Witty-liEonimercien-Zeitung.
Mit Hochft'wstlich Heßischem gnädigsten Privilegio.
1772.
Jahr.
46 ^
Stück.
Montag den is^üNovember.
Erneuerter und eingeschränkter General-Pardon.
Von Gottcs Gnadm Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen, Fürst ru Hcrsfeld,
Graf zu Catzcnelnbogen, Dich, Ziegcnhayn, Nidda, Schanmburg undHanau rc. rc.
Ritter des Kdnigl. Groß-Brittanischcn Ordens vom blauen Hosenbande rc. rc.
wir zwar nach dem mit Ende Junii 176?; erloschenen Generalpardon dennoch denjenigen
Deserteuren, welche auf oder ohne vorheriges Amnelden von selbst und ganz freywillig z»r-
rñckkommen würden, unter dem zcrsten September desselben Jahrs, mittelst erlassener Verord
nung die gnädigste Versicherung ertheilen lassen, daß sic solchen Falles mit aller Leibes strafe ver
schonet bleiben sollen : So finden wir denn«och nöthig, diese ihnen zugesagte Gnade, damit sol
che nicht in die Lange und auf MiSbrauch gezogen werde, dahin wieder einzuschränken und den
vormals ergangenen Generalpardon dergestalt zu erneuern, daß allen und jeden Unterofficiere»
und Gemeinen, auch herrscha'sstlichen Knechten und beeydigten Recruten, sie seyen von Unseren
Cavallerie-Dragoner-Infanterie-und GarnisonS regimentern, oder aber von Unserm Artillcrie-
und Husaren-Corps, welche mit ehrvergessener Hintansetzung ihrer Pflichten, es seyc zu welcher
Zeit, wo und auf was Art eS wolle, ihre Fahnen und Compagnien treuloser weise verlaßen ha
ben, dafern dieselbe sich vor Ablaufe des Monats October 177z. bey ihren respective Regimentern
rmd Corps , oder aber bey unsern Truppen überhaupt, wieder sistircn, und dadurch über ihr be
gangenes höchststrafbares Verbrechen ihre Reue thathig zu erkennen geben, der ihnen vorhin gnä
digst zugedachte und versprochene Pardon dergestalt anuoch angedeyen solle, daß sie sämtlich und
ein jeder ittSdesottdere, dem ein mehrere- nicht als allem das Verbrechen der- Desertion zu Schul-
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