Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1782)

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Vom zoten September 1732. 
Dienstag den zten Novemb. c. a. Morgens um 9 Uhr allhier in Person oder durch genugsam 
Bevollmächtigte erscheinen und ihre Forderungen sie bestehen worin sie wollen, gehörig liqui- 
diren auch zugleich einen Curatorern bonorum in Vorschlag bringen; und haben sie widrigen 
falls zu gewärtigen, daß sie mit ihren Forderungen präcludirt und nicht weiter gehört wer 
den sollen. Berlepsch, den 9. Septemb. 1782. 
Adel. v. Berlepsisches Gericht das. G. C. Suntheim. 
6 ) Alle und jede Creditore-, welche an dem verstorbenen Gafthalter Hr. Schäffer zum Hof von 
England allhier, gegründete Forderungen zu haben vermeynen, werden ersucht, solche von 
dato an, innerhalb 3 Wochen, bey mir, dem Traiteur Sebastian Eigensatz als dem bestellten 
Curatori bonorum schriftlich einzubringen. Castel, den 26. Sept. 1782. 
7) Nachdem in Concurs-Sachen derer Communium vebitorum Conrad Apels zu Bergheim ad 
disceptandiim super prioritate Terminus auf Donnerstag den Ilten Oktober schierskünftig an, 
berühmt worden; so werden sämtliche Creditore- welche ihre Forderungen liquidiret baden, 
hierdurch ad praefixum citiret, damit sie entweder selbst oder durch Ordnungsmäßige Bevoll 
mächtigte Vormittags 10 Uhr auf hiesigem Amte erscheinen und der Priorität halber unter 
sich das Nöthige ad prococollum verhandeln, im Zurückbleibungsfall aber der Erkänntniß in 
Contumaciam gewärtigen. Spangenberg, den 24. Aug. 1782. 
8ürsll. Heßisches Amt hieselbft. Pfeiffer. 
8) Nachdem die Liquidation der bey hiesigem Hochfürstlichen Amte Rechtshängigen Christian 
' Riemenschneiders Concurssachen zu Günsteroda beendiget, und Terminus zum Prioritäts- 
veifahren aufDonnerstaq den Ilten Ocrober dieses Jahrs anberahmt worden; als wird sol, 
ches denen sämtlichen Creditoribus zu de n Ende bekannt gemacht, um in praefixo ihre Noth- 
durft ad protocollum zu verhaudelu, und darauf rechtliche Erkänntniß zu gewärtigen. Span 
genberg, den 22 Aug. 1782. 8ürstl. Heßisches Amt Hieselbst. Pfeiffer. 
9) Es ist der Johannes Wen dell fun. zu Hainebach mit Hinterlassung vieler Schulden verstor 
ben, und har sich aus dem bey hiesigem Amte bisher verhandelten zu Tage gelegt, daß dessen 
hinterlassenes Vermögen zu Tilgung sothaner Schulden nicht anreichend ist; es werden dem 
nach dessen bekannte und unbekannte Creditore- hierdurch edictaliter unb perentorie citirt, in 
dem ad liquidandum eredita auf den 24ten Oktober a. c. angesetzten Termin des Vormittags 
9 UKr so gew;ß vor hiesigem Amte zu erscheinen, ihre Forderung der Ordnung gemäß ;u liqui- 
diren, als widrigenfalls sie mit solche» präcludirt und abgewesen werden sollen. Spangen- 
herg, den 2. Sept. 1782. Lürftl. Heßisches Amt hies. Pfeiffer. 
Verkauf - Sachen. 
i) Nachdem auf Requisition von Hochfürstl. Hofgericht zum freywillkgen Verkauf derer Werssen- 
bornischen Erben Behausung allhier tn der Knickgasse nunmehrigen Vincenz- Straße zwischen 
dem Schlossermstr. Zahn und dem Braumeister Wäckesser gelegen, Terminus auf Donnerstag 
den zten Oct. schierskünftig präfigiret worden; als können diejenige, welche daraufzu bieten 
gesonnen, sich in praefixo vor hiesigem Stadtgericht zu gewöhnlicher Gerichtsstunde angeben, ihr 
Gebot thun, und darauf das weitere gewärtigen. Cassel den ic>. Sept. 1732. 
Ex Commistione Senatus* I. §. Noch, Stadt-Secretarius. 
s) ES soll auf Requisition von Hochfürstl. Landgericht des verstorbenen Commiß Verwalter 
Gleims Erben Behausung allhier in der untersten Druselgasse zwischen der Frau Cammer-Rä- 
thin Heppen und dem Peruquenmacher Sonnenkalb gelegen, von Obrigkeit und Amtsweqen 
an den Meistbietenden verkauft werden; wer darauf bieten will, der kann sich in dem auf 
Donnerstag den 28ten Nov. schierskünftig präfigirtem Termino vor hiesigem Stadtgericht zu ge 
wöhnlicher Gerichtsstände angeben, sein Gebot thun, und nach dem letzten Glockenschlag 13 
Ahr nach Befinden dessen Adjudicarion gewärtigen. Cassel den io. Sept. 1782. 
Ex Comuüllione Senatus, 8» Noch, Stadt-Secretarius. 
S) Dg
	        

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