Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1778)

286 r8tes Stück. 
Verpacht - Sachen. 
r) Zu anderweiter Verpachtung des den iten Jul. h. a. in Pacht vacant werdenden Fischwassers 
auf der Fulda bey Bergsbausen, ist terminus licitationis auf Freytag den 8ten May anberaumt; 
in welchem sich die Pachtlustige in der Rentherey einzufinden, ihr Gebot zu thun, uud darauf 
'^das weitere zu gewärtigen haben. Eassel den izten April »773. J.W. Fader, Amtsrach. 
-) Nachdeme des Hohen Teutschen Ordens vor dem hiesigen Elifabethrr-Thor liegende Mühle, 
mit Anfang Marz des nächstkünftigen ey/yren Jahres zur Beziehung erlediget wird, und zu 
derselbe vorgäbofgen ander weiten Verpachtung Terminus auf Donnerstag den azten Junins 
dieses Jahres Vormittags um 10 Uhr anberahmet ist; als wird ein solches dem geehrten Publico 
hiermit bekannt gemacht, und zur vorläufigen Nachricht beygefüget, daß diese Mühle, welche 
mit einem ansehnlichen Bann versehen ist, in fünf Mahlgängen und einem Schlaggang der 
auch zugleich znr Schneidemühle in einem besonderen Bau eingerichtet, nebst einem von Stein 
aufgeführten Mühlen - und Wohngebäude, nothdürftiger Stallung und räumlichen Play um 
Schneide - und Werkholz wie auch Gefütter zu legen, bestehet: wobey dann zwey Küchengärt- 
gen am Hause, nebst einem Gemüßland, samt einer am Cölber Weg gelegenen Wiesen lzuFüt- 
terunq der Thiere, wie nicht weniger die von des Hohen Ordens Gerichts-Unterthanen dabey 
zu leistende erforderliche Bau- Hand - und Fahrdienste gehörig, mit Anfangs März 1779. in 
einen anderwerten sechsjährigen Temporalbestand ausgethan werden soll, als können sich die 
jenige, so zu dieser Mühlenpachtung Lust tragen, auf gedachten Tag, oder auch vorhero in hie 
siger Landcommende einfinden, die Condilioneö vernehmen, und ihr Gebot thun, indessen müs 
sen die so pachten wollen, sich mit Testimonien von ihren resp. Obrigkeiten, daß sie müblenver- 
siäudige Meister auch genügsames Vermögen dazu besitzen, versehen. Landcommende Marburg 
den 9. April 1778. Von Landcommcrrchurey wegen. 
A) Wir Domprobst, Domdechant, Senior und Capital der Cathcdral- Kirche hierselbst, fügen 
hiermit kund und zu wissen, daß Wir in Äückstcht der weitern Entlegenheit Unsers in der 
Stadr Pattensen belegenen Hofes den Entschluß gefastet haben, solchen Pättenser Hof, bestehend 
in l?8z Morgen Laudes, verschiedenen Gärten, Gebäude und allen übrigen Zudebör, insbe 
sondere mit den beträchtlichen Zugzehnten auf 20, 30, oder auch wohl dem Befinden nach auf 
mehrere Jahre, gegen Erlegung eines verhältnißmäßigen Capitals Zinses Unterpfandswelse aus- 
zuthun oder zu verpachten ; gleichwie nun sowohl der Anschlag vom Ertrage dieses Hofes und 
Zehntens, als auch den Bedingungen, welche beyden zu schliessenden Pfand-oder Pachtcontra- 
cte zum Grunde gelegt werden sollen, sowohl zu Hannover bey dem Hrn. Advocat ord. Velt- 
husen, als bey Unsern Dom-Secretario Hr. Engel alhier jedesmahl eingesehen, auch in Ab 
schrift ohnentgeldlrck erhalten werden könne, so laden Wir alle diejenigen, welche zu einem sol 
chen Pfand- oder Pochtcontracte Lust haben möchten, hiermit dienstlich ein, daß sic sich am 7ten 
des nächstkünftigen Monats May laufenden Jahrs, als am Donnerstage nach Misericordia* 
Domini, für Unserm General Capitulo alhier, entweder in Person oder durch genugsam Be 
vollmächtigte eiufinden, ihre Gebot cröfnen, und erwarten, daß gegen die annehmlichsten Be 
dingungen mit dem Bestbieteuden geschlossen werden soll. Minden dev loten März 1778. 
4) Es soll zu Mrerbleyhung des ohnweit Homberg zu Hombergshausen gelegenen ppter in Zoo 
Acker Land, Wiesen, Garten, und Hude-Trieschen bestehenden Guths, ein Licitations-Termin 
Dienstags den lyten des künftigen Monats May, auf der Kriegs - uyd Domainen-Cammer, 
alhier abgehalten werden; welches hierdurch bekannt gemacht wird, damit diejenige, welche zu 
dieser Pachtung Lust haben, sich alsdann des Vormittags alhier einfinden, mit obrigkeitlichen 
Attestalis wegen ihres Vermögens, und sonstiger hierzu erforderlichen Umstände, sich zur Lici- 
tativn legitimiren, nach Vernehmung der Erbleihe-Conditionen ihr Gebot thun, und darauf 
das weitere erwarten mögen. Cassel den 6ten April 1778. 
Aus Hochfürftl. Hcßl. Rriegs- und Domamen- Cammer. 
5) Vermöge gnädigsten Befehls, soll das zu Trinitatis 2. c, Pachtloß werdende Herrschaft!. Vor 
werk
	        

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