2) Von dein Hessischen Quarto-Calender sowohl, als Schreib-Almanach auf das Jahr 17-z.
sind bey dem Commistario Hrn. Barmeier, in der auf hiesiger Obernenstadt in der Carlsstrasse
Gelegenen Waisenhaus- Buchdrnckercy, Epemplarien und zwar von erster»« in Gantzen-Halben
M»d Viertel-Hunderten, um den gewöhnlichen Preis, das Hundert ungebunden zu3 Rthlr.
ZoAlb.und von letztem», das Stück ungebunden auf Registerpapier zu 4 Alb., und anfCon-
ceptpapier für 3 Alb. annoch zu haben. Auch werden mit Ablauf,des Jahrs derer kleinen
schmalen Taschen- Calender, fo durchschossen, oder auch zu Wand-Calender gebraucht werden
kaun, daselbst zu bekommen stehen.
Z) Nachdem das zweyte halbe Jahr nunmehro zu Ende gehet, so werden diejenige, welche auf
die dahiesige Policey-undEommerzien -Zeitungsä annum 1773 zu pncnumeriteii gewißct, hier
durch erinnert, sich deshalb in allhiesige»» Reformirteu Armen - und Waiscnhauß au der Unter-
neustadt, und zwar bey dem Waiseuhauß-Buchdruckerey-Rechnungsführer, Lotterie-Cassrrer
Wiederhold, zeitig zu melden, und die kr^numerations-Gelder, zu Einem Rthlr. jährlich oder zu
zwölf Ggr. für das halbe Jahr, gegen den gewöhnlichen gedruckten und von ihm eigenhändig unter
schriebenen Schein, als ohne Auslösung dessen keineZeitnngen zu versenden oder abzugeben stehen,zu
erlegen: denen Herrn Beamten aber soll hinführo, zu möglicher Erleichterung, die in
Conformitxt gnädigsten Privilegii und Verordnung li. d. Wabern den lyten Junii 1763.
auch Fürstlichen Regierungs-Ausschreibens vom 8teu Dctobris d. a. für sämtliche Aemter und
Gemeinden erforderliche Anzahl, auf vierteljährige prompte Abrechnung, mithin ohne vorgängige
Pränumeration, zugefertigt werden. Wohingegen denen hiesigenHerrcnPrrenumersnten die richtige
Ueberbringung derer eingezeichneten Lxemplarien jedeömahlen des Sonntags durch einen Waisen-
Kuaben, denen auswärtigen aber, deren Zusendung mit der allernächst darauf von hier abge
henden Post, bestens versichert wird. Sodann bleibt weniger nicht hiermit nachrichtlich ohn-
verhalten, daß dir zu obbemeldter Zeitung einzurücken verlangt werdende Avertissements
und sonstige Inserenda nach wie vor in der Waisenhauß-Buchdruckerey, bey dem Coinmissgrio
Barmeier, allwöchentlich bis zum Mittwochen längstens, samt baarer Zahlung abzugeben
Ulld respective dahin zu überschicken sind. Cassel!, den loten Decembris, 1772.
Lürstl. hessische Armen- und Waisenhauß - Direclicn daselbst.
4) Nachdem die Sechszehnte Ziehung der Hochfürstlich Hessen Cassellischcn gnädigst garantirtcn Zah
len-Lotterie in dem auf hiesiger Oberneustadt in der Königs-Strasse gelegenen Hochfürstlichen
Lotto-Hotel aufteilte den 24^« Decembr. mit den gewöhnlichen Lolennitscten vollzogen, und da
bey nachstehende 5 Numern, als:
34. 54. 83. 5. 37 *
ans den» Glücksrade gehoben worden; Als wird solches einem geehrten Pnblico hierdurch
betaut gemacht, un» die Gewinne bey denjenigen, wo die Einlage geschehen, gegen Zurück
gabe der Original-Billets empfangen zu können. Die folgende Ziehung geschieht den iztcn
Januar. 1773^ Castell den 24ten December 1772.
General-Direclicn der Hochfürftl. Hessen Laffellischen gnädigst
garantirtcn Zahlen-Lotterie.
z) Nachdem in der hiesigen Waisenhaus- Bnchdrnckerey derAbdruck des kleinen Latcchismus, für
die Kirchen u. Gchulenm Hessen, fa»nt denen zweyen nützlichen Anhangen und -jragftückcn, be-
sin'get worden; So wird besonders denen Buchbindern solches hierdurch bekannt gemacht, und
zugleich nachrichtlich gemeldet, daß Exemplarim davon, auf gutem vesten Druckpapier und
mit einem rorbqedrnckten Titelblat, ä Ries für l* Rthlr., und auf feinen, weissen Papier
2 Stück 2 Albus, bey dem Commissario Hrn. Barmeier zu haben sind.
dun-