Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1774)

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46te$ Stück, 
verpacht - Sachen.' 
r) Der hiesige Herrschaft!. Küchen'- Garten, welcher außer denen jWegen 29Z Acker gutes Grabe 
land und Gräserey in sich enthält, soll nebst denen Gebäuden und Misibetten auf gewisse Jahre 
unter nachfolgenden Bedingungen verpachtet werden, i) Der Pachter unterhält die Gebäude 
und Mistbette, im Fall er sich der letzter« bedienen will, in dem Stand, wie sie ihm überliefert 
worden. 2) Wann er die Mistbette übernimmt und die Fenster werden bey starken Hagelwet 
ter nebst denen Fenstern des Treibhauses beschädiget, so geschiehet die Reparation aufHerrschaftl. 
Kosten. Z) Wird der erforderliche Mist ohnentgeltlich geliefert, jedoch die Fuder Zahl, sowohl 
des Pferde- als Kuhmistes bestimmt. 4) Stehet dem Pachter frey das Gemüse entweder lzur 
Hofhaltung, oder auf dem Markt an andere zu verkaufen, auch solche Gemüse in dem Garten an 
zuziehen, die er für dienlich findet. 5) Ein halb Jahr vor Endigung der Pacht ist entweder die 
Aufkündigung zu thun, oder um Prolongation derselben nachzusuchen. Alle diejenigen welche 
diesen Garten auf vorbemeldete Conditiones in Pacht zu übernehmen willens sind, haben sich also 
bey Fürst!. Kriegs-und Domainen Cammer in Zeit von 4 Wochen zu melden, ihr Gebott zuthun 
und das weitere zu erwarten. Cassel, in derKriegs-und Domainen-Cammer den 9t. Nov. 1774. 
S) Der Hr.Regierungs- Advocat Lt. Fischer, wohnhaft in der Möllerstraße, will keine unterm War 
tenberge belegene große Wiese ohngefehr 10 Acker haltend, so dieses Jahr um Martini in der Pach 
tung vacant worden, anderwärts wiederum verpachten. 
Citati on es Creditorum . 
j) Nachdem man zu Untersuchung des ttatn8 paffivorum des verstorbenen Zuchtmeifter Engel 
manns allhier term. peremtorium auf den Igten Novembr. anberahmt; AIs werden sämtl. dessen 
etwaige Creditores hiermit citirt in praefixo vor hiesigem Landgericht zu erscheinen und ihre allen- 
falsige Forderungen ad protocollum zu liquidiren, wiedrigenfals aber der ohnfehlbahren.kr^clu- 
sinn zu gewärtigen. Cassel den 2iteu Octobr. *774. 
2) Nachdem der verstorbene Schulmeister Johann George Claus und dessen hinterlassene Ehefrau 
zu Obermeiser so viel Schulden contrahiret, daß dem Ansehen nach die vorhandene Güther dazu 
nicht anreichend seyn dürften, dahero der Concurs-Proceß erkannt worden; als werden sämtl. 
deren Creditoren solchergestallt auf den 9ten Jan. a. f. edictaliter vor hiesiges Fürst!. Amt citiret, 
um alsdann des Vormittags zu erscheinen und anforderst ihre Forderungen bchörend zu liquidi 
ren, wiedrigens derPraclusion auch sonst W. R. zu gewärtigen. Zierenberg den iZtenOct. 1774. 
8ürstl. Heß. 2 lmt daselbst, I. p. Heppe. 
3) Wegen Unzulänglichkeit des bncolaus. Pauls Rel. und deren Kinder Vermögen zu Rothensee 
hat hierüber Concursus Creditorum erkant werden müssen. Die Creciitorer haben also in T er- 
mino Liquidationis Mittwoch den 22ten Febr. a. f. ihre an denenselben habende Forderungen im 
Amt alhier vrdnungsmästg et Aib Praejudicio pnedusi zu liquidiren und darauf das weitere zu 
gewärtigen. Hersfeld den rzten Octobr. 1774. I. 8 . Harten. Lt. Amtmann. 
Verkauf f Sachen. 
i) Es soll der Gemeinde Hohenkirchen ihre an der Gemeinds Lohbach gelegene Ochfenwiefe, nebst 
der sogenannten gemeinen Häßellwiefe ex OKcio an den Meistbietenden öffentlich verkauft wer 
den, wer nun darauf bieten will, der kan sich in dem dazu ein für allemahl auf den 19ten Jan. 
a. f. schierökünftig anberahmten Licitations-Termin auf hiesigem Landgericht angeben. Cassel 
den Zten Novembr. 177^ 
2 ) Schuld-
	        

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