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Montag den ioiiü August
Landes - Verordnungen.
i) Erneuerte und abgeänderte Executions - (Drdnung.
Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Hersfeld,
Graf zu Catzcnclcnbogen, Dich, Ziegen harn, Nidda, Schaumburg und Hanau re. rc.
Ritter des Königl. Groß-Brittanischen Ordens vom blauen Hosenbande, rc. rc.
-vügen allen und jeden in Unseren Heßischen Fürsienthümern und Landen, auch den dazu gehöri-
JJ gen Graf-und Herrschaften, nebst Cntbietung Unserer Gnade hierdurch zu wissen, tvasmassen
dle von Unsers in GOtt ruhenden Herrn Oheims, des Königs in Schweden Majestät, unterm
„ten Sept. 1732. und ZZten Dec. 1733. ins Land erlassene Lxecmions- Ordnungen, auf die von
unserm Steuer-Collegio unterthanigst geschehene Anzeige verschiedener dagegen sich geäusserten
--cangel und Misbräuche, so viel besonders die Bcytreibung der Herrschaftlichen prxstande» betn ft,
’sliT ^ndesväterlicher Huld zu Unseren getreuen Unterthanen erneuern und respective abändern zn
ernstlich 3 "* gefunden haben. Wir setzen, ordnen, und befehlen demnach gnädigst und
tzi ¿0 Daß die Einlegung der kxecntanten, wenn dadurch die meiste äebcnten nur mehr entkräftet,
Rückstände selbst aber nicht wohl beygetrieben werden, nur bey notorisch Vermögenden und
werdenOch^ nach Maaßgebung der vorigen Verordnungen hmkünftig beybehalten