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Dom 2 tcn Mai) 1774-
A„f n,a» für eine Art und durch welches billigt und sichere Surrogat,im an Dienst-Geld oder
Früchten sind die dem genteincn Landmann so lästigen und nachtheiligen Hand- und Spann-
Dienste dergestalt abzuschaffen, daß d.e Herrschaft nichts verlieret, der gemeine Mann
aber dabey gewinnt?
Auf die beste Beantwortung dieser Frage setzet die Gesellschaft eine Pr eis-Medaille von zehn Pistolen.
Sie erwartet aber eine genaue Auseinandersetzung der verschiedenen Dienst-Arten, wie dtfte
Nabmen haben mögen; auf Erfahrung und Rechnungen gegründete feste principia über einer jeden
Drenstart Elnfluß auf den öffentlichen Haushalt, auf den Werth der Güter und Wohlstand oder Ue-
dolstand der Unterthanen ; so auch eine genaue Bestimmung ihres wirklichen Werthes für den Guts
herren und ihres Unwertbes für die Dienstpflichtigen Güter der Unterthanen nach dem ganzen Um
fange ihrer Rechte. Die Schriften über dieft Frage müssen vor Ablauf des December-MonatS
in deutscher, lateinischer oder Französischer Sprache leserlich geschrieben nebst einem versiegelten
Zettel, worauf äusserlich die vevile der Schrift und inwendig der Nahme, Stand und Auffent-
halt des Verfassers bemerkt ist, an den beständigen Secretarius der Gesellschaft den Rath. Raspe
postsrey eingesandt werden. Ueber den Empfang derselben wird in den Casselschen politischen Zei
tungen Nachricht ertheilet und nur derjenige Zettel eröfnet, welcher zu der krönenden Abhand
lung gehöret.
An eben denselben müssen aufgleiche Weise und vor Ablauf dieses Jahres kurze Nachrichten,
Proben, Devisen und verschlossene Nahmen derjenigen eingereicht werden, welche sich um die ersten
sechszehn Preise bewerben wollen.
Diese werden von der Gesellschaft in der Voraussetzung erkannt daß die gegebene Nach
richten gegründet und die überschtcklen Proben nach Vorschrift der Aufgaben verfertiget sind. Ehe
aber die Preise öffentlich betaut gemacht und ausgezahlt werden, welches ohufehlbar den Zten März
1775 geschehen wird, fordert sie von denjenigen, welche dergleichen bekommen sollen, wie billig,
dre gehörigen Bescheinigungen des zu krönenden Fleisses; und muß der Landmann Attestats vo.i
Greben, Vorstehern und Landrath, der Handwerker, Künstler und Kaufmann aber von Bürgermei
ster und Rath, wie auch dem dommissisrio loci beybringen.
Beförderungen beym Civile Etat.
, )i) Serenissimus haben acruhet, Se. Excell. den Herrn Geheimen-Rath von Wiktors, zum Gouver-
v neue bey die hiesige Leih - und Eommercien -Banco zu ernennen ; sodann haben
2) Ihre Hochfürstl. Durch!, vor der Hand folgende von Adel zu Land-Rathen gnädigst bestellt.
An den Werra-Grrohrn
den bisherigen Obervorsteher der Adclichen Stif
ter Herrn von Bvyneburg
en Herrn Cammer-Assessor von Eschwege
Ueber folgende Aemter:
Bovenden
Neuengleichcn
Witzeuhausen
Vogtey Rückerode
Altensiein
Allendorf
Gericht Beilstein
Eschwege und
Bischhause»
Wannfried
Vogtey Creuzburg
Bache mit Völkershausen
Frauensee
! Herrschaft Schmalkalden mit
l Barchfeld.
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