Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1783)

Dom interi Zumus 173 z. 
445 
B« so n d er e Av $ r t ijs $ m t n tt. 
l) Bey der mit bekannter guten Ordnung, und den vestgefetzten Solennitäten vollzogenen iziten 
Ziehung derHochfürstl. Hessen-Darm städtischen gnädigst garantirte» Zählen-Lotterie, find 
diese Nummern r 
34. 6. io. 47. 71. 
aus dem Glück»-Nabe gezogen worden. Die iy 8 te Ziehung in Cassel geschiehet den I 8 te» 
Junii Die date Ziehung in Marburg den 2Zte» Junii. Die lzrre Ziehung in Darmstadt 
den aten Julii und die folgenden von z zu 3 Wochen. Cassel den u. Junii 173z. 
General-Direction der Hochfürstl. Hess CaffeUischen gnädigst garanririen Zahlen-Lotterie. 
r) Nachdem falsche Baaden-uvd Hochbergische Convenkionsrhaler mit der Jahrzahl 1766 welche 
auS zz löthigem Silber bestehen, mithin ein jedes Stück davon nur 35 Kr. Frankfurter Wäh 
rung werth ist, abermals zum Vorschein gekommen und daran besonders zu erkenne« sind, 
daß sie gegen die gute gar zu leicht ausgefallen und die Buchstaben daraufunförmlich undkl«- 
ner aussehen, auch ketneswegeS die gehörige Stärke und Schärfe haben, überdem an dem 
Portrait sehr merklich ist, daß die Perruque aus gröber» und unordentlich untereinander!ge- 
worfeneu Haaren, der Harnisch hingegen ganz glatt, welcher an denen ächten sich schuppig^ 
darstellt, gemacht worden; als wird solches dem Publico zur Nachricht und Warnung hierdurch 
bekannt gemacht. Cassel den 24. May 1783. 
fürstlich Hessisches Münz - Directorium daselbst, 
z) Es ist zwar die Fangung der unschadhaften Vögel und Zerstöhrüng derenNester durch dtegnä- 
digste Verordnung vom i8ten Aug. 1740 bey Strafe verbotten; nachdem man aber wahrgenom 
men, daß dieser nicht nachgelebt, und besonders mit Fangung der Nachtigallen und Zerstöh- 
rung deren Nester in ganz frevelhafte Weise vieler Unfug verübt werde, und dahero unterm 
szten abgewichenen Monats gnädigst befohlen worden, daß die Verbrechere überhaupt und 
fürnemlich diejenige, so sich unterstehen, Nachtigallen zu fangen und deren Nester zu zerstöh- 
ren, sogleich mit harter LeiveSstrafe belegt werden sollen; so wird solches zu jedermanns War 
nung hierdurch mit dem Beifügen öffentlich bekaunt gemacht, daß die Behörden Befehl ha 
ben, auf die Verbrechere genau zu invigiliren, dieselbe imBetrettungsfalle sofort zu Haften 
zu bringen, und davon zu deren weitern körperlichen Bestrafung Anzeige zu thun. Cassel de« 
2. Jun. »783. Aus 8ürftl. Rriegs-und jvomamen-Cammer. 
4) Nachdem die plansmäßige Ziehung der Ulten Classe von der gegenwärtigen hiesigen XXVIten 
Lotterie mit aller Ordnung beendiget worden; So werden die Herren Interessenten, nicht nur 
die darin gefallene Gewinne, nach Abzug des loten Pfennigs, binnen der im Plan bestimte» 
vierwöchigen Frist, von denenjenigen Herren Collecteurs, bey welchen die Einlagen gesche 
hen,'gegen die sofort a»»szuhändigende Original-Gewinn-Loose in Empfang zu nehmen, 
sondern auch die Renovation derer im Spiel verbliebenen BilletS um so mehr zu beschleunigen 
gerieben, als die Ziehung der folgenden 4ten Classe in genauester Befolgung des Plan- am 
izten Julii nächsthin ohnfthlbar geschiehet. Auch stehen noch einige Kauf-Loose zu der 
4ten Classe, als: Ganze zu Sechs Rrhlr. Zwölf Ggr. Halbe zu Drey Rrhlr. Sechs Ggr. 
und Viertels zu Ein Rrhlr. 8»nfzchn Ggr. in sämtlichen Collecturen zu erhalten. Cassel 
den 4. Inn. I78Z. 8ürsti. Heßis. Direction der gnädigst garantirten Classen-Lotterie das. 
Z) Diejenige so willens sind, die hiesige Policey- und Commercien-Zeitung aufs bevorstehende 
2te halbe Jahr zu halten, werden ersucht, den Betrag dafür mit \ Rthlr. vor Ablauf diefts 
MnaiS an mich gefällig berichtigen zu lassen. Cassel den 9. 3 «y. 1783. Heer. 
Steckbrief. 
Der Einwohner Christoph Niedermann aus Ermschwerdt; welcher etlich und 40 Jahre alt, 
mittler gesetzter Statur, von schwarze» Haaren und schwarzbraunen Angesichts ist; eine» 
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