Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1782)

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auf hiesigem Rathhause, Morgens io Uhr zu erscheinen und ihre an dem Abwesenden haben 
de Forderungen so gewiß auzugeben und zu verificiren, als widrigenfalls die Zurückbleibende 
eS sich selbst werden beymessen müssen, wann auf ihre Forderungen keine Rücksicht genom 
men, sondern nur zu Befriedigung der sich alsdann angebenden Gläubiger die nöthige Ver 
fügung getroffen werden wird. Sontra, den 25. Septemb. 1732. 
8. ó* H. Stadtgericht dahier, (£>♦ L. Hattenbach. 
8) Nachdem bey Constitution der Masse sich ergeben, daß das Vermögen des verstorbenen Hrn. 
Geh. Raths von Rheinfarth zu Bezahlung dessen Schulden nicht hinreichend ist und es dahero zu 
Abwendung eines allenfalsigen Concurses nöthig seyn will, mit denen Credttoren sich in Güte zu 
setzen ; Als werden alle und jede bereits sich angegebene und noch unbekannte, welche an besag- 
tem Hrn. Geheimen - Rath von Rheinfarth einige Forderungen zu haben vermeynen, hiermit 
nochmals vorgeladen, in dem weiter bestimmten Termin den üten Novemb. Vormittags auf 
Fürst!. Regierung zu erscheinen, den,8tatum maffat einzusehen, und sich auf die gütliche Ver- 
gleichsvorschläge zu erklären, oder in Entstehung einer gütlichen Uebereinkunft ihre Forderun 
gen xer krocuratores gehörig zu liquidiren und sodann das Weitere zu gewärtigen, mit der 
Bedeutung, daß die in dieser Tagefahrth zurückgebliebene von Rheinfarthische Gläubiger von 
diesem Concurö gänzlich abgewiesen werden sollen. Cassel, den yten Octob. 1782. 
B. TV ♦ Aüppell, Vigore Commissionis. 
Verkauf - Sachen. 
,) Ein wohl ausgebautes Haus in einer sehr gelegenen Straße Nro. 108 ist aus freyer Hand zn 
verkaufen, und kan auf Begehren ein Capital zu 4 p. Cent darauf stehen bleiben. 
i) Ein in der Stadt wohl gelegener Garten, welcher mit den allerbeßten Obst-Baumen, und 
zwanzig Spargel-Ländern versehen, ist zu verkaufen. 
Z) Es soll des Gerhard Wiegand und dessen Ehefrau zu Kirchditmold ihre halbe Viertel Hufe 
Land, sodann ihr Haus und Garten und einen Erb-Garten an Johannes Greben und vem 
Wege gelegen, ex officio an den Meistbietenden öffentlich verkauft werden; Wer nun darauf 
bieten will, der kan sich in dem darzu ein für allemahl auf den lyten Decemb. bestimmten Li- 
eitations- Termin auf hiesigem Landgericht angeben. Cassel, den 7. Octob. 1782. 
4) Es will die Mademoiselle Buttin ihren vor dem Werfer - Thor zwischen dem Herrschaft!. Holz- 
Magazin und dem Uhrmacher Hr. Nettmann belegenen Garten verkaufen und sind hierauf be 
reits 250 Rthlr. geboten worden; Wer nun ein mehreres zu geben gesonnen ist, der wolle sich 
bey dem zum Verkauf dieses Gartens bestellten Mandatario Amts - Schultheiß Buch in 
seiner Behausung in der Eliesabether-Straße melden und nach gethanem annehmlichen Ge- 
botte des Zuschlags gewärtigen. 
5) Von Obrigkeit und Gerichts wegen, sollen die, Valentin Maserts Erben dahier zuständige 
Güther, als: i) Das Wohnhaus samt Scheure und Hofreyde, 2.) ein Garten am Gemeinds- 
Baum-Garten, 3) eine Wiese der Haselrcin genannt an Peter Bambey, 4) die sogenannte 
Glashütten-Wiese an Henrich Roth, 5) die Reinkuuten-Wiese an Johannes Schneider, 6) 
die unterste und oberste Hildpertöheimer-Wiese, erstere an Johannes Clos, letztere an Henrich 
Rosmann, 7) der sogenannte Judensteiner-Koppen Acker, 8) ein Acker daselbst an Henrich 
Hoos, y) ei» Acker auf dem Ochsenberg an Adam Nickel, icr- ei» Acker am Wolfs Trieschan 
Henrich Hermann, n) ein Acker hinter dem Teich an Peter Bambey, 12) zwey Bette auf 
der Windmühle an Johannes Döring, 13) ein Acker im Spiegelfelde an Johannes Kayser 
und 14) zwey Bette La d am Beltzberge an Paulus Bonsteins Erben gelegen, Dreustags den 
roten Decemb. c. a. öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden; Wer nun gesonnen die, 
se Erbgüther zusammen, oder einzeln zu erstehen, kan sich ersagten Tages des Morgens um 9
	        

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