Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1774)

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einem Scissaga-ng bestehenden Mühle (wozu daS Dorf Bründersen gebannetist) binnen 6 Wochen 
onderwnt aus 6 oder mehrere Jahre verpachtet werben, die,enige nun welche Lun baden dw- 
scp ansehnliche Gut zu pachten, auch die nöthige Attestate beybringen tönncu, daß ne sowohl 
der Oeconomie vorzustehen, als auch die erforderliche Kaution zu prästtren rin stände sind, können 
die nähere Condition bey mir erfahren. Elmarshanscn den r8ten Aprill 177g. 
Dxitz, Adel. v. Malsburg. Verwalter dasei bsten. 
2) Es sollen die hiesiger-Durchlauchtigsten Herrschaft zustehende Pachtungen, sowohl hier als zur 
Nippe, welche bis hierhin durch Kostmeier verwaltet und in einen recht guten Stand geseöet 
worden, auch mit hinlänglichen Inventario versehen sind, sodann die hiesige Herrschaftliche 
Brennerey i» Termino Dienstags den Ziten May vor hiesigen Fürstlichen Gerichten verpachtet 
werden. Wer nun diese L-rücte entweder cinzelrr oder zusammen zu pachten Lust hat, kann al 
lenfalls diefclbe vorhero in Augenschein nehmen, auch allhier über alles nähere Erkundigung ein 
ziehen, sich alsdenn in besagtem Termine des Morgens um y Uhr vor Fürstlichen Gerichten da 
hier einsinden, die Bedingungen vernehmen, sobald wegen der zu leistenden Caution gerichtli 
che Zeugnisse beybringen und alsdenn des Zuschlages nach Befinden gewärtigen. Phllrpöthal 
den 27ten April 1774. 8. H. p. L. Gerichte daselbst. 
Citat toner Cr t d i t or um, 
1) Nachdem Hochfürstl. Regierung zu Cassell mir zu committiren gnädig und großgünstig ge 
ruhet hat, des allhier obnlänqst verstorbenen Metropolitan Ailmars allenfalsige Ereditores ad 
liquidanduin Credita zu citimi und dann hierzu termiti,,» pcrcmtorius auf Montag den öten 
Iunii a. e. prasigiret worden: als werden alle und jede so au gedachten Metropolitan Vilmars 
Verlassenfchaft noch einige Forderungen zu haben vernicimeli, hierdurch dergestalt edictalirer citirt, 
daß sie so gewiß in pnefixo termino liqnidation.is präcis des Morgens um 8 Uhr auf hiesiger Amts- 
Stube entweder in Person oder durch hinlänglich Bevollmächtigte eoram Commiifione instruct 
erscheinen und ihre Forderungen bebörig vcrìficiren, als genns sie in Entstehung dessen damit 
schlechterdings pracludiret und nicht weiter gehöret werden sollen. Felsberg den izrcn Aprill 
I77_j. . Rigore Commis. Gieslcr. 
2) Nachdem der im Hoch!, von Mirbachischen Regiment gestandenen LieutenantHr. v.' Willmowsky 
ohnlängft verstorben und das zu Befriedigung seiner allenfalsigen unbekannten Creditori,n, er- 
sordirlzche hiuterlassru, so werden alle diejenige, welche an besagtem Lieutenant Forderungen 
zu haben vcrmcyuen, solcher gestallten hicnnit verabladet, um in Termino den 2gten May «. e. 
lud prxjudicio preclusi dazu bestimmt, des Morgens y Uhr vor hiesigem Regiments-Gericht, 
entweder in Person oder durch genugsam Bevollmächtigte zu erscheiueu und ihre Forderungen 
so mit gehörig zu liquidiren. MUsungeu den löten Aprill 1774. 
8'ürstl. Hestischcs Regiments-Gericht. 
z) Nachdem über den entwichenen Henrich Hupfeld zu Eltmannshaufen, ex Ollicio der ConcurS- 
Proceß erkannt worden; so werden alle und jede, welche an demselben lit ex quocimque Capite 
einige Forderungen habe« , hierdurch edictaliter cilircr, in Ternnno den löten Iunii vor hiesi 
gen Fürst!. Amt instruct zu erscheinen, ihre Forderungen behörig zu liquidiren, wiedrigenfalls 
öder zu gewärtigen, daß sie von diesem Eoncurs gänzlich präcludiret werden sollen. Abterode 
des Gerichts Beilsterns den 8ten Aprill 1774. 8. H. R. Amt das. I. G.Lollmami. 
i) Nachdem über des Eonrad LsterS zu Hohenkirchen Vermögen der Eoncurs-Proccß unD deS En- 
des cdictalis citatio peremtoria erkannt, auch terminus ad liquidandum auf den H.Iulii schiers- 
künflig auberahml worden: Als werden sämtliche Osterische Ereditores hiermit vererntorie der 
gestalt citirt, daß sie instehenden Uten Julii entweder perftnlich oder durch hinlängliche Bevoll 
mächtigte auf hiesigem Landgericht ru früher Zeit erscheinen, ihre Credita gehörig verificiren und 
was sich sonst gebührt, ad protocollimi verhau dien, mit dem Bedeuten, ste erscheinen und thun 
dasseì-
	        

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