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citatisnS.-Termrn aber darauf mehr nicht denn 500 Rthlr. gebotten, für solches Gebot aber die
selbe ohne den größten Schaden der Crcditoren nicht zugeschlagen werden können, sondern viel
mehr anderweiter Terminus auf Donnerstag den aüten September bestimmt worden, worinnen
die Creditores sich erklären sollen, ob sie die Mühle administnren, oder nochmalen aufbieten zu
lassen gesonnen sind; Als wird solches denen sämmtlichen Aiebachischen Ereditoren hierdurch be
kannt gemacht, damit sie sich in prxfixo Vornnttags auf hiesigem Rathhaus einsinden, und die-
ferhalb das nöthige sä orotocollum vorstellen können. Homberg den 8ten 'Aug. 177Ü.
jzürstl. Hcßisches Stadtgericht daselbst, Rlcyenstenbcr. I. P. Omans.
s) Nachdem der in Pension gestandene Fürst!. Hefiis. Major Joh. George Schröder von Spange»-
berg im Heßischen gebürtig vor kurzen alhier verstorben, jedoch nichts bekannt ist, ob derselbe
einige Erden hinterlassen hat; So werden diejenige, welche an dessen Verlassenschaft ex capite
hereditatis einigen Anspruch oder auch sonstige Forderungen zu haben vermeynen, also und der
gestalt citiret, daß sie in den: bey Fürst!. GarnisonS-KriegSgericht hicrselbst ans Montag den 4.
November a. c. beziehlten Termino peremtorio entweder in Person oder durch genugsam be
vollmächtigte Anwalde erscheinen, und sich als Erben gehörig legitimiren, oder ihre etwaige For
derungen standhaft dociren mit der Verwarnung, daß diejenige, welche sich in przffixo nicht mcl,
den werden, hiernächst nicht weiter gehöret, sondern abgewiesen werden sollen. Rinteln den z.
August 1776. Lz'ürstl. Hcßischcs Garnisons-Rricgs-Gcricht.
Z) Nachdem die Güter dcS verstorbenen Joh. Henrich GroöjohanneS zu Ersen auf Veranlassen ei
nes dessen Gläubiger tub Katta verkauft worden, bey dieser Gelegenheit aber sich schon so viele
Schulden hervorgethan, daß zu deren Abtrag jene Güter unzulänglich scheinen; Als wird zuUn-
tersuchung deS 8tatur paffivorum Terminus auf den 28ten November bestimmet, und sämtliche
sich sowohl bereits angegebene als annoch unbekannte Gläubiger deS vorgedachten Joh. Henrich
Grosjohannes hierdurch angewiesen, ihre Credita gegen den anzustellenden Oiratorem donortlm
alsdann gehörig zu liguidiren, oder zu gewärtigen, daß sie damit nicht weiter gehört, und we
gen Auszahlung der aus obigen Gütern gelößten Kaufgelder einseitig verfügt werde W. R. Breu
na den 2gten May 177Ü. & N). Müldncr, von ^Nalsburgischer Antnnawn.
4) Nachdem in Johann Conrad Engelbrechts alhier pendemeu Concurssacbe, nach völliger Berich
tigung des Liquidations-Punkts zunt Verfahren super prioritate Terminus auf den 2ten Oktober
bestimmt worden; Als wird solches sämtlichen Crcditoren zu dem Ende hierdurch bekannt ge
macht, um alsdann vor hiesigem Gerichte zu erscheinen und sich auf die vorläufig ex officio auf-
gestelte in loco judicii sowohl als am Gemeindshause affigirre Classification auch auf eines oder
des anderen Con-Creditoris Vorbringen vicislim vernehmen zu lassen, weniger nicht, fals dieser
oder jener ein jus pinguius zu haben vermeinet, als ihm in sothaner vorläufigen Classification
nach den vorliegenden Acten zugestanden worden, dasselbe sofort zu begründen oder zu gewärti
ge», daß fie damit nicht weiter gehört, sondern in der Sache allenthalben erkannt werde W. R.
Breuna den 2gten May 177Ü. H. N). Müldncr, vc>tt Malsburgischer Amtmann.
5) ES hat der über des zu Rühnda verstorbenen Einwohner Johannes Ottcn hinterlassenes Kind,
bestellte Vornnmd Dittmer Scheffer, bonis cedirt, und ist darauf auch, da nach Aueweiß deS
Ottoischen Jnvmtarii die Paßiva die Activa übersteigen, Terminus ad ligliidandum Lredika auf
Dienstag den izten Oktober nächstkünftig präfigirt worden. Alle und jede, welche also an ge
dachten Johannes Otten Verlassenschaft gegründete Forderung zu haben vermeynen, werden
dergestalt hierdurch edictalitcr citirt, daß sie in praffixo des Morgens um 8 Uhr so gewiß vor hie
sigem Fürst!. Amt entweder in Person oder durch hinlänglich Bevollmächtigte in allem instruct
^scheinen und ibre Forderungen der Behörde venficiren, als gewiß sie entstehenden Falles bey
diesem Concurs schlechterdings, präcludirt werden sollen. Fclsberq, den 28. August 1776.
8ürstl. Heßisch. 2tml daselbst. Gicslcr.
ö) Demnach sich bey geschehener Untersuchung hervor gethan, daß der Müller Jobanues Melze zu
Niedern-Vorschütz mehr Schulden als Vermögen hat und deshalb der Concurs-Proceß erkannt
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