cassel den t8. Sept 1783»
ly) Es sollen des Johannes von Hagen Wittib zuständig gewesene jetzo von Johann W lhelm
Schmidt zu Ippinghausen in Besitz habende nachbenahmte Grundstücke, als: a) Erb-Län
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