Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1773)

604 Z7kcs Stück. 
gangs angeregte Verordnung, weiters niemanden gehöret werden kan noch darf, sondern viel 
mehr gäntzlich abgewiesen und für praclndiret erachtet seyn soll und muß. Wie nun hiervon auch 
diejenige, welche allen unverhoftenFalls von ihren Schuldnern ob-et fubrextitie, in ehevorigen 
und jünger» Zeiten, ratione fori rei sitae, zweydeutig - wiedersprechend und unzulasige Obliga- 
tiones zugeschoben seyn möchten, keineöweges ausgenommen, sondern vielmehr ihrer selbst eige 
nen nöthigen Sicherheit halber, andurch weniger nicht hinreichend und absonderlich gewarnet 
sind; so haben ebenwohl alle und jede, welche bezahlte und ohngültige Obligationes etwan hin 
ter sich ungebührlich behalten, selbrge noch vor dein nächsten Beschluß dieser Frist an die Behörde 
geziemend abzuliefern, wiedrigenö sich erfolgenden Falls ohnfehlbar zu gewärtigen, daß sie in 
Wege Rechtens auf ihre Kosten zu dieser ihrer Schuldigkeit erforderlichst genöthiget werden. 
Hohen Ordens Land-Commenden bey Marburg den lyten Aug. 1773 
von Hohen Ordens Goßfeldischen Gerichtswegen- I. w. Lachenwitz Gerichts- 
Verweser. w. L. Schaffer Gerichts-Schultheis. 
2) Es ist Anna Eliesabeth Sanderin den 27ten Martii a. c. dahier ledigen standes und'ad !nte6?:to 
verstorben und hat zufolge des Gerichtlich aufgestellten Jnventarii 76Rrhlr. au Vermögen hin- 
terlasseu. Da nun der Defuncta Bruders Tochter, als eine Miterbin ab intestato dahier wohn- 
haft, die übrige Miterben aber abwesend; als werden selbige dergcsiallten peremtorie verabladet, 
daß sie in dem auf Dienstag den 28ten Septembr. anberaumten Termin« entweder in Persou 
oder durch gnugsam Bevollmächtigte vor hiesigem Fürstl. Stadtgericht ohnfehlbar erscheinen, sich 
behörtg legitimiren, oder in dessen Entstehung sich gewärtigen sollen, daß diese geringe Verlassen 
schaft den sich angebenden legitimirten Erben werde verabfolget werden. Wannfried den i4teu 
August 1773. Amtmann Bürgermeister und Rath daselbst. 
Verpacht - Sachen. 
1) Nachdem auf eingegangenen Befehl und Commissono von Hoch fürstl. Regierung zu Cassell 
die von Trottlsche in Wahlshausen hiesigen Amts telegene Mühle welche aus 2 unter schlächti- 
gen Mahl-und i Schlaggange nebst Wohnhaus, Scheure, 2 Garten und ißAck. Wiesen bestehet 
und sogleich angetreten werden kan, anderweit an den Meistbietenden auf goder 6 Jahre in 
Termino den 23 ten Septembr. Donnerstags bey hiesigem Amte bis zur höher« Katiñcañon ver 
pachtet werden soll; als wird solches des Endes hierdurch öffentl. bekannt gemacht, damit die- 
jeniae welche sothane Mühle nebst Zubehör in Pacht zu erstehen gesonnen, ermeldeten Tages vor 
12 Uhr aufhiesigem Amte sich ein finden, Obrigkeit!. Attestate, daß sie des Mühlenwesens erfahren 
und erforderliche Caution zu prästiren im Stande, vorzeigen, darauf ihr Gebott thun, und das 
weitere gewärtigen können. Veckerhagen den 24teu August 1773. 
Joh. Aug. HeinsiuS. Vig. Conmijs. 
2) Es wollen^die von HaÑische Erben ihr Schmelz, und Schmiede-Werck zu Aöbach, welches jährl. 
44^ Cent. Stahl zu schmieden berechtiget ist, entweder besonders oder auch zusammen mit der 
Bergwerks-Ausbeute auf 3 oder mehrere Jahre gegen ein billiges Locarium verpachten, wer also 
svthanes Schmiedwerck mit oder ohne dem Bergwercke Pachtweise zu übernehmen Lust hat, der 
wolle sich dahier bey dem Hrn. Rath und Oberschultheißen Henkel melden, daß weitere verneh 
men und gegen billige Bedingungen der Schliessung des Contratts gewärtigen. Schmalkalden 
den i8ten August 1773. 
Citatio*
	        

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