Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1774)

Vom 24ken October 1774. 
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predigern, Confistonalrath und Superintendente,, des Casselischen undzngehbrigen Vezirkes. Da 5 
Exemplar fur 2 Ggr. Au6) sind noch einige Rcden bey Gelegenheit der Taufe zweyer Mohren, 
Ehan und Avance, in der hiesigen Hofkirche gehalren, fur 2 alb. zu hahen. 
Gelehree Sachen. 
1) Der Hr.Supenntend. D. u. Prof.Theol. Gottfr. Schwarz zu Rinteln, Hat kLrzlich folgende in 
4. 9^ Bog. starkeSchriftherausgegeben: Recensio critica EpitomesRerum Ung-aricarum autore Petro 
Ranzano Siculo, cum triplici Appendice insignium ad memoriam diplomatum duorum et criseos 
singularis editionis Epitomes Ranzani Tyrnavio-Budcnsis. 
2) Zu Marburg erhielte Hr. Leonhard Iohann Larl Justi d. rzten Octobr. d. I. die Hbchste 
Wurdein der Weltweisheit, dessen Inaugura!-Differt, handelt: de Bileamiajina loquentead 
Num. XXII. Zu Anhbrung derRede, dle derselbe zuvor de Kerourn Homeri et Eingali di 
versa ratione gehalten, Hat der Hr. Hofrath tt. Profess. Mich. Lonr. Lurtius durch ein Progr, 
<juo lis sacramentaria in Ducatu Mecklenburgico agitata breviter narratur, eingeladen. 
Gemeinnützige Sachen: 
Fortsetzung der Antwort wider das Faulen der Hauö-Schwelle». 
Ob man nun wohl in Städten selten Häuser von einem Stockwerk, sondern wohl von Z, 4 
bis gar 5 Stockwerken hat, und sich nicht immer in Verhältniß der Stockwerke nach der Verord 
nung richtet, so geschiehet es doch wohl, daß man auf dem Lande bey Gebäuden von einem Stock 
werk i\ Schuh und bey Gebäuden von 2 Stockwerken, 2 Schuh hohe Schwellen Mauren macht, 
aber was hilft dieses, wann man nicht darauf siehet, daß die Schwellenmauren in gedachter Höhe 
bleiben; ich verstehe hierunter nicht, daß sie einsinken und auf diese Weise niedriger werden, dann 
solchenfalls könnte kein Eigenthümer, Besitzer oder Bewohner eines Gebäudes davor, sondern die 
Ursach läge im schlechten Fundament oder in der druckenden Last, im Gegentheil aber verstehe ich 
hierunter derer Eigenthümer, Besitzer oder Bewohner der Gebäude Nachlass,gkeit, wann sie allen 
Kummer, Schutt, Mist re. sich an denen Gebäuden so aufhäufen lassen, daß die Schwellen gänzl. 
in den Erdboden gerathen, wo sie gar geschwinde der Fanlniß unterworfen sind. 
Wann man die Folgen erwäget, welche daher entstehen können, wann die Schwellen faul 
worden und neue Schwellen nöthig sind; so wird man finden, daß es nicht nur aus neue Schwel 
len ankomme, sondern daß auch die Zapfen an denen Säulen und Strebbändcn abfaulen, und da- 
hero abgeschnitten, neue Zapfen gemacht, die Schwellen höher gelegt, folglich die Schwellenmauer 
auch erhöhet, und so folglich Kosten angewendet werden müssen, welche ganz unterbleiben können, 
wann man nur den Kummer, Schutt und Mist rc. welche Dinge sich durch Unterlassung zeitigen 
Abräumens häufen, zu rechter Zeit wegbringet. 
Aber möchte man fragen, wie ist es zu machen, daß dergl. einem jeden Particulier rc. nach- 
theilige Folge vermieden werden möge. Meines ohnmasgebl. davorhaltens börste es so zu verhin 
dern und gute Ordnung zu erhalten seyn: wann gewisse Personen befielt würden, welche alle 
Uuuu Jahr
	        

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