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len, und das Inventarium zu bezahlen vermögend, ihr Gebot thun, und darauf das weitere
gewärtigen können. Rinteln den 2yten Sept. 1779.
Lx Commistione Hochftststl. Kriegs-lund Ddmàen-Cammer. KuleNkamp.
L) Es soll die zum Guth Ovhcnborn privative gehörige - auf Martinitag d. I. in der Pacht va-
cant werdende hohe und niedere Jagd in dem Hohenborner Gehölz, dev Hangen genannt, und
das zu eben diesem Guth privative gehörige Frschwasser und Forrllenbach. von? Hohenborner
Mühlenwchr an, bis beynahe vor Obermeißer, mir denen dabey befindlichen FischbebälterS und
kleinen Teiche, von Commißionswegen in termino Sonnabends den Zoten l». m. auf drey oder
sechs Jahr an den Meistbietenden anderwärts verpachtet werden; die nun das eine oder daS
andere zu pachten gewilliget, wollen sich besagten Tages von 9 Uhr an allster coram Commis
sione einfinden, ihr Gebot thun, und die Meistbietende dem Befinden nach des Anschlags ge
wärtigen. CaUshaven den 2ten Octobr. 1779. Vigore Commistioni?, Biedenkapp.
4 ) Dienstag den lyten m k. soll das Fischwasser auf der Fulda, so sich bey der alten Loße anfängt,
und anf der Hannoverischen Grenze ohnfern Spickershansen endiget, mit deine darauf befind
lichen Aalfange, vom iten Novembr. st. a. an, anderweit verpachtet werden ; die Pachtlustige
haben sich dahero alsdann des Morgens um 9 Ubr in der hiesigen Rentherey einzufinden, ihr
Gebot zu thun, und darauf das weitere zu gewärtigen. Cassel den 2z. Sept. 1779»
3) ES soll die hiesige Stadt - Mittelmühle in zweien Mahlgängen bestehend, welche mit Ende die
ses Jahrs vacant wird, in termino den iZten Novembr. «ächstkünflig anderweit auf gewisse
Jahre verpachtet werden; wer nun Lust hat, diese Mühle zu pachten, der kann in gedachtem
Termino des Vormittags auf hiesigem Rathhause sich einfinden und sein Gebot thun. Wttzen-
hausen den 2oten Sept. 1779. Bürgermeister und Rath Hierselbst»
Citat ton es Cr 1 di t or um.
l) Es hat der über des in America verstorbenen Oberstlieutenant LangenS Söhne bestellte Vor
mund Amts -Chirnrgns Goldinann allster sowohl als auch die Erben ab intestato der ebenfals
Todes verblichenen Oberstlieute»antin Langen geb. Kngler vor der Comnnßion die Anzeige ge
than, daß sie die Erbschaften ihrer resp. Erblassere auf keine andere Art als cum beneficio legis
à Inventarli anzutreten gesonnen; nachdem nun solchergestalt der Status Maslx untersucht und
die Pastlva' liquidirr werden müssen ; so werden alle diejenige, welche an gedachtem Oberstlieute
nant Lafigèn & ux. etwas fit ex quocunque capite zu fordern, oder auch ein oder das andere
Stäek davon in Versatz haben, hierdurch pererntorieet sub prxjudido pnedusi citirt, in dem
deö Endes auf den Uten Novembr. bcfiimt.n Termin alhier vor der Commißion zu erscheinen,
ihre Ansprüche zu liquidsten, auch die Unterpfänder anzuzeigen, und rechtlichen Verfahrens,
im Znrückdleibungkfall aber der Präclusion zu gewärtigen. Homberg den igten Sept. 1779.
vigore dorn mistioni 8, Klepenftcuber.
-) Alle diejenige, welche an dem beym hochlöbl. von Loßberqischen Füsilier-Regiment in America
verstorbenen Capitarne Joh. Caspar Ries, ex quocunque fit capite etwas zu fordern, oder son
stige rechtliche Ansprache an dessen Nachlaß zu haben vermeinen, werden hiermit auf Don
nerstag den 2zten Decembr. nächstkünftig, als hierzu bestimmter Tagefahrt, vorgeladen, um
alsdann auf Fürst!. Küegs-Collegii Expedir-Stube zu gewöhnlicher Morgenszeit in Person,
oder durch hinlänglich Bevollmächtigte ohnansbleiblkch zu erscheinen, ihre Forderungen und
sonstige Ansprüche rechtsgebührend zu liquidiren und zu begründen, und darauf rechtlicher Er
kenntniß, im Ansbleidungsfall aber zu gewärtigen, daß sie'dahier damit nicht weiter gehöret,
sondern gänzlich werden, abgewiesen werden. Cassel den 2z. Sept. 1779.
Fürst! Heßisches Kriegs - Collegium hierfelbsten.
z) Alle diejenige, welche an dem in America verstorbenen beym hoch!, von Bosifchen Regiment
gestandenen Marquetender Barthold Friedrich aus Hombressen Amts Sababurg, ex quocunque
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