502
Z4tes Stück.
Lichter, und,Seife, genau zu invigiliren. Cassel in der Kriegs - und Domainen-Cammer, den
lüteu August 1774.
Ad Maudatum speciale Serenissimi*
Bopp.
J. A. Wittich, Secretariu*.
IQ HvfvtifTmmt, wegen Bestreimttgs-Rosrcn zu Unterhaltung der Laternen.
Nachdem zn Bestreitung der Unterhaltungskosten, der in der hiesigen Residenz Stadt sich ver-
'v mehrten Laternen Anzabl, der bisher» von dem in die Schirne geschlachteten Vieh entrichte
te Larernenheller nicht zureichend und dahero höchsten Orts gnädigst verordnet worden, daß von
nun an der Larernenheller zu oberwehntem Behuf auch von demjenigen Vieh, welches Privati ins
Haus schlachten lassen, nach der bey denen Meggern eingeführten Taxa ebenwohl entrichtet
werde« soll; So wird solches hierdurch bekannt gemacht, und hat ern jeder welcher irre Haus
schlachten lassen will, vorher» den verordneten Laternen Heller bey dem Laternen Inspektor Mum-
durg gegen eine gedruckte Quittung jedesmahl zu bezahlen. Cassel den igten August 1774.
Aus Siirftl, Kriegs- und Domainen-Lammer daselbsten.
Ciiatio Edi£f ali s.
Demnach sich des hiesig verstorbenen Bürger, Urban Görckens zwey Söhne', Wilhelm Lud
wig und Eckhard Görcke, der eine vor zzIahren, und der andere vor 14 Jahren als Metzgers
ans die Wanderschaft begeben, und darauf nichts weiteres vemuthlich, weil die weitlauftige
Nachrichten gegründet seyn können, das Erhard Görcke als Constabelsknecht im Siechenhause zu
Batavia gestorben, und Wilhelm Ludwig Görcke durch einen besondern Uuglücksfall auf ein
Raubschiff gekommen seyn solle, von sich Horen lassen, inzwischen deren 3 Geschwister, Sophia,
Anna Catharina und Eliesabeth Görcke, auf die Verabfolgung deren zurückgelassenen Vermd-
; aens angetragen, und um Erlassung gewöhnlicher Edictalium gebeten, diese auch darauf er
kannt, und Terminus ad Comparendum auf Dienstag den 2Zten October schierskünfllg präsigi-
ret worden; Als werden vorbenahmte Gebrüdere Görcke oder rechtmäßige Leibeserben zum
iten, 2ten und ztenmal edictaliter und peremtorie dergestalt citiret, daß sie in pr-ctixo entweder
in Person oder durch genügsame Bevollmächtigte erscheinen, und von ihrem Auffenthalt und Um
standen Nachricht geben sollen, oder zu gewärtigen haben, daß dem periro Implorantium defe-
riret und in ihren Ungehorsam was rechtens verfüget werden solle. Witzenhausen den iyten
Iuly 1774. Ober-Schulrheiß, Bürgermeister und Rath daselbsten.
Verpacht - Sachen.
lO Nachdem in heutigem Teimiino Licitatienis zur andcrwciten Verpachtung des hiesigen alleini
gen Wein - und Brandeweinsschank, auf drey Jahre, vom iten April 1775. an bis den letzten
'Merz 1778. die geschehenen Gebote nicht annehmlich gewesen, und also resolvirt worden, an-
dcrweiten Tenmnnm Licitativnis auf den §ten Sepremb. schrerskünftig anzuderahmcn; Als wird
solches hierdurch zu dem Ende nochmals bekannt gen,acht, ob sich mehrere Licitantcn angeben,
und annehmlichere Gebote thun werden; worauf die Adjudication und Verbriefung ohnfeblbar
nach Bcsindcn erfolgen soll. Die Nachrichten und Conditiones können dahier auf Begehren
- mitgetheilt werden. Milsungcn den 2Qten July 1774.
. Bürgermeister und Rath daselbst.
Nachdem zn anderwerter Verpachtnng des Lichtenauer Wein - und Brandeweinsschanks Ter
minus Licitationis auf den iyten September dieses Jahres bestimmt ist, und die Pachtcoudino-
«es vorher bey dem Magistrat zn vernehmen stehen; So wird solches hierdurch jedermann be
kannt