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Vom 6ren September 1773.
Forderungen nicht weiter hören, sondern von diesem Concnrö gänzl. abweisen wird. Friede-
wald den üten August 1772. Lürftl. Heß. Amt. das. I. 8. Lsseischhut.
10) Nachdem sich nach vorgängiger Untersuchung des Status activorum & paslivorum ergeben, daß
die Schulden des Johann George Weber zu Heringen sein Vermögen bey weiten übersteigen,
und man sich also von Amtswegen genöthiget gesehen, den Concnrö über denselben förml. zu er
kennen; als wird dieses nicht nur andnrch dessen sämtl. Lreditoren bekannt gemacht, sondern
es werden auch zugleich alle urrd jede welche an besagtem George Weber etwas zu fordern haben
und ihre Befriedigung ex massa erwarten, hiermit edictaliter und peremtorie nachmahlen vorge
laden, so gewiß in termino Donnerstag den 2Ztcn L>eptembr. a. c. des Morgens um 8 Uhr da
hier vor Fürst!. Amt zu erscheinen, ihre sowohl bereits angegebene als noch nicht angegebene
Forderungen behörig zu liquidsten, a!S ansonst diejenige welche in prxsixo nicht erscheinen mit
ihren weitern Forderungen gänzlich zurück gewiesen, und nicht weiter gehöret werden sollen.
Friedewald den 6ten August 1773. 8. H. Amt das. I. 8. 8leischhut.
11) Da über des verstorbenen Peter Rexrods nachgelassene Wittib und Erben Vermögen zu LengerS
nach vorgängiger Untersuchung deren Statu» pailivorum der Concurs ex osticio erkannt worden;
als werden alle diejenige, welche an dem gedachten Peter Rexrod oder dessen nachgelassene Wit
tib und Kinder noch einige Forderungen zu machen gedenken und sich damit noch nicht gehörig
gemeldet, hiermit nochmahlen edictaliter und peremtorie vorgeladen, so gewiß in termino 1i-
guidationi» Donnerstags den löten Septembr. a. c. des Morgens von ybis 12 Uhr dahier vor
Amt zn erscheinen, dieselbe gehörig anzugeben und Ordnungsmäßig zu verificiren als ansonst
diejenige welche inprxsixo nicht erscheinen gänzl. präcludirt und nut ihren Forderungen in die
sem Concnrö weiter nicht gehöret werdet» sollen. Friedewald den 2ten Augnst 1773.
8ürstl. Heß. A»nt das. I. 8. Fleischhut.
12) Alle diejenige so an den bey de»n Hochfürstl. Hessischen Dragoner Regt. von Wolff gestandenen
und nunmehro auf ihre Nachsuchen gnädigst verabschiedeten Ofsicierö als Fähndrichs von Hanu-
stein und von Bntlar rechtmäßige Forderungen zu haben verrneinen, haben sich binnen 14 Tagen
beym Hochlöbl. Regts Kriegs-Gericht allbier anzugeben, nach Verlauf besagter Zeit aber sie werter
nicht gehöret werden können. Staads- Quartier Allendorf den täten August 1773.
von wolff General Cient, der Kavallerie.
13) Nachdem dem Fähndr. v. Buttlar von Dl. Sr. Durch!. Pr. Carl zu Dessen Inf. Reg. auf sein
unterthänigsteö Ansuchen der Abschied gnädigst zugestanden worden: Als werden alle diejenigen
so an besagtem Fähndr. einen rechtmäsigen Anspruch zu haben vermeynen) hierdurch vorgeladen
a dato in ü Wochen vor dem Kriegs-Gericht des Dl.Rog. dahier zu Deröfeld zu erscheinen, ihre
Forderutigen behörig zu liqnidiren, ausserdem aber^i gewärtigen, daß sie nach Verlauf dieser Zeit
nicht weiter gehört werdm sollen. Hersfeld den 22ten Aug. 1773.
M. Schmidt Gener. Major. .
Verkauf - Sachen.
i) Nachdem des verstorbenen Mauemtstr. Wächters hinterlassene Wittib modo des Schreinermstr.
Fischers Ehefrau auf hiesiger Obernenstadt auf den öffentl. Verkauf ihrer nenerbauet und! ge«
mcinschaftlichen Behausung provociret und wegen deren Verkauf bey Fürstl. Französ. Canzley
geziemende Inllantr gethan; so wird z»»r 8,,bballation sothaner zwischen de»n Steinmetz Seitz und
der leeren Bauftätte nahe an» Carls-Thor belegenen Behausung auf Freytag den zten Novembr.
Terminn» prafigiret und solcher allen und jeden des Endes hierdurch bekannt gemacht, damit
diejenige welche ermeldete Behausung zu erstehen gesonnen, sich in obbesagtein ein für allemahl be-
siimten Termin auf gedachter Franzos. Canzley Vonnittags 10 Uhr einsinden, ihr Gebott thun
und darauf der Meistbietende, nach erloschener Kerze, der Adjudication gewärtige. Cassell
ven roten August 1773. 8. ftanz. Canzley daselbst.