Vom osten April 1783 . ,21
sonstiger zur Liquidation gereichender Urkunden, idre Forderungen zu Protokoll anzuzeigen und
zu liquidiren, darauf sodenn rechtlicher Erkenntniß; im Ausbleibungsfall aber zu gewärtigen
i habeu, daß sie bey diesem Liquidations-Verfahren abgewiesen, und der übrig -leibende Nachlaß
denen Erben auSgefolgt werde. Casiel den ro. April 1783.
tzürstl. Hessif. Kriegs - LoUegium allhier.
A) Da des hiesigen Einwohner Christoph Helds Vermögen zu Bezahlung dessen Schulden nicht
anreichig und dadurch der CoucurS - Proceß veranlasset worden rst; so werden die bereits be»
kannte und noch unbekannte Creditoreö des gedachten HeldS hierdurch und zwar sub prxjudi-
cio praeclüsi citiret, Freitags den yten May d. I. vor dem aoel. Gerichte dahrer zu erschemeu,
ihre Forderungen in confornàt der Proceßordnung ad protocollum zu liquidiren, und darauf
rechtlichen Erkanntniß zu gewärtigen. Stammen den so. März 1783.
Adelich von Pappenheimisches Gericht das. Lollmann.
4) Nachdem die Nothwendigkeit erfordert, daß des Einwohner Caspar Ackermanns zu Schem
mern stau« paffivormn untersucht werde; als werden alle und jede, welche an demselben eine
gegründete Forderung zu haben vermeinen, hierdurch edàliter dà, daß sie in Termino
Donnerstag den ssten May dieses Jahrs entweder in Person, oder durch hinlängliche Be-
. vollmächtigte vor hiesigem Amte erscheinen, ihre Forderungen liquidiren, und darauf rechtli
che Erkentniß, so wie im Nichterscheinungsfaü der Präclusion gewärtigen. Spangenber
ben so. März 1783. Fürst!. Hess. Amt hieseibft. Pfeiffer.
5) Der in Seifertshausen verstorbene Einwohner Wilhelm Holl und dessen Ehefrau haben ei
ne solche Schuldenlast contrahiret, welche deren Vermögen weit übersteiget uud die bekannten
Creditores haben sich auch zu Vermeidung eines Concursus bereits dahin erkläret, daß sie
das geringe Vermögen nach Proportion ihrer Forderungen unter sich vertheilen und solcher
gestalt der Sache eia Ende geben wolten; nachdem aber anforderst in Gewißheit gesetzt wer
den muß, xb sich nicht noch mehrere Creditores angeben möchten; so werden alle bekannte
un^ unbekannte Creditore- des gedachten Wilhelm Holls hierdurch edidaliter & peremtorieci-
tirt in Termino den izten May so gewiß vor hiesigem Fürst!. Amte zu erscheinen und ihre For
derungen zu liquidiren und zu verificiren, als widrigensals dieselben präcludirt, und der
. von denen bekannten Creditore» verabredete Vergleich confirmirt werden soll. Rotenberg de»
i. April 1733. 8 . H. Kath und Amtmann I. A. König.
S) Hiermit werde« diejenigen, welche an dem zu Waldcappel verstorbenen Schlossermeister Carl -
Friedrich Langen Rechtsdegründete Forderungen zu haben vermeynen, perentorie & edictali-
ter citirt, um in dem auf den 4ten Jun. ad Uquidandum eredita anberahmten Termino ent
weder in Person, oder durch genugsam Bevollmächtigte zu erscheinen, und ihre Forderung
behörig anzugeben, widrigenfalls aber zu gewärtigen, daß sie hiermit präcludirt uud in der
Sache erkannt werden soll W. R. Waldcappel den ly. April 1733.
Freyherr!, v. Boyneburgisch und v. Hundeishausisch Stadtgericht das. Schuchardt.
7) Nachdem es nöthig seyn will, den stamm paslìvorum des verstorbenen Conrad Mülhause»
und dessen Ehefrauen dahier zu untersuchen und hierzu Terminus auf den sten Juuii anberabmt
worden; als werden sämtliche des gedachten Conrad Mühlhausen und dessen Ehefrauen Cre
ditores andurch dergestalt verabladet, daß sie in dem bestimmten Termin zu gehöriger Morgens-
Zeit vor hiesigem Stadtgericht erscheinen, ihre Forderungen ordnungswäsig liquidiren, oder
der Abweisung und Präclusion gewärtigen mögen. Waldcappel den i 6 . Apr. 1783.
Fürstlich Hessisch. Stadtgericht das. Suabedissen.
j) Nachdem sich bey Inventarisation über des vhnlängft verstorbenen Johann George Wendest se»,
zu Hainebach Verlaffenschaft ergeben, daß bereits über die Hälfte mehr Schulden, als das würkli-
che Vermögen ausmacht, vorhanden find, sich auch noch mehrere im Inventario nicht angezeigte
Creditores des Johann George Wendest ten. angegeben haben; als werden um den statu»
kEvoruM formiren zu können, dessen sämtliche Gläubigere »ä liguidsodum eredita auf Don-
Vy 9 Nkk-