Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1779)

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2óte$ Stück. 
Viertel zn Drey Ggr. Einlage, nach eigenem Belieben, die Plans aber,ñttsserdem^Kvaigett«rrs- 
wärtiqen Porto,ßratis zu erhalten. Die eben ermelte XXUre Classen.Lotterte bestehet, gleich-der 
mm ausgezogenen XXIteu Lotterie, aus beträchtlichen Haupt-uns vielen Mittel-Preisen,, und 
müssen diejenige sichere Personen, welche eine Haupt-Collecrur von dieser bekantermaftu sehp 
rvohl eigerichteten loNcien Lotterie zu übernehmen gewrUer sind, sich immediate dry der Direction 
' ñllbier, am so mehr des baldigsten dämm anmelden) da die Drehung der Iren Classe dem Plan 
* u Folge, den 21. Septembr. a* c. ohnfchlbar bewürkt werden wird. Cassel den 24. Inn. 1779. 
jzürstl. Hessische jDirectiou der gnädigst garamrrrcn Classen > Lotterie daselbst. 
8) Ein gewisser Diebstahlshalber jüngsthin alhier gefänglich emgezogener Iirde der-sich Hersch 
Aron nennt, und welcher untergesetzter mittler Gtcktur, schwarz bleicher Gesichtsfarbe , von 
schwarzen krausen Haaren und schwarzbraunen Augen, daneben als ein besonderes Kennzeichen 
ziemlich stark fcksiehtt, seiner Angabe nach 31 Jahr alt, und der bey seiner Arretirung einen 
-" blauen Rock getragen, und in dessen rechten Gebe ein Gewächs, wie eine kleine Faust dick, 
auf dem rechten Schultcrblat aber, ein dem Ansetzn nach ausgeschnittener, und auf dem klin 
ken Schulterblñt ein noch merkliches Brandmahl , wre cm Rad gestattet befindlich ist, von Re 
ckendorf im Baittbergischen gebürtig seyn will, fern Vater aber Hersch Loch, ein Inden-Schul 
meister zu Hamburg 'gewesen, und tod seyn soll:'und bey welchem sich unter andern nachfol 
gende verdächtige Sachen, als: 1) eine französische goldene Sackuhr in einem einfachen Ge- 
bänse von Ctzagrin, und worinnen inwendig der Name deö Meisters te Roi mit der Zahl 907 
à Paris befindlich, nebst einer gewundenen einfachnen tomdachern Kette, in deren Mitte sich ein 
' Frauenzimmer-Portrait befindet, 2) ein .silbernes Schreibzeug so gravirt und worauf sich oben 
«in geschlungener Namenszug eingestochen findet, in einem roth ledernen Futteral, 3) ein sil 
bern vergoldetes Fläschaen mit emer kleinen Kette, oben mit 13 kleinen Diamanten besetzt/ 4) 
- eine silberne Schnvpftobacksdose, mu-chelmastg geformt und mit allerhand Zaqdfignren bezeich 
net, inwendig vergoldet, z'-r ein Paar 4'cktige tleme silberne Hosenschnallen mit Steinen besitzt, 
6) ein mittelmäsiger Meerschaumern Pfeiftnkvps, stark mit silder beschlagen, 7) ein goldener 
Mannsring mit einem rothen Tafelstem, worinn ein einzelner alter Kopf gestochen, 8) ein dito 
mit 2 kleinen rothen und mit weissen geschliffenen Stangen besetzt, und 01 Rosette gefastet, 
- e) ein dirs schwarz emaillirt, worinn ein einzelner platt geschliffener Diamant gefaßt., io) ein 
paar goldene gedoppelte Erme!knöpfe von durchbrochener Ärbeit, 11) ein paar einzelne silberste 
Ermelknöpfe mit geschliffenen Steinen grün unte» legt, und worinn ein feiner Namenszug mit 
" Goldfaden befindlich, 12) ein paar durchbrochene platte silberne Schuh - und Hose»schnallen, 
13) ein paar neue Frauenzimmer-Schnhblatter von grünem Stof mit Silber gestickt, 14) ein 
holländisches Messer mit einem weissen Sriehl in einem Futteral, 15) eine lederne leere (Sfeiba 
gorde, 16) ein Gesteck Messer und Gabe! mit schwarzen Stielen, 17) ein paar schwarz seidene 
Mannsstrümpfe, 18) 6 Elen roth Frau zürnen, 19) 2 Elen dunkelblauen Rasch, 20) ein oha- 
beschlagen Spanischrohr vorgefunden haben, und wovon bis-hierhin sich geäuserter Wahr 
scheinlichkeit nach, er kein rechtmäsiger Besitzer ist. Da nun zu Fortsetzung der Inquisition 
weiters vor dienlich erachtet worden, daß diejenige, welchen dergleichen Sachen'etwa gestoh 
len, oder sonst dieses Inbaftaten halber, weiters gegründete Nachricht geben können, eingeläden 
werden; als wird solches hiermit öffentlich bekannt gemacht, damit blejenicen, denen eines 
ober das andere von diesen vorbeschriebenen Sachen gestohlen worden, sich albrer melden mö 
gen, auch das Gericht, wo dieser Inquisite gebrandtmarkt worden, um weitere Nachricht 
èuro comnumicationc der Acren in siiblidium justitiae gebeten wird, welches man dann in der- 
gleichen Fällen jedesmahlcn zu erwiedern so schuldig als bereit ist. Marbur g den 2O.Mav 1779. 
Carl Gottfried Hille, JtV. L. SnrftK Hessischer Oderscl)ulrheiß ü. Criniinak-Richler. 
Gelehrte Sachen. 
I) Man macht hiermit einem geehrten Publikum bekannt, daß mrnmehro fest beschlossen, und be 
reits alle Anstalten gemacht sind, , eme continuirliche Sammlung der besten und neuesten theolo- 
" ' ' - -mtel
	        

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