Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1779)

lois 8tes Stück. 
Bescheid nach vorstehender Ordnung erfolgen, und sie nicht weiter gehört werden sollen. Mil 
sungen den 8. Febr. 1779. 8ürstl. Stadt-Gericht daselbst. Giesler. Vrairdau, p. t. Consul, 
JQ) In des Hieselbst verstorbenen Christoph Hüters und dessen Ehefrauen Concurs-Sache, sind die 
-> Creditores nach der eventualiter entworfenen Collocation folgendergestaltzu befriedigen, als! 
die hiesige Frühmesse, 2) der Kaufmann Johann George Schräder zu Spangeuderg, 3) die 
, Frau Major Faberi» zu Cassel, 4) des Hru. Capitain von Langen hinterlassene Wittib, 5) 
der Kaufmann Hellmuth zu Cassel, welchen folgende Chirographarii, als: 6) Herr Metropo 
litan Jngebrandt alhier, 7) der Kaufmann Blumenthal zu Görliz, 8) des Rathsverwandten 
Dittmars Rel. zu Homberg, y) der Rathsverwandte Borngräber in Eschwege, 10) des Kauf 
mann Rüppels Erben daselbst, ir) die Kaufleute Becker und Linck zu Grünberg, 12) die 
Kaufleute Hofmann und Müller zu Aüllichau, 13) Christian Schuhmann zu Eschwege, 14) der 
Kaufmann Wilhelm Engelhardt Rüppel zu Cassel, 15) der Kaufmann Gildemeister zu Bre 
men, und 16) der Kaufmann Daniel Behage! zu Frankfurt in das verbleibende residuum pro 
rau folgen. Da nun zugleich zu Bestreitung der ?rioàt Tenuium aufMontag den 8. März 
«ächstkünftig präfigirt worden; So haben sich diejenigen, welche ein Jus potius zu behaupten 
v-rmeynen, beregten Tages des Morgens um 8 Uhr, vor hiesigem Stadtgerichte in allem In- 
ib’uct zu melden, solches nach Anleitung des Kphi X der gnädigst emanirten Verordnung von 
Abkürzung der Processe gehörig zu dedüciren, oder zu gewärtigen, daß nach vorstehender Ord 
nung das Collocatiousurtheil abgefast werde. Milsungen den 8. Febr. 1779. 
. .. 8ürstl. Stadtgericht daselbst. . Giesler. Brandan, p. t. Consul. 
11) Nachdem man zu völliger Berichtigung des Inventarii über die Verlassenschaft des ohnlängst 
^verstorbenen Hr. Burgermstr. Johann Conrad Kleinschmitt allhier nöthig findet, dessen sämtl. 
Creditores auf einen gewissen Tag zu convociren, und dann hierzu Terminus auf Donnerstag 
den 2Zten März ». 0. anberahmt worden ; als wird solcher denen sämtlichen Creditore« andurch 
bekannt gemacht, um iu obigem Termin Vormittags lo Uhr,sogewiß vor hiesigem Stadtgericht 
zu erscheinen und ihre Forderungen einzugeben, als gewiß im nicht Erscheinungsfall zu gewär 
tigen, und die Schuld'ßch selbst beyzumessen haben, wenn solche nicht zum Inventario gebracht 
werden. Spangenberg den 9ten Febr. 1779. 8ürftl. Heßl. Stadtgericht hicrselbft. 
12 ) In des verstorbenen Greben Jacob Briebach zu Helsa Concurssache, haben der größte Theil 
dessen Creditoren nach gezogener öalsnce der Schulden, ( worunter das Stift a!S alleiniger 
Creditor hypothecarius mit 522 Rthlr. Capital und weit über 122 Rthlr. alter Zinsen stehet,) und 
«ach gemachtem Ueberschlag des zwar taxiret aber noch nicht verkauften Inventarii, mit des 
Debitoris einzigen Sohn, Simon Briebach und dessen Schwiegervatter auf die Hälfte eine- 
jeden Forderung sich dergestalt gütlich einverstanden, »nd resp. verglichen, daß ersterer seiner 
Frauen Dotalgeld à 402 Rtblr. letzterer der Schwiegervatter aber noch 302 Rthlr.zum baaken, 
Abtrag der verglichenen Halste herschießen, und überdieß noch die über 652 Rthlr. ansteigende 
hypothekarische Dtistsschuld gegen Abtretung und Überlassung des,noch in einem ungewisse» 
Betrag bestehenden Inventarii au Meubles und Grundstücken übernehmen wollen; nachdem 
nun einige wenige ausser dem hiesigem Gericht wohnende Creditores, welche cbenfals keines 
hypothecT Haben, auf diesen Antrag und resp. Vergleich sich noch nicht erkläret Haben; als 
wird denenselben Hierzu terminus praejudicialis auf den laten März a.e. gefetzt, in welchem sie 
sich nach genauer Einsicht der Umstände und der gezogenen Balance auf diesen Vergleich siand- 
- Haft erklären, oder wann sie allenfals ein Vorzugsrecht zu Haben vermeinen sollen, solches de- 
Hörig beybringen, im Gegenfall aber effluxo hoc termino gewärtigen mögen, daß nach der ein 
stimmigen Mehrheit derer beträchtlichsten Gläubiger der eingegangene Vergleich auch in An 
sehung ihrer Forderungen ex officio gerichtlich bestättiget, und die Auszahlung darnach verfüget 
werde. Stift Kauffungen den irten Febr. 1779. 
Hg) In de- Johann Henrich Martins Concurssache zn Gleichen, ist nunmehro nach völlig been 
digter Liquidation, tcrwinur ad deducendam prioritatem aus Donnerstag den Uten Merz s. c. 
prö-
	        

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