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' gänzlich präcludirt, damit ferner nicht gehört auch zum allenfalsigen Vergleich nicht weiter ge-
' lassen werden sollen. Rotenberg den inen Octobr. 1775.
Vigore Cornmißonis , L. 8. Lleinschmidt, Lanzlcy-Secretarius.
4) Nachdem Hochfürstl. Regierung zu Casset mir die gänzliche Untersuch - und Entscheidung derer
Erbschafts Differenzen rc. zwischen des verstorbenen Kriegs-und Domainen-Rath JimmermanS
Kinder fter und 2ter Ehe und dessen Credikvren, zu committiren geruhet, und es dermalen nur
noch auf die Untersuchung derer vom verstorbenen Kriegs - und Domaine»- Rath Zimmermann
eontrahirten Schulden ankommt, hierzu aber Terminus auf den LZten Novembr. anberaumet
worden; Als werden alle, sowohl bekannte als unbekannte Creditores gedachten Kriegs-Raths
Zimmermann hiermit peremtoric citirt und ei igelnden, besagten Tages Vormittags frühe vor
mit zu erscheinen und ihre rech. Forderungen so gewiß zu liquidiren, als bey dessen Entstehung
»bnfehlbar zu erwarten, daß sie damit ohne Nachsicht präcludirt und abgewiesen werden sollen.
Homberg den 26ten Septembr. 1775. Kleyeiifteubfr.
5) Es ist gegen den hiesigen Einwohner Johannes Rappen wegen Unzulänglichkeit seines ver»
schuldeten Vermögens der Concurs- Proceß eröffnet, und Terminus liquidatioriis peremtoriu»
. auf den 2Ztcn Novembr. d. I. präfigirt. Es werden demnach alle und jede, so an gedachtem
Johannes Rappen oder dessen Ehefrauen irgend etwas zu fordern haben, zu diesem Termin
dergestalt vor hiesiges Fürstliches Amt cilirt, daß sie alsdann ihre Forderungen sogewiß liquidi
ren, als in dessen Entstehung die Präclufion gewärtigen sotten, auch soll in beregtem Termin nach
erfolgter Erklärung der versammlcten Creditorum die Adjudication des hiesigen annoch íub hasta
- stehenden Wohnhauses der Debitorum, welches zu 400 Rthlr. taxirt und worauf 300 Rrhlr. ge
holten worden, ohnfehlbar erfolgen. Bovenden den l7ten Octobr. 1775.
8. &' K. Amt dahier, O. 8. Gleim.
$) Nachdem auf das dem Andreas Schlieper zuständige und des Hans Henrich Meyers Erben zu
Esebeck für 500 Rthlr. verpfändete Haus und Hof in Reyershausen zwischen dein Schultheiß
Bothmann und George Fmcken gelegen, in zweyen Licitations - Terminen nicht mehr als 350
Rthlr. gebotten worden, und der Debitor außer einem Lehnzehnden sonst nichts im Vermögen
wohl aber noch mehrere Schulden hat; Als werden alle und jede dessen und seiner Ehefrauen
geb. Uhlendorffin Creditores eàtalitcrlund peremtorie auf Donnerstag den zoten Novembr. d.
I. citirt, um alsdann ihre Forderungen bey hiesigen! Fürst!. Amte bey Vermeydung der Präclu
sion zu liquidiren, auch soll in beregtem Termino eine nochmalige Licitation des Hauses vorge
nommen werden, aber auch der oh'nfehlbare Zuschlag geschehen. Bovenden den i7ten Octob.
1775. 8. i)r Amt dahier, (D.8. Gleim.
7) Nachdem sich gegen den gewesenen Oberschultheiß Engelhard allhier so viele Schulden herfürge-
than, daß zu deren Bezahlung dessen Vermögen ganz ohnhinlänglich ist, und man dahero den
Conc«Hum CrecUtorum zu erkennen, nöthig gefunden hat; Als werden alle diejenige, welche an
ermeldtem Oberschultheiß Engelhard etwas zu fordern haben, hiermit öffentlich vorgeladen und
angewiesen, in Termino auf Dienstag den zoten Januarii a. f. bestimmt zu erscheinen, und
ihre Forderungen lit er quocunquc Capite gegen den bestellen Contradictorem und Curatorem
Masse behöri t und ordnunasmäsig zu liquidiren, oder wiedrigeufalls sich zu gewärtigen, daß
si'- damit weiter nicht gehöret, sondern präcludirt und von diesem Concurs abgewiesen werde«
sollen. Wornach sie sich zu achten haben. Gegeben zu Marburg den i2ten Octobr. 1775.
R. R. von Gohren, Secrerarms.
8 ) Nachdem zum Prioritätsverfahren in der bey hiesigem Stadtgericht rechtshängigen Hartde-
aischen Concurssache Terminus auf Dienstag den igken Novembr. schierskünftig präfigirt wor
den ; Als wird solches sämtlichen Creditoribus hiermit bekannt gemacht, um in prxßxo ihre wei
tere Noth durft all proiocollum zu verhandle« und darauf recht!. Erkänntniß zu gewärtigen. Cas
sel den -7ten Octobr. 1775. Bürgermeister und fcart? daselbst.
.9) Vo»