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rem zu erscheinen, die fernere Nothdnrft zu verhandle« f und darauf rechtliche Erkäntniß, die
Ausbleibende aber nach Befinden der krLcIuüon zu gewärtigen. Cassel! den 2Zten April 17.72.
8urftl. ^cß. Rriegs - Collegium dasei bsten.
5) Der hiesige Schutz-Jud Aron Schaft ist mehr schuldig als er bezahlen kann, und dessen Vor
schläge werden von seinen Gläubigern nicht angenommen. Der Eoncnrs-Proceß hat also heute
erkannt werden müssen. Sölten nun noch mehrere Schulden gegen diesen Iud Aron Schaft
ordnungsmäßig zu behaupten stehen, als deren alschon da,gethan, und eingestanden sind; So
Ist dazu ein- vor allemahl der Termin auf Montag den 2Zten May dieses Jahrs festgesetzet.
Wer alsdann zurückbleibet, wird schlechterdings abgewiesen, und in diesem Concnrs weiter nicht
gehöret. 8iZn. Zwesten, den izten April 1772. Adolph, Gesamt-Richter.
6) RachdemVerminus Ciquidatiouis gegen Johann George Hyner ZN Wolfsanger auf den Liten May
anberaumt stehet; als werden dessen sämtliche Creditore« hiermit citirt, alsdann bey Hochfürstl.
Landgericht zu erscheinen, ihre Forderungen zu liquidiren, oder, daß sie damit weiter nicht
gehöret werden, zu gewärtigen. Cassell den 29ten April 1772.
7) Nachdem Hochfürstl. Regierung zu Cassell ad Instantiam des Herrn Kriegs-Raths und Steuer-
Ober-Einnehmers von und zu Gilsa mir gnädigst und hochgeneigt committiret hat, zwischen
demselben und dessen Creditoribus in Ansehung der letzter» ihrer Forderungen halber, die Güte
. zu tentiren; So werden alle und jede, welche an erjagtem Hrn. Kriegs-Rath uudSteuer-Ober-
Eiunehmer von und zu Gilsa gegründete Forderungen haben, hierdurch edictaliter citiret, in
dem dazu anberahmcen Termin Donnerssags den liten Junii schierst,,,rftig früh um 8Uhr für
der Commiffiou dahier zu erscheinen und sich auf die ihnen, fürzuleaende Vergleichövorschläge zu
erklähren , in dessen Entstehung aber zn gewärtigen, daß, fals solche von denen erscheinenden
und die stärksten Forderungen habenden Creditoribus angenommen werden, sie, die nicht er
scheinende solche gleichergestalt anzunehmen sollen schuldig und gehalten seyn. Treyssa icti
loten April 1772. (Ñ.E. Biskamp, Vig. Commijs.
8) Der Herrschaftliche Unterthan Joh. Hermann Hesse alhier, hat, da verschiedene seiner Credito
rum auf ihre Befriedigung gedrungen', bey Fürstlichem Amte die Erklärung gethan, daß er zu
Tilgung seiner sämtlichen Schulden nicht mehr im Stande seye, und dahero bonis zu cedircu gc-
uöthiget wäre. Nachdem nun bey sogeftalteu Umständen der Concursus Creditorum über dessen
Vermögen ex Officio erkannt und Terminus peremtorius ad Liquidandum credita auf Donners
tag den 2ten Julii a. c. anberahmt worden; Als wird dieses allen dessen bekannten und unbe
kannten Creditoribus hiermit öffentlich bekannt ge,nacht, und selbige ZU dem Ende eüictaliter
dtiret, um in prsedicto Morgens 8 Uhr entweder in Person, oder per Mandatarium fatis in
structum vor Fürst!. Amte alhier zu erscheinen, ihre Forderungen ZU liquidiren, und was sich
nach Maaßgab der Proceß-Ordnung gebühret, sowohl ratione Ciquidationis , als in puncto
prioritatis ad Protocolluin zu verhandeln, im widrigen Fall aber der ohnfehlbaren praedustou zu
gewärtigen. 8ignatüm Bischhausen den iztcn April 1772.
Lürftl. Heßischeö Ämr daselbften, Isaac RlcinhanS, Lt. Amtmann..
9) Nachdem über Joh. George Raabe sen. zu Grandenborn bey dessen sich geäusserten, sein Ver
mögen übersteigenden Schuldenlast zu dessen Creditoren Besten der Concursus ex Officio erkannt
worden; So wird dieses dessen sämtlichen Creditoren nicht nur hiermit öffentlich bekannt ge
macht, sondern auch Terminus peremtorius ein für allemahl auf Donnerstag den 2Ztcn Junii
c. anberahmt, in welchem ersagte Naabische Creditores Morgens um 8 Uhr vor Fürstlichem
Amte alhier erscheinen, ihre an mchrbemcldtem George Raabe len. habende Forderungen behö-
rig liquidiren, und was sich der Proceß-Ordnung nach, sowohl ratione Liquidation^ als iu
puncto prioritatis zu recht gebühret, entweder in Person oder per Mandatarium sufficienter le-
xitimatum ad ?rotoco 1 Ium verhandeln, oder im nicht Erscheinungsfall, der ohnfehlbaren prae
ctuston gewärtigen sollen. Lißn. Bischhausen den iztcn April 1772.
Hrcbfürstl, ^eßisckes Amt daselbften, I. Rleinhanö, Lr. An'.trnann.
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