Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1783)

Vom 2ottn Januar 1783; 
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3? Mrderi; ber oder diejenige so darzuLust haben, können sich in demdarzn auf Freytag den 14t«« 
März a. f. anberahmten Lrcitationstermin in des Greben Maurmanus Hause zu Saßen deS 
'b* Vormittags io Uhr eiufinde», ihr Gebot thun, und nach Befinden Glockenschlags rg Uhr der 
:ns Adjudication gewärtigen. Schwarzenborn und Nenenstein den lyier. Dec. 1732. 
"* ^ ^ Lode» Brandau^ 
Ki) Des verstorbenen Rathsverwandten^Pfeiffers Erben, sind willens ihren vor dem Leipziger- 
l " \ thor beym Iimmerplatz zwischen dem Seilermstr. Engelhard undBader Schiel gelegenen Gar- 
ten, worinn ein Wohnhaus und Brunnen befindlich, aus freyer Hand ander, Meistbietenden 
y zu verkaufen, und ist dazu Terminus auf den Ziten Jan. h. a. bestimmt; Kauflustige belie- 
"" den sich also an bemeldtem Tage bey dem Miterben Kaufmann Hr. Jonas Pfeiffer einzufinden, 
m ihre Gebot zu thun» und der Meistbietende nach Befinden Zuschlags zu gewärtigen. 
j** %i) Es will die Kanfm. Frau Langin ihren bey dem Hollandischernbor gegen dem Vauxhall 
über gelegenen grosen Garten beynahe 4 Acker haltend, ganz oder Stückweise verkaufen, oder 
' öa auch an einen Mann ganz vermieten. 
| äs) Es hat der Hr. Förster Spies zu Wolfsanger seine Güter sämtlich aus der Hand verkauft, 
und ist auch gesonnen sein erb-und eigenthümliches Wohnhaus, daran stehender Scheuer und 
-ch hinlängliche Stallung nebst einem Garrgcn am Hause und mit den ganzen Gemeinds-Gebräu- 
■ chen versehen, zu verkaufen. Lusttragende wollen sich bey dem gedachten Verkäufer znWolfs, 
t,s anger melden; auch dienet zur Nachricht daß ein Capital darauf stehen bleiben kann; das 
Haus ist vor H80 Rthlr.assecnrirt. 
u * U4) Nachdem ad instantiam des verstorbenen Waznermeistsr Schejftrs Erben zum freywilligen 
y ' a Verkauf ihres elterlichen Gartens allhier vor dem Holländischenthore an dem Seilerwege und 
!*? 1 dem Bäckermeister Escherich gelegen, Terminus auf Donnerstag den 6ten Febr. schierskünftig 
^ prafigiret worden ; als können diejenige welche darauf zu bieten gesonnen, sich in prsefixo vor 
™ hiesigem Stadtgericht zu gewöhnlicher Gerichtsstände angeben, ihr Gebot thun, und darauf 
das weitere gewärtigen. Cassel den 14. Jan. 1783. 
Ex Cominislione Scnatus, I. §. Roch, Stadt Secrctarius. 
LZ) Nachdem ad instantiam des hiesigen Bürger und Backermstr. Johann Hermann WistensteinS 
nachgelassenen Wittib zum freywilllgen Verkauf ihrer Behausung allhier vor der Schlacht zwi 
schen dem Schönfärber Dresse! und Chrrurgus Beyer gelegen, anderwciterTerminus aufDon- 
nerstagden 6ten Febr. schierskünftig prasigiret worden; als können diejenige, welche daraufzn 
biete-, gesonnen, sich in prTstxo vor hiesigem Stadtgericht zn gewöhnlicher Gerrcbtsstunde an 
geben, lhr Gebot thun, und daranfdaS weitere gewärtigen; Es dienet aber hicrbey zur Nach 
richt daß mir dem bereits geschehenen Gebot von 1535 Nthlr. der Ansang zum auöbieten ge- 
wachtwerden solle. Cassel den 14. Jan. 1783. 
Ex Commiflione Scnatus. I. 8. Roch, Stadt-Secretariub. 
26) Es soll des hiesigen Bürger und Wetßbiridermstr. Henrich Becker und dessen Ehefrauen Be 
hausung allhier in der Casernenstraße zwischen dem Chrrurgus Beyer und Brauer Mauß ge 
legen, von Obrigkeit und Amtswegen, au ten Meistbietenden verkauft werden; wer darauf 
zu bieten gesonnen, kaun sich in dem auf Donnerstag den zten April schierskünftig pröfigirtem 
Ternttno vor hiesigem Stadtgericht angeben, sein Gebot thun, und nach dem letzten Glocken 
schlag l2 Uhr nach Befindendessen Adjudication gewärtigen. Cassel, den 14. Jan. ,733. 
Ex Conimiilione Senatus, I. H. Roch, Stadt-Secretarius. 
27) Sämtliche in und vor Wanfried gelegene Gebäude undFeldgäther des versiorb. Hr. HoftCam- 
merRath Bernhard Luder Uckermanns, als das große qeräumliche Haus an der Schlacht darunter 
2 gewölbte Keller sind, und wobey emeScherrer, Stallungen, Chaisen Remise, Back-Dürr-und 
Waschhäuser, Holzschoppen und ein besonderes Comtoir-Gebäude,auchein 4I Ack. haltenderLnst- 
unb Gemüse Garten mit einem Treibhaus, 3 Lufthäusern, verschiedenen Statuen, Alleen und 
Hütten befindlich, sodann das daran liegende wohl ausgebauete zU Haus, wobey ein gewölb 
ter
	        
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