Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1774)

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4 ites Stück. 
cesse nach, sich eignet und gebühret. Wornach Ihr Euch zu achten. Uhrkundlich meiner Nah 
mens Unterschrift und des vorgedruckten Laarischen Gerichts-Siegels. So geschehen jim peinli 
chen Gerichte zu Laar den 2i. Septembr. 1774. 
Ioh. Jacob Lotheissm, Goeddaeifcher Iustitiarius zu Laar, Anus Zierenberg. 
V e r p a ch t - 6 a ch e n. 
l) Auf den, gnädigstem Befehl zufolge auf 3 Jahre zu verpachten stehenden alleinigen Krug-und 
Bier-auch Brandeweinsschank nnd die Herbergierung zu Smna hiesigen Amts, ist in jetzt ge 
standenem termino licitationis, doch exclusive des ordnungsmäßigen Ohmgeldes vom Brandewern 
als welches ein künftiger Beständer besonders zu entrichten Hat, mehr nicht als 9 Rrhlr. zu 
Jährlichem Zins gebotten, darauf aber bey Hochfürstlicher Kriegs - und Domainen-Cammer 
Sub. Nr. 7zio. unterm ichenkwjus dieser Wirthschaft und Herbergierung,n0chmah lige öffentl. 
Ausbietung gnädigst resolviret, des Endes hiesigem Amte desfals das weitàe bekannt zu machen 
und demnächst davon unterthänigst zu berichten in Gnaden befohlen worden. Gleichwie man 
nun in devotester Gemasheit dieses gnädigsten Befehls anderwärtigen Versteigerungs-Termin 
auf Sonnabend den izten Octobr. ». c. präfigirt hat; Als können sich diejenige, welche ein nied 
reres aufsothanen alleinigen Krug- Bier- und Brandeweinsschanek auch diè Herbergierung zu 
jährlichen Zins, wie gedacht, exclusive des besonders von Brandewein zu zahlenden Ohmgeldes 
bieten wollen, in prxfixo zu gehöriger Rechtsfrühe hier bey Amte melden, ihr Gebott thun der 
alsdann Meistbietend bleibende aber des unterthänigsten Eiuberichts gewärtigen. Vacha den 
2Zten Septembr. 1774. 8. H. Amt daselbst, Jericho. 
3) Nachdem zu Verpachtung der hiesigen Rauch- und Schnupftabaks-Fabrike anderweiter ter- 
rninus licitationis auf Donnerstag den Loten Octobr. ». c. anberahmet worden; Als haben sich 
diejenige, welche zu solcher Pachtung Lust haben, in przcüxo auf Fürstlicher Kriegs- und 
Domainen-Cammer zu melden, und die nähere Conditiones einzusehen. Cassel den 17WN Sept. 
1774. Aus 8ürstl. Hessischer Rriegs.- und Domainen-Cammer das. 
z) Dem Publico wird hierdurch bekannt gemacht, daß hiesiger Stadtkeller und Nedcnkrug, desgk 
die Ziegelhütte, deren Pachtungen mit diesem Jahre zu Ende gehen, Mitwochens den 30. Nov. 
fchierskünftig anderwärts auf ein, oder nach Besinden auf etliche Jahre an meinstbietende ge 
gen anticipirl. Zahlung der licitatorum oder darauf zu stellende Caution, verpachtet werden 
=• sollen. Es können demnach die Wirthschaftsliebhaber und Ziegelbrenner, welche die Schenken 
und Ziegelhütte zu pachten Lust haben, sich in obbemeldetem Licitations-Termin Vormittags um 
9 Uhr auf dem Rathhause allhier einfinden, auswärtige anforderst gehörige Attestate übergeben, so 
dann nach Vernehmung weiterer Conditionen ihre Gebotte thun, und darauf Verfügung erwar 
ten. Grebenstein den 13. Sept. 177g. Bürgermeister und Rath daselbst. 
4) Die' Wasenmeisterey in der Vogtey Creutzberg und Amt Frauensee welche nach Absterben deS 
damit ad vitam belehnt gewesenen hiesigen Wasenmeisters Johann George Dörings gnädigster 
Herrschaft heimgefallen und zu anderwartiger Belehnung bereits alschon zwar ausgebotten wor 
den, in dem deshalb präfigirt gestandenem Licitations.Termino den iten bujus aber keine Licitan- 
tes als nur die Vormündere des verstorbenen obgedachten Wasenmeister Dörings hinterlassener 
Kinder gemeldet, und für ihre Pupillen den vorhinnigen Zins, nehmlich i Fl. 21 Gnacken 
in die Rentherey Frauensee und 3 Rthlr. in die Voatey Creutzberg nebst denen hergebrachten 
Handschuhen, auch das auf bine inde sich begebende Fälle darauf stehende Empfangn lßgeld de 
rer 25 Rthlr. zu entrichten sich erkläret haben; soll Kraft gnädigster Resolution Nr. 7124. d. d. 
Cassel! den I2ten kmjus in Hochfürstlicher Kriegs-und Domainen-Cammer ertheilt, nochmals 
an die Meistbietende ausgebotten werden. Nachdem nun hierzu Befehlsmäsig nochmaliger ter. 
minus licitationis auf Sonnabend den rzten Octobr. ». c. präsigiret, so wird solches hierdurch 
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