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doden fLr 6 Elfte. Holz; ivre auch im Hinterhause 2 Stuben mit Meubles monathsweife a»
einzelne Personen zu vermiethen.
15) Es ist im Albusischen Hause nahe beym Stralsund eine Stube und Stubenkammer, nedK
mehrern Bequemlichkeiten, an einen einzeln Herrn zu vermiethen.
16) Auf der Oberneustadt in der Frankfurterstraße Nro. 24. ist unten ein Logis, welches zu ev
ner Wirthschaft oder dergl. Gewerbe schicklich ist, sodann auch in 2ter und zter Etage verschie»
Vene wohl eingerichtete Logis mit oder ohne Meubles, ingl. Stallung, Boden und Keller, so»
gleich zu vermiethen.
17) Es ist in der Schloßstraße in Nro. 410. vorn heraus ein Logis nemlich 1 Stube und Küche,
und auf Verlangen auch eine Kammer auf Johauni zu vermiethen. -
18) Es ist ein Logis aufdem Markt in Nro> 700 mit Meubles und Aufwartung sogleich zu vermiethen.
19) In der Fürstenstraße in Nro. 198. ist die gte Etage bestehend in 2 Stuben, 3 Kammern,
Küche und Platz vor Holz, mit Meubles monathsweise, sogleich zu vermiethen.
30) In dem Rouxischen Hause auf der Oberneustadt in der Königsstraße, sind 2 meublirte Zim,
mer für ledige Leute zu vermiethen: der M. la Bilette in demselben Hause gibt weitere Nachricht
Personen, so Dienste suchen.
j) Eine junge Person, die aber schon bey einer Fräulein gedienet, Waschen, Bügeln, Nähen und
Stricken kann, auch in der Küche etwas Bescheid weiß, und mit guten Attestat versehen ist,
^wünschet als Garderobemädgen, oder auch allenfalS in eine kleine Haushaltung alsHauömagd
sogleich wieder in Dienste zukommen.
3) Ein junger Mensch von honetter Herkunft, welcher etwas frisiren kann, auch mit Pferden
umzugehen weiß, suchet bey emer Herrschaft allhier/sogleich oder auf Johanni in Dienst j«
kommen.
3) Ein Mädgen von honetter Familie, welches Nähen, Stricken, Bügeln uud Kochen kann, su
chet in einen stillen Haushalt Dienste.
4) Ein Bursche von i6 Jahren und von guter Famili",der im Rechnen und Schreiben ziemlich er
fahren, auch bereits mit der Handlung etwas Bescheid weiß, wünschet sogleich gegen ein billi
ges Lehrgeld bey einer Ellen.-oder Specerey-Handlung in die Lehre zu kommen.
Bediente, so verlangt werden.
3) Eine gute Köchin, die ihrer Verhaltung wegen mit guten Attestaten versehen ist, wird bey
eine Herrschaft allhier, sogleich in Dienst verlangt.
5) ES wird bry einem ledigen Herrn eine Haushälterin von gefetzten Jahren verlangt, welche
das weisse Leinen wohl zu besorgen weiß, und die Haushaltungs-Rechnung führen kann, auch
• schon mehr bey einer vornehmen Herrschaft gewesen und davon gute Attestate vorzuweisen har.
Capitalien, so auszulehnev.
r) Einhundert und fünfRthlr.Eassamüuze sind gegen die erste gerichtliche Hypothek zu verlehne».
i) Ein Capital von in Rthlr. ist gegen die erste gerichtliche Hypothek »ihrer in Cassel zu ver»
lehnen. /
3) 2000 Rrhlr. Pupillengelder, wovon ioso Rthlr. in Louisd'or s 5 Rthlr. und iooo Rthlr. i?
Cassa-Münze, sind auf sichere Hypotheke hiesigen Orts, gegen landübliche Zinsen zu verlehnen.
4) i8tf bis 200 Rthlr. ur-d zu Johanni wird r 220 Rtylr. sind ans sichere Hypothek auszulehnen»
5) Es stehen 1670 Rrhlr. edietmäsigerWährung gegen 4 procent Zinsen auf erste uud sichere Hy
pothek de» ii Sept, a f c. zu verlehnen, -
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