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wohl an Schiff und Geschirr als zur Zeit des Anzugs benöthigten Brod und Sommer-Saat
Früchten versehen ist, und also den Aufzug eines jeden Pachtliebhabers gar sehr erleichtern
wird.
L) Dem Publico wird hierdurch bekannt geinacht, daß der Stadtkeller zu Grebenstein auf der Alt
stadt bestehend in einer räumlichen Wohnung und Wein- Bier- und Brandweinschanck, sodann
darneben Bier - und Brandweinschank in der Freyheit oder Neustadt daselbst, aber ohne Woh
nung deren Pachtzeit mir dem laufenden Jahre zu Ende gehet, Freytags den 3. Decembr. schiers-
küuftig anderwärts auf ein oder nach Befinden auf etliche Jahre au Meist bietenden gegen anti-
cipirte Bezahlung derer Pachtgeldern, oder darauf zustellende Cantion verpachtet werden sollen;
es können demnach die Wirthschaftliebhabere, welche obige Schenken zu pachten Lust haben, sich
in praefixo Vormittags um 9 Uhr auf dem Rathhause allhier einfindcn, auswärtige auforderst
gehörige Attestate, ohne welche ein solcher nicht zugelassen wird, übergeben, darauf nach Verneh
mung derer weiteren Pachrconditionen ihre Gcbotte thun, und darauf Verfügung erwarten. Gre
benstein den Zoten Octobr. 1773. Bürgermeister und Rach daselbst.
Z) Nachdem der alleinige Bier- Wein-und Brandeweinschank auch Herbergierung auf hiesigem
Stadt-Keller nebst der freyen Wohnung bestehenden 3 Stuben, 2 Kammern, 1 Küche, Boden
Raum, 2 großen Stallungen und 1 Keller, zu Lichtmessen nächstkünfrigeu Jahrs in der Pachtung
vacaur wird, so ist zur anderweiten Verpachtung solchen Stadt-Kellers auf 3 oder dem Befinden
nach auf mehrere Jahre terminus auf Mittwochen den ztcn Jan. 3. f. darzu anberahmt worden,
wer nun darauf Belieben hat, kann sich sich alsdann auf hiesigem Rathhanse einfinden, zuvor
auch Conditiouen vernehmen und aufs höchste Geholt Zuschlags gewärtigen. Hellmarshausen
den loten Nov. 1773* Bürgermeister und Rath daselbst.
Citationes Creditorum .
1) Nachdem man nöthig gefunden hat den Statum activorum & paslivorum des zu Großallmerodä
verstorbenen Joh. Franz Becker zu untersuchen und des Endes terminum praejudicialem all liqui-
dandum Credita auf Dienstag den 2iren Decembr. Ñ. c. anzuberaumen; als citiren, heischen und
laden wir hiermit samt!, des Joh. Franz Beckers Creditores dergcsiallt, daß sie in praeñxo Morgens
um 9 Uhr auf hiesigem Landgericht entweder in Person oder durch hinlangl. Bevollmächtigte
erscheinen, ihre Forderungen behörig verificiren und hierauf recht!. Bescheids erwarten sollen, mit
der Verwarnung, daß gegen die Zurückbleibende mit der Prxclusion verfahren und weiters in con-
tumaciam erkannt werden wird W.R. Cassell den 3oten Julii 1773.
2) Nachdem man wegen derer gegen den nunmehro verstorbenen Mehgcrmstr. Johannes Gundlach
len. und dessen hinterlassene Wittib zu Großallmeroda eingeklagten Schnldforderungen vor nöthig
erachtet, deren Statum activorum & passivorum zu untersuchen und des Endes Terminum praeju
dicialem ad liquidandum Credita auf Dienstag den 2iten Decembr. 3. c. zu prasigireu ;als cltiren,
heischen und laden wir hiermit sämtliche des verstorbenen Metzgermstr. Johannes Gnndlachs stn.
und dessen nachgelassenen Wittib Creditores also und derogestallt, daß sie in prxñxo Morgens um
y Uhr^auf hiesigem Landgericht entweder in Person oder durch hinläugl. Bevollmächtigte erschei
nen ihre Forder ungen behörig verificiren und hierauf rechte Erkenntniß erwarten sollen, mit
der Verwarnung, daß gegen die Zurückbleibende mit der Pracclusion verfahren und weiters in con
tumaciam erkannt werden wird W. R. Cassell den goten Julii 1773.
2) Nachdem man gegründete Muthmaßung hat, daß des zu Niedermöllrich verstorbenen Wirth
Johannes Voickel passiva dessen activa übersteigen, mithin die Norhdnrft erfordern will, dessen
Statum passivorum zn untersuchen, um etwa mit denen Creditoribus (da dessen Vermögen von
wenigem Belange ist) zu Vermeydung eines weitläuftigen Concursus einen Vergleich treffen
zu können; als werden alle und jede dessen Creditores hiermit cdictaliter citivet und vorgeladen.