Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1772)

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17) Auf der Oher-Neustadt gegen dein Meßhausse über ist in'.der Frau I^anöre Eckbehausung 
das ganze oberste oder zweyte Stokwerck, nebst Holzstal und 2 Kellern, ans ncchstküuftigen 
- Michaelis zu vermiethen. 
18) In des Herrn Wilckenö Haust auf der Friedrichsstrasse ist in der belle Etage eine tapezierte 
Stube, Kammer, Küche und'Platz vor Holz zu legen, mit Meubles, Monathöweise zu vew 
miethen, und kau Anfangs Jimii bezogen werden. 
19) In der Unterneustadt beyJ. M. Schmidt, in der gewesenen Bornemannischen Behausung, 
stehet ein Logiment mit oder ohne MenbleS zu vermiethen, und kan sogleich bezöge»! werden. 
20) Auf der Oberneustadt in der Konigsstrasse bey dem Herrn Hofmeister Wolf iss ein Logis mit 
Stallung und Boden auf Johanni zu vermiethen, mit und ohne Meubles. 
21) Dinterm Rathhaust be») Herrn Steinmann ist ein Logiment, bestehend aus ZStuben wovon 
2 tapeziert, Kaunnern, Küche und Platz vor Holz, auf Johanni oder Michaeli zu vermiethen. 
22) In der Steinmannischcn Erben Behausung stehet in der Zten Etage eine Stube, Kämmet 
und Küche auf Johanni oder Michaeli zu vermiethen. 
£3) Es ist in der Mittelgasse in Nr. 124. ein'räumlicher Pferdestall lnebst ^Boden vor koursße zu 
legen auf Johanni zu vermiethen. 
2g) In der Castenalsaasse in der Calckhofifchen Behausung ist in der 2ten Etage, Stube, Kam 
mer und Platz vor Holz zu legen, zu vermiethen. - ' ' • • 
25) Auf dern Markt Nr. 693. ist ein Logis mit oder ohne Meubles zu vermiethen. 
26) In der Carlsstrasse in des^ Schumacher Mombailly Behausung ist in der untersten Etage , 
die für ein Brauer schicklich, Stube, Küche, Keller, Bolden und Stallung vor Kühe und Schweme 
zu vermiethen, imglcichen in der mittelsten Etage AGtuben, Küche und Boden vor Holz, bey 
des kan auf Johanni bezogen werden. 
Bediente, so verlangt werden. 
V) Es wird in eine Land-Occonomie, 5 Stunden von Cassell, zmn allerlangsten in Zeit von' 4W0- 
chen ein Mann verlangt, so dieGärtnerey verstehet, und einen noch unbebauet gewesenen Garten 
anzulegen und dabeneben die Obst- und andere Baumen in Ordnung zu halten weiß, auch wegen 
seiner Treue ein gut Attestat beybringen kann; er muß aber unverheyrathet seyn, oder, wo er 
dieses ist, keine Kinder bey sich haben. Ferner eine Frauensperson, welche im Kochen undBack- 
werck, desgleichen eine Landhaußhaltung zu führen geschickt ist. Beyde müssen von gesetzten Jah 
ren seyn, und wird denenselben ein guter Lohn versprochen. 
Personen, so Dienste suchen. 
1) Eine gewisse Person von sehr guten! Stande, welche im Backen, Kochen und was zur Galan- 
terie-Ärbeit gehöret, erfahren, suchet sogleich als Cammer-Frau in Diensten zu treten. 
2) Eine Person, welche im Nahen', Waschen, Bügeln und allen weiblichen Geschäften erfah 
ren ist, suchet sogleich Dienste. 
3) Ein junger Mensch von guten Herkommen, welcher Frisiren auch Uebung im Rasiren hat, und 
im Schreiben erfahren, so auch bereits mehr gedienet und gute Attestate vorzeigen kan, suchet 
wiederum Eonditipri. 
Capi-
	        

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