Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1779)

Vom i fett Februar 1779. 
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verstorbenes Ehefrauen hinterlassenes Vermögen zu Befriedigung bsker sich bereits gemeldete» 
Creditorum nicht anreichig und demnach zu Ansfüudigmachung derer fämtl. Creditorurn <fc ad 
liquidandum Crédita terminus pnejudicialis auf Freytag den 7ten May nächstinstehenden 1779. 
Jahres präsigirt worden; als cikiren, heischen und laden wir euch sann!, des verstorbenen Loh- 
gerbermstr. Johannes Pinhard und dessen verstorbenen Ehefrau bekannte und unbekannte Cre- 
ditores von Amts-Gerichts-und Rechtswegen hiermit zum iten, 2ten und zten mithin ein 
für allemahl und wollen, daß ihr in prxfixo peremtorio vor uns auf hiesigem Stadtgerichte ZU 
gewöhnlicher Gerichtsstunde ohnausbleidlich und in allem instruct erscheinet, eure habende For 
derungen der Behör liquidiret, und was sich sonsten nach Maaß der neuen Proceßordnung ge 
bühret verhandelt, mit der Verwarnung ihr erscheinet und thut solches alles alsdann oder 
nicht, daß ihr alsdann weiter nicht gehöret, sondern mit euren Forderungen präcludiret, und 
auf der erschienenen Creditorurn Vorbringen ergehen und erkannt werden soll. W. R. Cassel 
de» 2l. Decembr. 1778. 
4) Nachdem zu Beendigung des über des verstorbenen Kaufmann Johannes Fiedlers Nachlaß 
dahier entstandenen Concurs - Processus, die Mehresten Creditores dahin gütlich übereingekom 
men sind, die unzulängliche Vermögenömasse nach Proportion eines jeden liquidirten Forde 
rung ohne Priorität, oder einigen Vorzug unter sich zu theilen, und hierzu durch Bescheid 
lud hodierno terminus auf den 2Zten Februar schierskünftig vor hiesigem Stadtgericht anbe- 
rahmet ist; so wird ein solches hiermit des Endes öffentlich bekannt gemacht,'daß, wer in 
pnefixo termino weder in Person noch durch einen hinlänglich Bevollmächtigten vor hiesigem 
Stadtgerichte »richt erscheinen und seine Forderung beobachten wird, derselbe aus diesem Kon 
tur-nichts zu gewarten habe, Eschwege de», 16. Januar »779. 
Lürstliches Stadtgericht. I. £. Schneider» 
Verkauf - Sachen. 
r) Nachdem in Termino den sgten Februar. Ñ. f. das dem Johanes von Hagen und dessen Ehe 
frauen zu Wolfhagen zugehörige Theil Gröer Hufenland, so in folgenden Stücken bestehet, 
als: l) | Ack. im Boden an dem Regt,nents-Feldscheer Wachenfeld, 2) Z Ack. ans dem Sande 
ein Anwandt rmd an voriger»» gelegen, Z) 5 Ack. an der Sandseite, 4) § Äck. diesseit derHopf- 
fengrund an Johannes Henrich, 5) £ Ack. auf den Naumburger Weg stoßend, jenseit der 
Hopfengrund, an Johann Henrich Wachenfeld, 6) | Ack. in den Düstern Aeckern im Hinter 
felde an des Möllers Erben, 7) | Ack. unterm Keller durch den Weg über die Pfeifen gehend, 
8) l Ack. auf dem Pulverfelde an Johannes Henrich, y) ein Krautland ans der Sälzergasse» 
an dem Regiments-Fcldscheer Wachenfeld, 10) eine starke Gart Wiese im Spennekorb an Jo 
hann Henrich Geldmacher gelegen, bey hiesigen» Amte öffentlich urid an der» Meinstbictenden 
verkauft werden soll; als haben diejenige, so daran Forderung haben, oder darauf zu bieten 
gesonnen, sich alsdann Vormittags um 9 Uhr allster ein zufinden, ihre Nothdurftund Gebotte 
ad protocollum ZU geben, und sodann das weitere zu gewärtigen: »vie bann denen Kauflustigen 
zugleich bekannt gemacht wird, daß auf einzelne Grundstücke geboren werden kann, und dem 
Befinden nach dem plus licitante» adjndicirt werden sollen, maßen bey der Stadt Wolfhage» 
die Husen-Qualität gnädigst aufgehoben worden. Zierenberg den 23. Dec. 1773. 
F. H. 2t,nr daseidstcn. I. p. Heppe» 
i) Nachdem in dem zun» öffentlichen Verkauf der vor dem Weissensteiner Thor gegen der herr 
schaftlichen Bleiche über gelegenen, von dem General-Major le Fort erbauten Fabrique-Gebäu- 
den, anderahmt gestandenen Termin kein annehmlich Gebot geschehen, und babero von Fürst!. 
Kriegs-und Domainen-Cammer resolviret worden, daß sothane Gebäude nebst dem dahinten 
gelegene!» Stück Grabeland, allenfalls einzeln an den Meistbietenden verkauft werden sollen; 
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