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astil Stück.
der Uebernehmer der Heinemannischen Güther Hermann Himmelreich bey Chnrfürstlichem Amt
die Instanz gemacht, daß er nicht wissen könne, wo die Erben derer Heinemannischen Eheleu
ten sich aufhielten, und wer diese alle seyen, sofort um deren öffentliche Vorladung gebeten,
und diesem Begehren deferiret worden; als werden alle und jede, welche an vorbeschriebenen
Vermächtnissen ein Erbschaftsrecht zu haben vermeinen, andurch vorgeladen, binnen zwey
Monat vor dahieftgem Amt mit erforderlicher Legitimation entweder in Person, oder durch
hinlänglich Bevollmächtigte zu erscheinen, nach Verlauf dieser peremptorischen Frist aber zu
gewärtigen, daß der oder diejenige von dieser Erbschaft präcludiret, und solche denen sich be
reits angemeldet habenden Joh. Jost Heinemännisch-und relp. Wickischen Befreunden ausge
folget werden solle. Naumburg den i. May 1779. Churfürst!. Mainzis. Amt dahier.
Verpacht - Sachen.
r) Nachdem die'3 Pachtjahre vom Faul- oder Stadt-Meyerpfirch mit Martini 1778 zu Ende
gelaufen, und derselbe vors künftige auf 3 nacheinander folgende Jahre anderwärts ausgedot-
len werden soll, worzu Donnerstag der ite Jnlius a. c., wo alsdenn mit dem bisherigen jähr
lichen Abtrag der 56; Rthlr. der Anfang zum licitiren gemacht werden wird, bestimmt ist;
als können die, so mit aufzubieten gedenken, sich Morgens frühe 10 Uhr bey hiesigem Stadt
gericht einfinden, ihre Gebot thun, und nach Befinden des Anschlags gewärtigen. Cassel den
19. May 1779. 3. D. Grandidier.
Citat ton es Creditor um.
r) Nachdem dem Lieutenant von Domhardt, vom Hochlöbl. Regiment Gensd'armes auf sein nn*
terthänigstes Nachsuchen der Abschied gnädigst zugestanden worden; als werden alle und jede,
so an demselben gegründete Forderungen zu haben vermeinen, hierdurch zu« dritten - und lez«
tenmahl vorgeladen, solche bey dem Kriegsgericht des Hochlöbl. Regiment Gensd'armes bin-
rien hier und 4 Wochen einzugeben, widrigenfalls sie nach Verfliesung sothaner Zeit zu gewär
tigen haben, daß sie damit nicht weiter mehr gehöret, sondern gänzlich abgewiesen werden. Can-
tonierungs-Quartier Niederzweren den roten May 1779.
von Wakenitz, General-Lieutenant von der LavaUerie, I. G. Hildewig.
und Commandeur gedachten Regiments. RegimentS-Guartmstr.u. Audit.
$0 Demnach zu Liquidation derer vom diesigen Bürger und Unterofficier Jacob Baum contrahir-
ten Schulden, nach nnnmehro eingegangenen Fürst!. Regierungs -Remissorialien alius terminus
¿tus Freytag den zoten Julius schierskünftig angesetzet worden; so wird solches sämtlichen Cre-
ditoribus mit Beziehung auf die den 18. Jul. a. p. erlassene edictales unb die darinnen com«
min irte Präclusion hiermit zur Nachricht und Achtung bekannt gemacht. Borken den 15. May
‘ 1779. ' s 8ürstl. Amt Hieselbst. H. Stippius.
z) Ueber das Vermögen des ohnlängst verstorbenen George Heintz zu Rothensee ist wegen dessen
großen Schuldenlast, Concursos Creditorum erkannt, und Terminus liquidationis auf Montag
den löten August a. c. präfigiret worden, dessen Creditores haben also in hoe termino ihre For
derungen sub prejudicio pracclusi gehörig ZU liquidiren und das weitere darauf zu gewärtigen.
Hersfeld den 15. April 1779. Hochfürstl. Heßisches 2tmi Petersberg. Harten.
4) Nach gerichtlich untersuchtem ñatu aêlivorum & paffivorum der Gerdrutha, des August Brentz
Hinterbliebenen Wittib dahier hat sich gefunden, daß zu Tilgung derer Schulden deren Vermö
gend nicht anreichend ist. Daman nun in Betracht der geringfügigen Masse Mit Erkennung
eines förmlichen ConcursuS zwar Anstand genommen, jedoch aber für eine Nothdurft erachtet,
sämtliche Creditores auf einen gewissen Terminum, um attenfalö den Versuch der Güte unter
ih-