604 Z7kcs Stück.
gangs angeregte Verordnung, weiters niemanden gehöret werden kan noch darf, sondern viel
mehr gäntzlich abgewiesen und für praclndiret erachtet seyn soll und muß. Wie nun hiervon auch
diejenige, welche allen unverhoftenFalls von ihren Schuldnern ob-et fubrextitie, in ehevorigen
und jünger» Zeiten, ratione fori rei sitae, zweydeutig - wiedersprechend und unzulasige Obliga-
tiones zugeschoben seyn möchten, keineöweges ausgenommen, sondern vielmehr ihrer selbst eige
nen nöthigen Sicherheit halber, andurch weniger nicht hinreichend und absonderlich gewarnet
sind; so haben ebenwohl alle und jede, welche bezahlte und ohngültige Obligationes etwan hin
ter sich ungebührlich behalten, selbrge noch vor dein nächsten Beschluß dieser Frist an die Behörde
geziemend abzuliefern, wiedrigenö sich erfolgenden Falls ohnfehlbar zu gewärtigen, daß sie in
Wege Rechtens auf ihre Kosten zu dieser ihrer Schuldigkeit erforderlichst genöthiget werden.
Hohen Ordens Land-Commenden bey Marburg den lyten Aug. 1773
von Hohen Ordens Goßfeldischen Gerichtswegen- I. w. Lachenwitz Gerichts-
Verweser. w. L. Schaffer Gerichts-Schultheis.
2) Es ist Anna Eliesabeth Sanderin den 27ten Martii a. c. dahier ledigen standes und'ad !nte6?:to
verstorben und hat zufolge des Gerichtlich aufgestellten Jnventarii 76Rrhlr. au Vermögen hin-
terlasseu. Da nun der Defuncta Bruders Tochter, als eine Miterbin ab intestato dahier wohn-
haft, die übrige Miterben aber abwesend; als werden selbige dergcsiallten peremtorie verabladet,
daß sie in dem auf Dienstag den 28ten Septembr. anberaumten Termin« entweder in Persou
oder durch gnugsam Bevollmächtigte vor hiesigem Fürstl. Stadtgericht ohnfehlbar erscheinen, sich
behörtg legitimiren, oder in dessen Entstehung sich gewärtigen sollen, daß diese geringe Verlassen
schaft den sich angebenden legitimirten Erben werde verabfolget werden. Wannfried den i4teu
August 1773. Amtmann Bürgermeister und Rath daselbst.
Verpacht - Sachen.
1) Nachdem auf eingegangenen Befehl und Commissono von Hoch fürstl. Regierung zu Cassell
die von Trottlsche in Wahlshausen hiesigen Amts telegene Mühle welche aus 2 unter schlächti-
gen Mahl-und i Schlaggange nebst Wohnhaus, Scheure, 2 Garten und ißAck. Wiesen bestehet
und sogleich angetreten werden kan, anderweit an den Meistbietenden auf goder 6 Jahre in
Termino den 23 ten Septembr. Donnerstags bey hiesigem Amte bis zur höher« Katiñcañon ver
pachtet werden soll; als wird solches des Endes hierdurch öffentl. bekannt gemacht, damit die-
jeniae welche sothane Mühle nebst Zubehör in Pacht zu erstehen gesonnen, ermeldeten Tages vor
12 Uhr aufhiesigem Amte sich ein finden, Obrigkeit!. Attestate, daß sie des Mühlenwesens erfahren
und erforderliche Caution zu prästiren im Stande, vorzeigen, darauf ihr Gebott thun, und das
weitere gewärtigen können. Veckerhagen den 24teu August 1773.
Joh. Aug. HeinsiuS. Vig. Conmijs.
2) Es wollen^die von HaÑische Erben ihr Schmelz, und Schmiede-Werck zu Aöbach, welches jährl.
44^ Cent. Stahl zu schmieden berechtiget ist, entweder besonders oder auch zusammen mit der
Bergwerks-Ausbeute auf 3 oder mehrere Jahre gegen ein billiges Locarium verpachten, wer also
svthanes Schmiedwerck mit oder ohne dem Bergwercke Pachtweise zu übernehmen Lust hat, der
wolle sich dahier bey dem Hrn. Rath und Oberschultheißen Henkel melden, daß weitere verneh
men und gegen billige Bedingungen der Schliessung des Contratts gewärtigen. Schmalkalden
den i8ten August 1773.
Citatio*