Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1779)

Dom 4K1, Oktober 1779. 
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z) Wir Bürgermeister und Räth zu Cassel, thun und fugen hiermit zu wissen, was gestalten des 
verstorbenen hieugen Bürger und Todackspinner Johann Friedrich Ulrich hinterlassene Kinder 
zum theil ihres Vaters Hinterlassenschaft cum beneficio legis et inventarii anzutreten gesonnen, 
des Endes bann um Citationen* edictalem geziemend gebeten; wir cistren, heischen und laden 
demnach euch sämtliche des verstorbenen Tobackspinner Johann Friedet ich Ulrich Creditores vott 
Amts- Gerichts- und Rechtswegen zum neu, 2ten und zten mithin ein für allemalst, und 
wollen, daß ihr in dem auf Dienstag den 25 Januarius des nachstinstehenven t78oten Jah 
res präfigirtem Termins vor uns auf hiesigem Stadtgericht zu gewöhnlicher Gerichtsstände 
vhnausbleiblich und in allem instruLk erscheinet, eure Forderungen der Behör liqnidiret, und 
waS sich sonst nach Maaß der neuen Proceßordnung gevührt, verhandelt, mit der Verwarnung, 
ihr erscheinet und thut solches alsdann oder nicht, daß ihr nicht weiter gehöret, sondern gewiß 
präcludiret,und auf der geschickt erscheinenden Creditornm förmliches Anrufen ergehen soll. W.R. 
Wornach ihr euch zu achten, Cassel den iz.Sept. 1779, Bürgermeister und Rath daselbst. 
Verkauf-Sachen. 
l) Nachfolgende dem in America verstorbenen Feldjäger Philipp Trömner zuständig gewesene 
zu Gombeth gelegene contribuable Güther, als: i) ein Wohnhaus, Hofreide, Scheuer und 
Stallung, nebst daran gelegenem Garten zu einem Acker groß, 2} | Hufen dienstbaren Landes, 
ins Deutsche Hauß nach Fritzlar zinssend a ßiy^ Acker 12s Rut. Land, und 9/5 Acker6/^ Rut. 
Wiesen, 3) ^ Hufe gnädigster Herrschaft dienst- und zinsbar, in 5^ Acker 7, Rut. Land, 
und ^ Acker 4 Rut. Wiesen bestehend, 4) 4^ Acker 12 Rut. Erb land mit allen darauf haf 
tenden Nutzungen und Beschwerden, sollen von Obrigkeitund Amtöwegen, Schuldenhalber ent 
weder zusammen oder auch einzeln, so weit es nach der Hufenordnung Platz greifen kann, cm 
den Meistbietenden ausgebvtten und verkauft werden; diejenigen nun, welche solche zu kaufen 
gesonnen, können sich in dem dazu ein für allemahl bestirnten Termins Donnerstags den 2Zten 
Nov. schierskünftig vor hiesigem Amt einfinden, ihr Gebot thun, und nach Befinden des In- 
schlags gewärtigen. Borcken den 18. Septembr. 1779. 
8ürstl. Heßl. Iustitz- 2 lmt hierselbft. I. StippiuS. 
s) Die dem Einwohner Joh. Henrich Lohrmann zuständige bisher verpachtet gewesene zu Trocken 
erfurth belegene Güther, als : l) ein Wohnhaus, Scheuer, verschiedene Stallungen mit dazu 
gehöriger Hofreide und einem dabey gelegenen Gärtchen, 2) rß Hufe Urffrsches Erb-Lehnlanl» 
zusammen 50Z Acker 4Z Rut. haltend, wovon jährlich 8 Viertel partim zum ständigen Zins ent 
richtet werden müssen; 3) ein Stück Erbland im Borckischen Feld zu 8 Metzen Saat groß, 4) 
eine daselbst gelegene Erbwiese zu 2 Mäder, 5) eine Erbwiese in der TrockenerfurtherTerminey 
die Rohrwiese genannt zu | Acker, 6) ein Rottacker in der Struth zu 2\\ Acker 4Z Ruten, 
7) ein dito St. Rottland am Nassenerfurtherwege zu i§ Acker 10 Ruten, 8) eine Erbwiese 
zwischen der alten und neuen UlmS zu j* Acker 5! Rut. sollen von Amtswegen an den Meist 
bietenden mit Beybehaltung des Lehens- Nexus entweder zusammen oder auch einzeln, so weit 
es die Hufen-Qualität zuläffet, ausgebvtten und verkauft werden; wer nun solche zu kaufen 
gesonnen, kann sich Freytags den zten Decembr. des Vormittags um 9 Uhr vor hiesigem Amt 
einfinden, sein Gebot thun, und befindenden Umständen nach darauf des gerichtlichen Zuschlags 
gewärtigen. Borcken den siten Sept. 1779. 
8ürftl. Heßl, Iuftitz - Amt hierselbft. I. H. StippiuS. 
3) Eine zur Ellenbergischen Concursmasse gehörige vor Schönau im Rommershäuser Grunde ge 
legene Wiese, die Zieglerswiese genannt, so biöhero Friedrich Kohl zu Schönau in Pachtung 
gehabt, soll von Obrigkeit und Amtswegen an den Meistbietenden verkauft werden; wer nua^ 
Hazu Lust hat, der kann sich Sonnabends den izten Nvvbr. schierskünftig Vormittags von 9 
Xxx x g bis
	        

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