Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1774)

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Dom 2 tcn Mai) 1774- 
A„f n,a» für eine Art und durch welches billigt und sichere Surrogat,im an Dienst-Geld oder 
Früchten sind die dem genteincn Landmann so lästigen und nachtheiligen Hand- und Spann- 
Dienste dergestalt abzuschaffen, daß d.e Herrschaft nichts verlieret, der gemeine Mann 
aber dabey gewinnt? 
Auf die beste Beantwortung dieser Frage setzet die Gesellschaft eine Pr eis-Medaille von zehn Pistolen. 
Sie erwartet aber eine genaue Auseinandersetzung der verschiedenen Dienst-Arten, wie dtfte 
Nabmen haben mögen; auf Erfahrung und Rechnungen gegründete feste principia über einer jeden 
Drenstart Elnfluß auf den öffentlichen Haushalt, auf den Werth der Güter und Wohlstand oder Ue- 
dolstand der Unterthanen ; so auch eine genaue Bestimmung ihres wirklichen Werthes für den Guts 
herren und ihres Unwertbes für die Dienstpflichtigen Güter der Unterthanen nach dem ganzen Um 
fange ihrer Rechte. Die Schriften über dieft Frage müssen vor Ablauf des December-MonatS 
in deutscher, lateinischer oder Französischer Sprache leserlich geschrieben nebst einem versiegelten 
Zettel, worauf äusserlich die vevile der Schrift und inwendig der Nahme, Stand und Auffent- 
halt des Verfassers bemerkt ist, an den beständigen Secretarius der Gesellschaft den Rath. Raspe 
postsrey eingesandt werden. Ueber den Empfang derselben wird in den Casselschen politischen Zei 
tungen Nachricht ertheilet und nur derjenige Zettel eröfnet, welcher zu der krönenden Abhand 
lung gehöret. 
An eben denselben müssen aufgleiche Weise und vor Ablauf dieses Jahres kurze Nachrichten, 
Proben, Devisen und verschlossene Nahmen derjenigen eingereicht werden, welche sich um die ersten 
sechszehn Preise bewerben wollen. 
Diese werden von der Gesellschaft in der Voraussetzung erkannt daß die gegebene Nach 
richten gegründet und die überschtcklen Proben nach Vorschrift der Aufgaben verfertiget sind. Ehe 
aber die Preise öffentlich betaut gemacht und ausgezahlt werden, welches ohufehlbar den Zten März 
1775 geschehen wird, fordert sie von denjenigen, welche dergleichen bekommen sollen, wie billig, 
dre gehörigen Bescheinigungen des zu krönenden Fleisses; und muß der Landmann Attestats vo.i 
Greben, Vorstehern und Landrath, der Handwerker, Künstler und Kaufmann aber von Bürgermei 
ster und Rath, wie auch dem dommissisrio loci beybringen. 
Beförderungen beym Civile Etat. 
, )i) Serenissimus haben acruhet, Se. Excell. den Herrn Geheimen-Rath von Wiktors, zum Gouver- 
v neue bey die hiesige Leih - und Eommercien -Banco zu ernennen ; sodann haben 
2) Ihre Hochfürstl. Durch!, vor der Hand folgende von Adel zu Land-Rathen gnädigst bestellt. 
An den Werra-Grrohrn 
den bisherigen Obervorsteher der Adclichen Stif 
ter Herrn von Bvyneburg 
en Herrn Cammer-Assessor von Eschwege 
Ueber folgende Aemter: 
Bovenden 
Neuengleichcn 
Witzeuhausen 
Vogtey Rückerode 
Altensiein 
Allendorf 
Gericht Beilstein 
Eschwege und 
Bischhause» 
Wannfried 
Vogtey Creuzburg 
Bache mit Völkershausen 
Frauensee 
! Herrschaft Schmalkalden mit 
l Barchfeld. 
Qq 3 
An
	        

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