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z6tes Stück.
vor mir einfinden und nach xroàuâion eines obrigkeitlichen Attestat!, daß sie die erforderliche
Caution zu leisten im Stande und der Lmdwirthschaft kundig seyen, ihr Gebot thun, gestalten
. dem Plnslicitanten, wann es Mittags iz Uhr geschlagen, dem Befinden nach die Adju
dication geschiehet. Wobey noch zur Nachricht dienet, daß die Conditiones sowohl vor, als in
dem Termin bey mir erfragt werden können. Rotenberg den 20. Atlg. 1778. I.Rleiiihans.Lt.
3) Nachdem die Pachtjahre des dahiestgen Stadt-Wirthshauses nebst Wein-und Braudeweiuö-
schank auch Herbergierung, mit Ablauf dieses Jahrs zu Ende gehet, und wiederum auf Z Jahr
lang von Neujahr 1779 bis dahin 1782. verpachtet werden soll; als wird solches zu dem Ende
hiermit bekannt gemacht, damit diejenige, welche diese Pachtung zu übernehmen gesonnen, sich
in Termins Freytag den yten Octobr. inftehend auf dahiesigem Rathhause einfinben, wegen ih
rer Vermögensumstänbe beglaubte Attestata vorzeigen, auf die ihnen vorgelegt werdende Con-
ditioncs ihr Gebot thun, und der Meistbietende mach eingebohlter gnädigsten Aprobation des
Zuschlags gewärtigen können. Schwarzenborn den 13. August 1778.
Lommissarius Loci, samt Bürgermeister u. Rach das. Fritzen. Becker, /. Consul.
4) Es soll das ehemalige Motzische nunmehrige Kretschmarische kleine Guth zu Rothenditmold,
nebst dabey seyenden Ländereyen, Wiesen und Garten, künftigen Petri 1779 auf Z Jahre ver
pachtet werden; die weitere Nachricht ist beim Feldwebel Nabe vom hvchlddl.' tten' Bataill.
Garde zu erhalten. .
Citation es Créditer um.
j) Es hat der obnlaugst dahier verstorbene Kauf- und Handelsmann Johann George Riemann
so viele Passiva hinterlassen, daß in Entstehung eines Pacti retaislbrii der Eoncurs ohn vermeid
lich seyn wird; nachdem nun dieses hinterlassene Wittib bey hiesigem Stadtgericht die Anzeige
gethan, daß sie zu Verhütung des Concurs-Processes bereit wäre/ mit ihres verstorbenen Ehe
manns sämtlichen Gläubigern eine gütliche Uebereinkünft zu treffen, und desfalls solche edicia-
liter zu citiren gebeten hat: so ist zu diesem Versuch nicht nur Terminus auf Montag den rr.
Octob. nächstkünftig festgesetzt, sondern es werden des Endes zugleich auch sämtliche Riemänni-
sche Creditores solchergestalt hierdurch edictaliter citirt und vorgeladen, daß sie in præsixo ter-
mino Morgens 9 Uhr vor hiesigem Stadtgericht persönlich, oder durch hinlänglich bevollmäch
tigte Mandat, erscheinen, und sich auf die ihnen alsdann vorzulegende Vorschläge bestimmtver-
nehmen lassen, im Gegentheil aber haben die Zurückbleibende zu gewärtigen, daß auf die meh-
resten Vota derer erscheinenden von Gerichtswegen Erkäuntniß gestellt, und sie nachhero nicht
weiter gehört werden sollen. Milsungen den 27ten Julii 1778.
Fürst!. Heßl. Stadtgericht daselbst, Giesler. Brandau, p. t. Consul ,,
5) Nachdem zu Fortsetzung der bey hiesigem Landgerrcht rechtshängigen Nicolaus WimmeUischen
Eoucurs-^achen, terminus auf den 7ten m. f. anberaumt worden; als wird solches sämtlichen
Nicolaus Wimmellischen Creditoribus hiermit bekannt gemacht. Cassel den iy.Aug. 1778.
3) Nttchdem die Bernhard Kaysersche Creditoren zu Ihringshausen dem ertheilten Landgerichts-
Bescheid Zufolge, super prioritate bey hiesigem Landgericht certiren sollen, und hierzu Termi
nus auf den 2iten September anberahmt worden; als wird solches sämmtlichen Kaysersche»
Creditoren zur Nachricht und Achtung bekannt gemacht. Cassel den 8 . Aug. 1778.
4) Nachdem zur gütlichen Auskunft des jüngsthin verstorbenen Schutzjuden Jeremias Salomon
Heilbrunn alhier Debitwesens, Terminus auf den 2iten Sept, nächstkommend präsigirtworden:
so wird diefts denen sämtlichen Gläubigern hiermit zur Nachricht bekannt gemacht,, mithin auf
gegeben, in pndixo ihre Forderungen rechtlichen zu liquidiren, souach die Vorschläge zur Güte
anzuhören, in dessen Entstehung aber zu gewärtigen, daß eines Theils dasjenige was dermeh-
reste Theil der Gläubiger dem Debitor coiumuni oder dessen nachgelassene Wittib zu erlassen.