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Nothdnrft rechtliche Erkänntniß zu erwarten ein fürallem ah l hierdurch citlret. Cassell den iztcii
Jul. 1772. I. LH. Gundlach, Regierungs s Secretarius, vigore Commißjonis.
12) Ueber des verstorbenen Johannes Schmidts zu Rengshausen nachgelassenes Vermögen ist
ohttlängst ein Concnrüis Creciitorum erkannt worden; Alle diejenigen nun, so an dessen Nachlaß
llt ex guocungue csprte eine Ansprache zu machen gedenken, werden hierdurch edid'taliter citirct
und erfordert, Donnerstags den izten Aug. a. c. vor hiesigem Fürstl. Amte zu erscheinen, und
ihre vermeintliche Forderungen so gewiß zu liquideren und zu verificireit, als in Entstehung
besten zu gewärtigen, daß sie sodann weiter nicht gehöret und gänzlich prxcludiret werden.
Rotenberg den 2üsteu Junil 1772. 8ürftl: Heß. Amt dascbst.
Verkauf - Sache u.
i) Es soll weyland des Greben Philipp Engelbrechts Rel. modo Ludewig Augustins Ehefrauen
zu Niederelsungen ^ Huste Landes welche von Stephan Jacob eines Theils und andern Theils von
weyland dem Grebe Johann George Wachenfeld und dessen Ehefrauen herrührig und besessen
worden, bestehend in folgenden Stücken, als: \ Acker beym Schafstall an Johannes Lose Sen. \
Acker daselbst an Johannes Wachenfeld Sen. \ Acker unter dem Jnnkernland, an Johannes Wachen
feld. Z Acker unter der Steinbreite an vorigen Z Acker daselbst an vorigem. ^Acker im Hegerborn
an vorigem her, H Acker daselbst au Johannes Volkers Erben, Z Acker am Ziegelhaus an Johannes
Lose Sen. L Acker hinter den Zäunen an Johannes Volkers Erben, i Acker mit dem Wieseplatz an
Johannes Lose her, § Acker aus der Wohlkaulen, all Johannes Wachenfeld Sen. i Acker im Loder
busch an Conrad Uhlots Erben, i Acker ans den Hanöbern an Johannes Volkers Re!. § Acker
in den Schufeln an Johannes Lose Sen. 1 Acker auf der Herpermark au Christoph Ernsts Re!.
Acker daselbst an Christoph Augustin, \ Acker an der Höh an Johannes Wachenfeld Sen. ^ Acker
auf dem Winkel an Johannes Völker Re!. § Acker vor dem Uffel an Johannes Lose Sen. \ Acker
über der Trifft an vorigem her, l Acker Wiese bey den Ah lern, und 1 Acker die Wohlkuhlswiese
genant, in Ternnno Montags den 2isten Septb. a. c. öffentlich nnd an den Meistbietenden verkauft
werden; diejenigen also, welche hieran etwas zu forderen oder darauf zu bieten gesouen, können
sich alsdann, und zwar zu gewöhnlicher Morgenszeit bey Hochfürstl. Amte allhier einfinden, ihre
Nothdurft und Gedotte ad Protocollwm geben, sodann das weitere gewärtigen. Zierenberg
den igten Julii 1772. Hochfürst!. Hess. Amt daselbst, I. p. Heppe.
Ausgeklagter Schuldeuhalber sollen dem Müller Nicolaus Hö zu Oetlnannshausen von Boync-
burg Hoensteinischen Gerichts in deme hierzu auf in stehenden 2ten Septemb. anhero für Gerichte
angesetzten "Permino nach tpeciücirte Grundstücker als; Eine wohl condltionirte Mahlmühle
mit hierüber gebanetem Wohuhause zusammt Hoffereyde, Scheure, Stallung und darbey gele
genem Garten, so 3* Acker groß wie auch 8Äcker einzeln Land und ^Acker Wiesen auch 5
Acker Holz. Desgleichen eine sehr gute ^Hüffe Land und Wiesen au den Meistbietenden verkauft
werden: welches hierdurch bekannt gemachet wird, um daß diejenigen welche diese Stücke anzu
kaufen gedenken, sich in ersagten Termino Morgens 9 Uhr einfinden und nach vollendeter Lkitation
der Meistbietende wenn die Glock 12 ausgeschlagen hat der HAjudication gewärtige. Reichelp
sachßen den tüten Junii 1772. H. L. Schuckarr.
3) Nachdem Henrich Gundlachs Guth in- und vor Ungsterode belegen, bestehend aus einem
Wohuhause nebst Scheure, Stallungen und Hofreyde, zwischen Johann Clauß Eberhard und
der Strasse belegen, wobey eine Huffe an Ländereyen und Wiesen gehöret, auf Anhalten deß?»
Gläubiger Meistbiethend verlaustet werden soll, und hierzu Terminus auf Freyrag den 2ten
Octobr. dieses Jahrs anhero brach Arnstein anberahmet worden; Als können sich diejenigen,
b-elche dieses Guth zu kauffen gewillet sind, bestirnten Tages allster cinfinden, und nach getha
nen Geboth und Gegengebott des Anschlags gewärtigen. Arnstein den igten Julii 1772.
8repherrl. Bodenhauß. Gericht daselbften.
4) Nach-