Vom i4ten May 178^ s c 7
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7 ) Es
Personen, so Dienste suchen.
i)' Eine Person, so schon als Kammerjungfer gedient und die sowohl Putz machen, als auch sehr
gut Nähen, Waschen und Büge!» kann, suche wieder als Kammerjungfer oder Haushälterin
in Cassel oder aufs Land zu Johanni in Dienst zu kommen.
r) Es sucht eine Person, welche Nahen und Stricken kaun, bey eine adeliche Herrschaft, in ober
ausserhalb Cassel, a'.S Garderobe- oder Kindermadgen, sogleich oder aus Johanni in Dienst zu
kommen.
3) Ein junger Mensch von horetter Familie, welcher im Schreiben und Rechnen erfahren und
einen lateinischen Termtnum versteht, wünscht bey einem Justiz-Beamten aufm Lande, vder
in eine Rentherey, als Schreiber sogleich placirtzu werden; und ist die weitere Nachricht hier
von beym Kaufmann Hr. Hagen in der Schloßstraße an der Petri Straßenecke zu erfahren.
4) Ern Mensch von honetter Familie der die Oeconomie versteht und im Rechnen und Schreiben
etwas erfahren ist, sucht sogleich in Condition zu kommen.
5) Eine Person von gesetzten Jahren, honetter Familie und mit guten Attestate» versehen, suchet
als HauS-Secretair oder Verwalter Dienste.
De-iemcrr, so verlangt werden.
1) Eine Person, welche gut Kochen, Waschen und Bügeln, auch der man etwas anvertrauen
kann, wird i Stunde von Cassel in einen kleinen Haushalt in Dienst verlangt.
2) Ein junger Mensch von guter Familie, welcher die Gärtnerey zn erlernen Lust hat, wird in
die Herrschaft!. Holländische Gärtnerei) verlangt: auch werden daselbst noch Arbeiter ange
nommen.
z Ein junger Mensch, welcher gut Rechnen und Schreiben kann und zur Aufwartung zn gebrau
chen ist, wird auf das Land verlangt.
4) Es wird allhicr in einer stillen Haushaltung, auf inftehenden Jdhanni eine Hausmagd, die
sogleich mit Garten-Arbeit umzugehen weiß, gegen einen guten Lohn verlangt.
5) Es wird allbrer in eme stille Haushaltung eine Magd so mit dem Kochen etwas Bescheid weiß
und schon mehr m der Küche gedient hat, sogleich oder auf Johanni in Dienst verlangt.
Capitalien, so auszulehncn.
1) zoo Riblr. Pupillenaelder sind gegen gerichtl. Obligation einzeln, oder beysammen zu vrrlehnen-;
es ist sich desfals beym Schöpfen Greben Heller zu Großenritte zu melden.
2) 800 Nthlr. in Hessen münze sind gegen gerichtliche hinlängliche Sicherheit und erste Hypothek
hier ln Cassel;u verlrhuen.
3) Es sind s - gleich 2500 Rthlr. Pupillen gelber gegen die erste Hypothek zu verlohnen.
4) Auf eine sichere Hypothek eines assecnrirten Hauses hier in Cassel, sind 4, dis 500 Rthlr. ge
gen 4¿ pro Cent als ein Capital auszulehnen.
5) 2o$o Rthlr. in Eassr Webruyg sind entweder einzeln oder zusammen, gegen die erste gericht
liche Hypothek eines assecunrrcn Hauses in Cassel, oder anderer hierselbst liegenden Grundstü
cke, auch wohl gegen 4 pro Cent zu verleimen.
6) 1520 Rtdlr. Capital auch erfvrderlichensals iZoo Rthlr. sind künftigen Johanritaq ans die
erste Hypothek assccnrirler Häuser alhier, oder Garten und Wiesen um Cassel, wiederum aus,
zulehnen, wann sie Hypothek ansehnlich und die Imsen richtig fallen; soll das Capital zu 4
Procent ausgezahlt werden.