Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1773)

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Z 2 tes Stück. 
Cckpitalia so zu lehnen gefircht werden. 
1) Es sind ans dem Spangenberger Amt von Schennnem 2 Gevctteru Willeus auf ei« Assec. Daus 
und Güther welches noch nicht verschrieben ist, 300 Rthlr. zu borgen, gegen laudübliche Zinße 
und gerichtl. Obligation. 
2) Es werden auf ein gewisses Assec. Haus welches an einer guten Lage stehet, 500 Rthlr. zu 
leyhen gesucht. 
Z) Es suchet jemand ein Capital von 600 Rthlr. auf die erste Hypotheck auf Haus und Gatten. 
Notificationes von allerhand Sachen. 
1)' Nachdem der zu Veraüctionirung derer Effecten der verstorbenen FrauDbristinWolff von Guden- 
berg auf den 2tcn August anberahmt gestandene. Termin keinen Fortgang gehabt, sondern dazu 
der iyte dieses anderweit bestimmet und vestgefetzet worden; als wird solches ;u beui Ende hier 
durch bekannt gemacht damit wer von sothanen in Pretiosis, Fraucnökleidungen, Tisch und 
andern Linnen, Kupfer, Zinn und sonstigen Sachen bestehenden Effecte»! etwas zu erstehen ge 
wonnen, alsdann Nachtnrtags 2 Uhr in der neuen Behausung Sr. Excellenz des Hrn. Etats 
Minister Waiz von Eschen in der Königsstrasse sich einsinden und auf das höchste Gebott des 
Anschlags gewärtigen »nöge. Cassell don 2ten August 1773. 
I. a,. Motz, Regier. Secretarias vigore Commißionis. 
A) Obgleich sämtlichen hiesigen Handwerksmstrn. und Liveranten verschiedene mahl bekannt ge 
macht worden, daß sie die Rechnungen über verfertigte Herrschaft!. Arbeit längstens 14 Tage 
nach Ablauf jeden Quartals an das Bau-Amt einliefern selten, dieses aber, wie die Erfahrung 
gelehret, dennoch nicht befolget worden; so wird allen Handwerker»» und Liveranten hierdurch 
nochmals bekannt gernacht, daß einem jeden, welcher nach verfertigter Arbeit länger dann 
14 Tagen mit der Rechnung zurück bleibt, mithin selbige nicht zn gehöriger Zeit mittelst unter 
zu setzenden Monats und llari zum Rcchnungs Protocoll anhero einliefert, nach geschehener Mode 
ration nicht nur annoch 10 procent decourtirt, sondern er auch mit der Bezahlung seiner Rech 
nung allen altdern nachgesetzet werden, nach Befinden auch deren gäntzlicher Verwerfung ge 
wärtigen solle. Cassell den säten Julii 1773. 
8- 6* Rriegs-Und Domarnen-Lammer dafelbsten. 
3) Bey dem Handels»»». Hr. Blass, ist wieder angekommen Pyrmonter Brunnen wie auch Hofgcis- 
marischer, der Krug l Alb. gHlr. dabey aber der ledige Krug zurück gegeben werden muß. 
4) Nachdem der bey der Leyh-Banco zu Vcrkaufung derer verfallenen Unterpfänder auf den 
Löten hu jus bestimmt gewesene Auctions-Leruiin a»»s bewegenden Ursachen vor diesesmrchl. a«f 
noch einige Zeit weiter hinaus gcsetzct worden ist, so wird solches -dem Publico hiermit betaut ge 
macht. Cassel den 2it. Juli 1773. Leyh-u. Lommercien Banco-Direction. 
5) Nachdem eine Parthie guter Hafer einzeln oder im gantzen zu überlassen stehet, als wird 
solches zu den» Ende hiermit betank gemacht, damit diejenige, welche etwas davon zu kaufen 
willens seyn socken, sich in der hiesigen Herrschaft!. Meyerey einfinden, die Hafer besehen, u. 
zugleich deren Preiß vernehmen können. 
H) In Gefvlg Befehls von Hochfürftl. Kriegs-und,' Domainen- Cammer sollen MittewochM 
den 2Zten bevorstehenden Monaths August einige 100 Stück der besten Rothwildprets - Dante 
grösten Theils von starken Hirschen, und Rehbocksfclle dahier auf dem Neuenbau Vor-und Nach 
mittags durch eine öffentliche Auktion au den Meistbietenden gegen baare Bezahlurrg verkauft
	        

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