Laffclische
Polices - und Lommercim-Zeitung.
Mit Hochfürstlich-Heßifchen gnädigstem Privilegio.
Montag den 5- May.
Citationes Edittales,
lj) speronaci) Johannes Götte von hier bereits vor 24 Jahren auf seine gelernte Schneiderprofef-
fton ausgewandert, und man dann in solcher Zeit von dessen Aufenthalt nichts in Erfahrung
bringen können, mithin zu vermuthen siebet, daß er schon lange gestorben seyn müsse, mitlerweile
aber seine nächsten Freunde um die Einhändigung seines sehr geringen in etwan 30 Rthlr. beste
henden Vermögens nachgesuchet haben; als wird gedachter Johannes Götte, hiermit perentorie
citirt und vorgeladen, in Termino den l7ten Julii a. c. sogewiß allster entweder in Person, oder
durch einen geuugsam Bevollmächtigten zu erscheinen, sich gehörig zu legitimiren, und seine Erb
schaft sechsten anzutreten, als widrigenfals gewiß gewärtigst zu seyn, daß solche an seine Freun
de und Anverwandten gegen zustellende Caution verabfolgt werden solle. Hof-Geismar denkte»
April 1777.
8ürstl. Heßl. Amt und Stadtgericht das. Hupfeld, Amtmann, Hartwig, p. t. Confuí.
2) Der Schneidergeftlle Diederich Henrich Römer aus hiesiger Stadt gebürtig, ist in anno 1755.
auf seine Profeßion in die Fremde gereiset, und seit seiner 42jährigeu Abwesenheit ist weder der
Ort seines Aufenthalts, noch ob er noch am Leben oder tod seye, ausfindig zu machen gewesen.
Nachdem nun dessen nächste Anverwandten um die Ausfolgung dessen gar geringen Vermögens
nachgesucht; als wird besagter Diederich Henrich Römer oder dessen allenfalsige Leibeserben hier
mit ehictaliter citirt, in dem auf den 2lteu Junii dieses Jahrs angesetztm Termino zu erscheinen
und das Vermögen in Empfang zu nehmen, oder zu gewärtigen, daß er xro morwo declarirt,
.. ' ' Mm • und