Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1772)

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Nothdnrft rechtliche Erkänntniß zu erwarten ein fürallem ah l hierdurch citlret. Cassell den iztcii 
Jul. 1772. I. LH. Gundlach, Regierungs s Secretarius, vigore Commißjonis. 
12) Ueber des verstorbenen Johannes Schmidts zu Rengshausen nachgelassenes Vermögen ist 
ohttlängst ein Concnrüis Creciitorum erkannt worden; Alle diejenigen nun, so an dessen Nachlaß 
llt ex guocungue csprte eine Ansprache zu machen gedenken, werden hierdurch edid'taliter citirct 
und erfordert, Donnerstags den izten Aug. a. c. vor hiesigem Fürstl. Amte zu erscheinen, und 
ihre vermeintliche Forderungen so gewiß zu liquideren und zu verificireit, als in Entstehung 
besten zu gewärtigen, daß sie sodann weiter nicht gehöret und gänzlich prxcludiret werden. 
Rotenberg den 2üsteu Junil 1772. 8ürftl: Heß. Amt dascbst. 
Verkauf - Sache u. 
i) Es soll weyland des Greben Philipp Engelbrechts Rel. modo Ludewig Augustins Ehefrauen 
zu Niederelsungen ^ Huste Landes welche von Stephan Jacob eines Theils und andern Theils von 
weyland dem Grebe Johann George Wachenfeld und dessen Ehefrauen herrührig und besessen 
worden, bestehend in folgenden Stücken, als: \ Acker beym Schafstall an Johannes Lose Sen. \ 
Acker daselbst an Johannes Wachenfeld Sen. \ Acker unter dem Jnnkernland, an Johannes Wachen 
feld. Z Acker unter der Steinbreite an vorigen Z Acker daselbst an vorigem. ^Acker im Hegerborn 
an vorigem her, H Acker daselbst au Johannes Volkers Erben, Z Acker am Ziegelhaus an Johannes 
Lose Sen. L Acker hinter den Zäunen an Johannes Volkers Erben, i Acker mit dem Wieseplatz an 
Johannes Lose her, § Acker aus der Wohlkaulen, all Johannes Wachenfeld Sen. i Acker im Loder 
busch an Conrad Uhlots Erben, i Acker ans den Hanöbern an Johannes Volkers Re!. § Acker 
in den Schufeln an Johannes Lose Sen. 1 Acker auf der Herpermark au Christoph Ernsts Re!. 
Acker daselbst an Christoph Augustin, \ Acker an der Höh an Johannes Wachenfeld Sen. ^ Acker 
auf dem Winkel an Johannes Völker Re!. § Acker vor dem Uffel an Johannes Lose Sen. \ Acker 
über der Trifft an vorigem her, l Acker Wiese bey den Ah lern, und 1 Acker die Wohlkuhlswiese 
genant, in Ternnno Montags den 2isten Septb. a. c. öffentlich nnd an den Meistbietenden verkauft 
werden; diejenigen also, welche hieran etwas zu forderen oder darauf zu bieten gesouen, können 
sich alsdann, und zwar zu gewöhnlicher Morgenszeit bey Hochfürstl. Amte allhier einfinden, ihre 
Nothdurft und Gedotte ad Protocollwm geben, sodann das weitere gewärtigen. Zierenberg 
den igten Julii 1772. Hochfürst!. Hess. Amt daselbst, I. p. Heppe. 
Ausgeklagter Schuldeuhalber sollen dem Müller Nicolaus Hö zu Oetlnannshausen von Boync- 
burg Hoensteinischen Gerichts in deme hierzu auf in stehenden 2ten Septemb. anhero für Gerichte 
angesetzten "Permino nach tpeciücirte Grundstücker als; Eine wohl condltionirte Mahlmühle 
mit hierüber gebanetem Wohuhause zusammt Hoffereyde, Scheure, Stallung und darbey gele 
genem Garten, so 3* Acker groß wie auch 8Äcker einzeln Land und ^Acker Wiesen auch 5 
Acker Holz. Desgleichen eine sehr gute ^Hüffe Land und Wiesen au den Meistbietenden verkauft 
werden: welches hierdurch bekannt gemachet wird, um daß diejenigen welche diese Stücke anzu 
kaufen gedenken, sich in ersagten Termino Morgens 9 Uhr einfinden und nach vollendeter Lkitation 
der Meistbietende wenn die Glock 12 ausgeschlagen hat der HAjudication gewärtige. Reichelp 
sachßen den tüten Junii 1772. H. L. Schuckarr. 
3) Nachdem Henrich Gundlachs Guth in- und vor Ungsterode belegen, bestehend aus einem 
Wohuhause nebst Scheure, Stallungen und Hofreyde, zwischen Johann Clauß Eberhard und 
der Strasse belegen, wobey eine Huffe an Ländereyen und Wiesen gehöret, auf Anhalten deß?» 
Gläubiger Meistbiethend verlaustet werden soll, und hierzu Terminus auf Freyrag den 2ten 
Octobr. dieses Jahrs anhero brach Arnstein anberahmet worden; Als können sich diejenigen, 
b-elche dieses Guth zu kauffen gewillet sind, bestirnten Tages allster cinfinden, und nach getha 
nen Geboth und Gegengebott des Anschlags gewärtigen. Arnstein den igten Julii 1772. 
8repherrl. Bodenhauß. Gericht daselbften. 
4) Nach-
	        

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