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Zites Stück.
Citat tones Creditorum'.
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F) Nachdem dev beym Tob!, von Huvnrschrn modo von Knoblauchischen Regiment gestandene Ca«
Maine Wagner in America mir Tode abgegangen: so werden besscn etwaige Creturo» cs hier
durch vorgeladen, in dem auf Montag den »ren Oct. nächstkünftig anberaumten Termin entwe
der io Person, oder durch binlängltch Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Forderungen gehörig
zu liquidirelt, darauf rechtlrche Erkenntniß - im Ausblerbungsfall aber zu gewärtigen^ daß der
Nachlaß an die Bemsiual-Erven werde verabfolgt, und sie sodann an diese verwiesen werden.
Cassel den 12. Jul. 178 t. djürftl. Hessis. Rriegs-Collegium daselbst.
-) Auf Instanz derer Erben des in America verstorbenen Capiraine Martins vom hvüstödl.Jn-
genieur-Corps, werden dessen Creditores hierdurch vorgeladen, in dem auf Donnerstag deniz.
CKt. nächstkünftig anberahmten Termin zu gewöhnlicher Morgeuszeit auf Fürst!. Kriegs>Colle-
gii-Expedirstu.be in Person, oder durch avreichend Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Forderungen
rechtsgebührend zn liquidiren, darauf rechtlicher Erkenntniß; im Nichterschemungsfall aber;»
gewärtigen, daß sie bey diesem Liquidations-Geschäfte pröcludirt, und der nach Bezahlung dcr
liquidirten.Schulden übrig bleibende Nachlaß an die Erden abgegeben werde. Casse! den 19.
Jul. t$%j, 1 . Fürstlich hessisches Rriege-LoÜegiutp hicrfelbftcn.
2) 'Nachdem der bey Hem Regiment Alt-Loßberg gestandene Lieutenant von Gluer mit Tod abge
gangen; so werden dessen etwaige Creditores hierdurch citirr, in dem auf Montag den 8ten
Oct. nächstkünftig anberaumten Termin in Person, oder durch hinlänglich Bevollmächtigte auf
Fürst! Kriegs-Collegii Expedir-Stubezn erscheinen, ihre Forderungen ordrumgsmäsig zu!i«
quidiren und darauf rechtliche Erkenntniß, im Ausbleibungefall aber zu gewärtigen, daß sir
hernach mir ihren etwaigen Forderungen nicht weiter bey dieser Liquidation gehört, sonder»
gänzlich damit abgewiesen werden. Cassel am yten Inl. 178t
. $. H. Kriegs - Collegium allhicr.
4) Nachdem zum Priontatsverfahren in dem bey hiesigem Stadt-Gericht Rechtshängigen Kum,
gen hau fischen Concurs-Sache, Terminus auf Dienstag den Ziten Julii prasigiret worden; als
wird solches denen sämtlichen Kumpenhansischen Creditoribus, um in prolixo ihre Nothdurft
Ad xrotocollum zu verhandle», hiermit bekannt gemacht. Cassel den 2. Jul. 1781.
Bürgermeister und Rath alhicr.
Nachdem tu der bey hiesigem Stadtgericht Rechtshängigen Adamfchen Concnrssache, nunmehr
' ^0 TtWinus zum Prionkatsverfaliren auf Dienstag den Ziten Julii bestimmet worden; alö
wird Dches denen sämtlichen Credicoribu«, zu dem Ende bekannt gemacht, um in prxsixo ihre
Nothdurft ad protocollum zu verhandle», und darauf Recht!. Erkanntniß zu gewärtigen. Cas
sel den ii* Jul. 1781. - , » Brjsgermeistcr und Rath daselbst.
4) Nachdem zn Beendigung des Gastwirths Eckels Concurs zu Zwesten anforderst nöthig gesmr-
hetl worden, sämtliche Creditores bypotbecarios darüber ob- und in wie weit sie in Änschulig
ihrer am gedachten Gastwirth Eckell habenSM^iorderunaen befriediget sind, zu vetnehmrii,
uyd.dks Ends hierzu Termin auf den 29, MgM. c. anberaumt worden; als werden sämtliche
Eckelische Crdikores k^potllecurii fvlchergestalten vigore Comwillronis vorgeladen, so gewiß in VI'X.
r £xo cpram conisiiffione, auf hiesigem Amthans zu gehörigerGerichtszeit zu erscheinen, und baö
Quantum ihrer noch badenden Forderung, so wie'sie dessen Richtigkeit endlich bestärken können,
Mugeben, als bey Entstehung dessen zu gewärtigen haben, daß die vorhandene Massa unleridie
Chichgrapharische Gläubiger pro rata eines jeden Forderung, allenfalls gegen Camion de re.
'Hk-endo, distribuiret werde. Homberg den >3. Junik 1781. Kleyensteuber.
7 ) Es tft der Herrschaftliche Förster Johann Hermann Braudenstein zu Obernellcnbach verstor
ben , und dessen binterlasftne 7 Kinder sind gesonnen, das inventitte väterliche Vermögen un
ter sich zu vertheilen. Da diese aber nöthig finden, ehe sie zur Vertherlung schreiten, fichsümt,
Mer väterlicher Schulden zu vergewissern, und hiesiges Fürstliches Amt ersuchet, sämtliche
' bekarn