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2) ES soll zu andenveiter Verpachtung der auf Maytag dieses Jahreö vacant werdenden herr
schaftlichen Vorwerkö-Gücher zu Neuenstein ein Licitationö-Ternnn auf Donnerstag den S7sten
des nachstküuftigen Monats Februarii auf Fürstlicher Kriegs- und Domainen-Cammer allhier
abgehalten werden, welches zu dem Ende hiermit bekannt gemacht wird, damit diejenige,
welche zn dieser Pachtung Luft hätten, sich alsdann des Vormittags allhier einfinden, über ihre
Vermögens-Umstande sowol, als das bisherige Betragen, mithin daß sie solcher Pachtung wohl
vorzustehen, das Inventarium zu bezahlen und annehmliche Caution zu machen im Stande
seyen, mit obrigkeitlichen Attestatis, ohne welche niemand zu der Licitation gelassen wird, sich
zu derselben legttimiren, nach Vernehmung der Pacht-Conditivnen, welche sie auch vorher all
hier einsehen, ausserdem aber die Beschaffenheit der Pachtung in loco näher erfahren können,
ihr Gebot thun, uud darauf das Weitere erwarten mögen. Cassel, den Listen Januar, 1772.
Fürstliche Rricgö- und Loinainen-Lammcr daselbst.
3) Kraft voü Fürstlicher Regierung obhabeuder gnädigen Commißion , soll das adeliche von
Malsburgische Guth zu Escheberg, so aus 395^ Accker stellbaren Landes, 20 Aecker Wiesen
wachs, 15 bis idAecker Baum- und Gras-Garten, i Hudckamp von iLAccker, benebst nöthiger
Schaaf- Rind- und Schweinehude in den von Malsburgischen Gesammt-Waldungen bestehet,
und wobey eine geräumliche und gute Wohnung vor den Conductor, auch hinlängliche Scheu
ren, Stallungen und sonstige ökonomische Gebäude sich befinden, auch verschiedene Pflug-Dunge,
Erndte-und Sicheldienste gehören, von Petritag dieses i772sten Jahres an, auf 3, 6 oder
mehrere Jahre, an den Meistbietenden anderwärts verpachtet werden. Die nun zu dieser
Pachtung Lust haben, das Inventarium anzuschaffen, die erforderliche Caution zu errichten,
und derselben behörig vorzustehen, auch dieferhalb obrigkeitliche Attestata zu produciré» im
Stande sind, können sich in termino licitationis Sonnabends den LLstcn Februar 3. c. des Vor
mittags coram comtmsiione in hiesigem Fürstlichen AmtShause einfinden, die weitere Bedin
gungen und Beschaffenheit dieses Vorwerks, so auch allenfalls ante terminum bey der Com-
mißcon oder auch bey dem curatore bonorum Regiments-Feldscheer Wachenfeld zu Niederelsun
gen zu erfahren stehet, vernehmen, darauf il)p Gebot thun, und der Meistbietende dem Befin
den nach das Weitere gewärtigen. Hofgeismar, den löten Januar, 1772.
Vigore Commissionis, I. I. Biedenkap.
4) Zu anderweiter Verpachtung des Fisch-Wassers auf der Ahna, so oberhalb dem Heppi-
schen Teiche vor dem Müller-Thore anfängt, uud bis an das Ende dieses Bachs nach der
Fulde zugehet, ist nochmaliger terminus licitationis auf den lyten m. f. anberamet; die
jenigen also, die dieses Fisch-Wasser zn pachten gesonnen, können sich alsdann bey mir
angeben, ihr Gebot thun, und darauf daS Weitere gewärtigen. Cassel, den Listen Ja
nuar, 1772. 8. A. W. Lader.
5) Die sogenannte Brüchmühle bey Grebenstein, so dasiger Stadt gehöret, und mit einem Mahl-
und einem Schlaggang versehen ist, soll nebst den dazu gehörigen Garten uud Wiesen, auch
: einer Scheure, Freytags den Listen Februar a. c. entweder temporaliter auf beliebige Jahre,
oder Erbmeyers-weise, an den Meistbietenden verpachtet werden. Diejenigen also, welche
deren Pachtung auf die eine oder andere Weise zu übernehmen Lust haben, können sich in prae
fixo des Vormittags um 8 Uhr auf hiesigem Rathhause angeben, ihre Gebote vorbringen, und
das Weitere abwarten, vorhero aber btc Conditiones der Verpachtung bey dem Bürgermeister
oder Stadtschreiber vernehmen, und wird anbey Answartigen zu solcher Mühle Lusthabenden
zur Nachricht und Achtung nnverhalten, daß sie mit obrigkeitlichen Attestatis, dem Mühlen-
wesen gehörig vorstehen, und Prasianda prastiren zu können, versehen seyn müssen. Greben
stein, den 7ten Januar, J773, Bürgermeister und Hach daselbsteu.
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