vom Liten Sctober 1782.
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che Verfügung geschehen soll. Wobey übrigens ohn verhalten bleibet, baß sich mehrgedachter
Oderamts Alwocat Happel bekanntlich in solchen Umstanden befindet, nach welchen ein meh-
reres als obberührter geringe Betrag nicht zn hoffe» stehet. Ziegenhain, den 28. Sept. 178?.
Vigore Comniifliortis, Bode. *
11) Diejenige, welche an dem ohnlängst verstorbenen Stadtvorsteher Johannes GunckeU allhier
zu Spangenberg Nachlassenschaft gegründete Forderung zu haben vermeynen, werden hiermit
zu dem auf Mittwochen den igteu Nvvernb. s. c. anberahmten Termin vorgeladen undperem^
lorie citiret, um sodann zu gewöhnlicher Morgenszeit io Uhr, vor hiesigem Dtadtgerrcht in
Person selbst, oder durch hinlänglich Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Forderungen behörig
zu liqrid-.ren und darauf rechtliche Erkanntniß, im Ausbleidungsfall aber zu gewärtigen, daß
diesir Nachlaß oder so vre! da nach Befriedigung derer liqutdiren werdendtn Gläubiger
übrig bleibt, a« dessen sich cum beneficio legis & inventarii befindliche Erben abgegeben wer
de. Spangenberg, deu 3. Ocrob. 1782.
8ürstl. Heßisches Stadtgericht dies. 3. Brückmann, p. t. Cons, in staem I. H. Rleinschmid.
12) Nachdem derHerr Lice^tiat Große dahier, ms bestellter Eurakor deß an Hochfürstlichem Hofe
zu Rotenburg gestandenen, jetzt aber in Spanien abwesenden, von hier bärtigen Kochs Diet
rich Arteradts, wegen verschiedener von letzterem zurück gelassener Schulden, für nöthig er
achtet dessen Ltñtum activormn & paslivorum gerichtlich untersuchen Zu lassen, und daher um
Erlassung einer Edictal-Sttcrtior an seines Curanden sämtliche Gläubiger geziemend gebeten
hat, diesem Gesuch auch sub hodierno deseriret worden, als werden gedachten Kochs Dietrich
Atteradls sämmtliche bekannte und unbekannte Credirores hiermit öffentlich vorgeladen, in
dem auf Mittwochen den lgten Nsvrmbr. c. a. sä Uguidandum Lredita anberahmccn Termine
auf kiesigem Rathhause, Mvrgcnö io Uhr zu erscheinen und ihre an dem Abwesenden haben
de Forderungen so gewiß anzugeben und zu verisiciren, als widrigenfalls die Zurückbleibende
es sich selbst werden beymeffen müssen, wann auf ihre Forderungen keine Rücksicht genom
men, sondern nur zu Befriedigung der sich alsdann angebenden Gläubiger die nöthige Ver
fügung getroffen werden wird. Sontra, den 25. Septemb. >782.
8. H. R. Stadtgericht dahier, O. L. Hattenbach.
tz) Nachdem bey Constitution der Masse sich ergeben, daß das Vermögen des verstorbenen Hrn.
Geb. Raths von Rhemfartt) zu Bezahlung dessen Schulden nicht hinreichend ist und es dabero zu
Abwendung ernes allenfalsigeu Concurses nöthig seyn will, mit denen Creditoren sich in Güte zu
setzen; Als werden alle uno jede bererts sich angegebene und noch unbekannte, welche an besag,
tem Hrn. Geheimen-Rath von Rheinfarrh einige Forderungen zu haben vermeynen, hiermit
nochmals vorgeladen, in dem weiter bestimmten Termin den bren Novemd. Vormittags auf
Fürst!. Regierung zu erttheinen, den Ratum maÑL einzusehen, und sich auf die gütliche Ver
gleichsvorschläge zu erklären, oder in Entstehung einer gütlichen Uebrreinknnft ihre Forderun
gen per Procuradores gehörig zu liqindiren und sodann das Weitere zu gewärtigen, mit der
Bedeutung, daß die in dieser Tagefahrth zurückgebliebene von Rhsinsarthische Gläubiger von
diesem Loucurö gänzlich abgewiesen werden sollen. Cassel, den yten Ottob. 1782.
B» IlV, Düppel!, Vigore Louuuilüonis.
Verkauf t Sachen.
l) Es soll des hiesigen Bürger und Bäckermeister Johann Philipp Andreä und dessen Ehefrauen
Behausung allhier in der Hohenthvrs- Straße zwischen der Wcktib Silbern, und KramerJiry-
mermann gelegen, von Obrigkeit und Amtswegen an den Meistbietenden verkauft werden;
wer darauf bieten will, der kann sich in dem anderweit auf Donnerstag den 7ten Novemb.
schierskünflig präsigirtem Termmo vor hiesigem Stadtgericht zu gewöhnlicher Gerichtsstunde an
geben, fein Gebot thun, und nach dem letzten Glockenschlag is Uhr nach Befinden dessen Ad,
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