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ztes Stück.
Vsrpachr s Sachen»
Ä) Es soll das 'Herrschaftliche Guth zu Wichmannshausen, so künftigen Trinitatis T78Z. im
Pacht, ausgehet, anderweitig «uf 3 Jahre au den Meistbictenden wiederum verpachtet werden,
und ist hier;» Terminus auf den zrten des folgenden Monaths Jan. dahier in dem Amthaus
festgesetzt worden; als wird solches hiermit zu jedermanns Wissenschaft bekannt gemacht, und
können diejenige so willens sind das Euch zu pachten, sich in Termino melden, und nach ge
schehenem Gebot das weitere erwarten. Die Londitioneö können vorhero und in Termino einge
sehen werden. Bischhausen den LZ. Decewb. 1782. I. H. Kaufmann. *
p) Nachdem in dem auf den 6ten dieses zu Verpachtung des freyMelichen GutheS zu Luderbach
angesetzt gewesenen Termin nicht mehr dann 670 Rthlr. gedolten - und deefals avdcrmeitere
Terminus all lidtsnäum arrfden 6ten Febr. arrderahmt worden; so wird solches denenjenigen,
welche ans dieses ansehnliche Guth, samt dazu gehörigem ganz vollständigen Vieh ^ und Feld-
Inventario ein mehreres zu bieten gesonnen, bekannt gemacht, damit sie in prsefixo zu gehö
riger Msrgenszeit vor der Commissron zu Ludrrbach erscheinen, ihr Gebot thun und der Ad-
judication gewärtigen können. Dre Licitantes haben sich aber mit einem beglaubten Attestat,
daß sie der Oeconomie kundig und 1202 Rthlr. Caution zu leisten im Stande sind, zu verse
hen ohne welches Beybringnng ntemand zum lieitiren zugelassen werden soll. Lischhsnftn den
TI. Januar 1783. 8- Suadedissen, Vigore Coinmifiionis.
A) Es soll des V-rstorbeñen Bändermrister Franz Klüppels vor dem Holländischen Thore am
Klauswege zwischen des Schneidermstr. Engeldrechts und der Frau Geheim. Rärhin Motz Gar
ten gelegene Wiese, auf 3 Jahre von Petritag c. a. au Verpachter werden; wer sotharre Wiese
auf vorgedachre Art zu pachten willens ist, kann sich bey dem Vormund Bürger und Bäcker
meister Happel in der Paulistraße zwischen hier und dem 8ten w. L melden.
Citat iones Creditorum.
Hl) Alle diejenige welche an des beym hoch!, von Jung Loßbergifchen Regim. gestandenen in America
mit Todt abgegangenen Lèeatenant von Wurmb Nachlassenschaft ex guooungne iit titulo vel
causa gegründete Forderungen zuhaben vermrynen, werden hierdurch zu dem auf Montag den
Arten März nächstkünftig anberahmten Termino veràdet, um sodann zu gewöhnlicher Mor-
Aenszeit auf Fürst!. Kriegs, Collegn-Expedirstube in Person, oder durch anreicheude Bevollmäch
tigte zu erscheinen, ihre Pretensa gebührend und ordnuugsmäsig zu liquidirrn und darauf recht-
kichsr Erkanntniß-so wie im Nicktsrscheinungsfall der Präclusion bey diesem Liquidations-Ge
schäft und daß der überdleibende Nachlassenschafts-Betrag arr die Erben abgegeben werde, vhn-
sehldar zu gewärtigen. Eñsse! den 30» Dec. 1782.^ 8« H. Kriegs-LoUogium allhier.
A) Nachdem Philipp Umbach zu Niederelsungen in väterlicher Gewalt seiner Tochter.'erster Ehe
die Erbschaft feines verstorbenen Schwieger-Vaters Johannes Pichlings jun. zu Nothfelden
etim beneficio legis & inventarii angetrettrn und bah ero zu Untersuchung des flatus pailivorum,
Aenninus aus den 2ü:en Fedr. 1733. bestimmet worden; als werden sämtliche Schuld Glaubt»
grre des gedachten JvhAnnes Pichlings jun. bekannte sowohl als unbekannte hierzu zum ersten,
andern und drittemriahls, eäicislitsrvorgeladen, um alsdann ihre vrrmeyntlrche Forderungen,
fo- gewiß anzugeben und zu liquidiren, als im Nnteriassungssalle zu gewärtigen, daß sie hernach
Nicht werter gehöret werden. Zisreuberg den 6' Dec. 1732.
8. H. Justiz - Amt daselbst. I. p. Heppe.
H) Auf Instanz des rnstitnirteu Testaments-Erben, werden hiermit alle diejenigen, welche an
dein beym hoch!, von Mirbach - nmk> Jung von Loßbrrgrschen Regim. gestandenen und in America
«evstyrbetren EapttñM Mchhold SMÜnbete Fordetungen zu habr» petmeinen, votgeladen, in
— der«
LAMDESBIBÜOTHEK
KASSEL