Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1782)

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riete» u»r aufs höchste Gebot des Zuschlag» gewärtige». Welche aber Hiera» etwa» zu kor- 
der», oder sonst ex quocunque capite Rechtliche Ansprüche daran zu haben vermeynen, solle« 
sich in termino prxsixo ebenfalls einstnden und ihre vermeyutliche Ansprüche geltend machen, 
widrigens gewärtigen, daß fie hernach damit weiter nicht gehört werden. Zierenberg, den 3. 
Novemb. 1782. 8- H. Amt daselbst. I. p. Heppe. 
r) Es soll des hiesigen Bürgers und Welsgerbermeisters Johannes Wagners Behausung rn der 
Knickgasse nunmehrigen Vincenzsiraße zwischen der Knochenhauerschen Baadstube und dem 
Thurnwächter Werneck gelegen, von Ovrigkeit und Amts wegen an den Meistbietenden ver, 
kauft werden; Wer daraus bieten will, kan sich in dem annoch anderweit auf Donnerstag den 
zoten Januar, des nächst instebrnden i783ten Jahres präfigirtem Termino vor hiesigem 
Stadtgericht zu gewöhnlicher Gerichtsstuude angeben, sein Gebot thun und nach dem letzten 
Glockenschsag lSUHr nachDefirden dessen Adjudicariou gewärtigen. Cassel, den r r. Nov. 178!. 
Ex Commiüione Senatus. I. 8- Roch, Sradr-Secreiariue. 
s) Nachdem auf Requisition von Hochfürstl. Hofgericht zum freywilligen Verkauf des verfior, 
denen Hof-Feuerwächter George Glaß Behausung alhrer in der Königs-Straße zwischen dem 
Hrn. Major Bode und Dachdeckermeister Beyer gelegen, Terminus auf Donnerstag den rr. 
Decemb. schierskünftig präfigiret worden; Als können diejenige, welche daraufzu bieten ge 
sonnen, sich in pncsixo vor hiesigem Stadtgericht zu gewöhnlicher Gerichts-Stunde angeben, 
ihr Gebvtt thun und darauf das Weitere gewärtigen. Cassel, den 12. Nov. 1782. 
Ex Contiiüilionc Senatus. 1 .8. Roch, Stadt - SecretariuS. 
4) Es wollen die Schneiderischen Erben', ihr in Felsberg gelegenes Haus und Garten aus frey 
er Hand verkaufen, es kann ein ansehnliches Capital darauf stehen bleiben und ist sich desfal- 
deym Eurator George Schneider in Dissen zu melden. 
5) Der Knpferschmiedt Fischer! will sein Haus Nro. 66i. in der Leopoldstraße aus freyer Hand 
verkaufen. 
6) Es soll des Moritz Mhards zu Westnffeln | Hufe Landes so von dessen Bater Johannes Al- 
hsrd herrührig und an die von der Malsburg heuerbar, in Termino den 8ten Januar, a. fut. 
öffentlich und an den Meistbietenden verkauft werden; Diejenigen also, welche daran etwas 
zu fordern oder darauf zu bieten gesonnen, haben sich alsdann des Vormittags um 9 Uhr vor 
Fürst!. Amte alhrer einzusinden, ihre Nothdurft und Gebote aä ?rotoco!!um zu geben, sodann 
das Weitere zu gewärtigen. Zierenberg, den zr. Octob. 1782. 
8. ó* Amt das. I. P. Heppe. 
7) Es sollen Montags den izten Januar« künftigen Jahrs folgende dem Frau; Hoßen junior 
und Annen Catharinen dessen Ehefrauen modo deren hinterlassenen Erben zu Herlinghause« 
zugehörige unbewegliche Güter, als: i) | Hufe Landes dem Herrn von Oer h'eirrbar, 2) l Ack. 
Erbland an dem Henqen an Joh. Henrich Dey, z) l Ack. an der rothen Breite an Jost Hen 
rich Bertram und 4) 1 Ack. beym Lmdenbujche an Johannes Jäger gelegen, von Amts we 
gen an den Meistbietenden verkauft werden; Wer das eine oder andere von diesen Güthern zu 
erstehen gesonnen, kan sich alsdann Vormittags um ii Uhr vor hiesigem Gerichte einfinden, 
darauf bieten und dem Befinden nach aufs höchste Gebort des Zuschlags gewärtigen: zugleich 
haben diejenigen, welche etwas von solchen zum Verkauf aufgesteckten Güthern ex jure <lomi. 
mi vcl crecliti in Anspruch zu nebmeu gemeynet, diese ihre Ansprüche alsdann unter der Dro 
hung, daß sie damit hernach nicht weiter gehört werden, geltend zu machen. Breuna, dey 
4. Novemb. 1782. H. w. Müldner, von Malödurgischer Gesamt - Amtmann. 
8) Von Obrigkeit und Amts wegen sollen, ausgeklagter Schulden halber, womit der Müller 
Christian Ring zu Sand, dem Schutzjuden Michael Heiuemavn zu Niedenstein verhaftetifi> 
die dem Schuldner zuständige Güther, namentl. l)ein Wohnhaus nebst der Mühle, auch 
Scheuer, Kuh - und Schweinestall, 2) ein Baum- und Grasgarten von f Ack. groß ohnrpeit 
dem Hause, zwischenJchaunHeuftchKochunddemMühleßgraden, 3) r; Ack. Wirft, zwische«
	        

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