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de hiermit bekannt gemacht, aun in pr^Krovor hiesigem Stadt-Gericht zu erscheinen, und denen
in dem unterm 28ten lelart. a. c. ertheiltem Bescheid geschehenen Auflagern in allem eine hinläng
liche Befolgung zu leisten, wiedrigenfals aber zu gewärtigen, daß sic mit ihrer weiteren Notli
durft pneciudirt, und in der Sache ergehen und erkannt werden soll, W. R. Sign. Castell den
iten April 1772. Bürgermeister und Rach daselbst.
L) Nachdem durch Bescheid vom iiten hujur über des Henrich Paul len. und dessen Ehefrau zu
Rothensee sämtliches Vermögen der Concurfus Creditorum erkannt, und Terminus ad liquidan-
dum Credita auf Donnerstag den löten Julii a. c. anberahmet worden; Als werden alle und je
de, wclä)c an dem Henrich Paul lind dessen Ehefrau rechtliche Forderungen zu baben vermei
nen, hierdurch von Amtswegen zum iten, 2ten und zten, mithin ein vor allemahl dtiret, um
sich in prafixo des Vorinittags in hiesigem Renthhof einzufinden, und ihre Forderungen gehörig
zu Üquidimi, mit der Commination sie erscheinen, thun solches alsdann oder nicht, daß sie
weiter nicht gehöret, sondern mit ihren Forderungen pr^dudiret werden sollen. Hersfeld den
22ten Märtz 1772. I. 8. Härtere. Lt. Amtmann.
9) Nachdem, dem beym hiesigen Hochlöbl. Feld-Artillerie-Corps stehenden Lieutenant von Rosen-
. that auf Unterthanigstes Nachsuchen der Abschied von Serenissimi Hochfürsil. Durch!. gnädigst
zugestanden; Als wird solches hiermit bekannt gemacht, und haben diejenigen, so au demselben
einige Forderung haben möchten, a dato binnen ö Wochen bey dem Kriegs-Gericht gedachtem
Artlllerie-Corps, sich behörig zu melden, nach Verfliessung dieser Zeit aber der Praedusion sich
zu gewärtigen. Castell den 24ten Martz 1772.
10) Nachdem der hiesige Bürger und Metzgermeister Johann Andreas Müller vorgestellet, wie er
seine Creditores, welche mir einmahl aus ihre Bezahlung andringen, um so weniger zu befrie
digen im Stande seye, da er bey dem Leben seiner Eltern und Schwieger-Eltern noch nichts
im Vermögen habe; im Fall jedoch seine Gläubigere mit ihm ein Einsehen haben, und billige
Vergleichs-Vorschläge eingehen wollen, seine gedachte Eltern und Schwieger-Eltern in das
Mittel zu treten auf sein Anhalten entschlossen, des Endes dann derselbe um Anberahmnng ei-
. «es kurzen Termini und citation seiner Gläubiger gebethen; Als wird solches sämtlichen des
Metzgermeister Johann Andreas Müllers Creditoribus hiermit bekannt gemacht, um in dem zu
Vernehmung obgcmeldcten Vergleichs-Vorschläge auf Dienstag den zten May schierskünftiq
prxfigirtcn Termino vor hiesigem Stadt-Gericht zu erscheinen, und sich darauf nachdem sie an
sorderst zugleich ihre Forderungen liquidiret, ad Protocollum zu erklahren, da dann auf das
Verhandelte nach Befinden ferner ergehen und erkannt werden soll, W. R. Sign. Castell den
rzten April 1772. > Bürgermeister und Rath dase.bft.
Verkauf - Sachen.
2) Es sollen weyland des Johannes Schindehüttcu rel. zu Ehrsten nachfolgende Grundstücke, als:
z Acker Erbland die Aspenbreite genannt, an George Kniep und Johannes Rödewig gelegen,
und i Acker Erbwiese die kleine Wiese genannt, an Johann Henrich Breuning gelegen, in Ter-
mino Montags den 22tcn Junii a. c. öffentlich und an den Meistbietenden verkauft werden;
Diejenigen also, welche hieran etwas zu fordern oder darauf zu bieten gesonnen, haben sich alo-
dann und zwar zu früher Morgens Zeit um 9 Uhr bey Fürstlichem Amte alhier einzufinden, ih
re Nothdurft und Gebottc ad Protocollum zu geben, sodann das weitere zu gewärtigen. Ale
renberg den 2gten Märtz 1772. 8- H.Amt daselbst, I. p. Heppe.
2) Nachdem Schuldcnhalbcr des Johann George Ausderniühlen Wittib zu Niedermeiser nachfol
gende Grundstücke, als: Eine viertel Hllsse Land, das Keckeln-Land genannt, benebst zwei
Acker Erbland auf dem Bodenbcrgc, an Henrich Neutze jun. gelegen, ein halber Acker auf dem
Mühlenberge, an Johannes Rüddenclan, ein balber Äcker aus dem Kutzbagen an vorgedacht em
gelegen, drey Viertel Acker ans dem Mühlenberge, an Christian Neutze her, in Termins Mon-
tags den izten llunü s. c. öffentlich und an den Meinstbierenden verkauft werden soll; Als