Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1772)

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-» den Biiupekschen Erbe», ander EeitS an dein Gärtner Herrmann' Mießler gelegen, darauf 
beleih* 40 Rthlr. gehörten worden. 4) Eine Wiese in der sogenannten Horn, einer Seits an 
den Wittischen Erben, ander Seits an der Jgfr. Dehnen gelegen, worauf bereits 170 Rthlr. 
gebotten worden. 5) An Erbland, ^ Acker 2 Ruthen im Erlefelde, zwischen Conrad Berg- 
inans Erben und George Ernst Wälder, Acker 7 Ruthen, am Ochshäuser Wege und Span- 
genbergö Erben, 2^ Acker 6 Ruthen noch daselbst, zwischen Henrich Spengler und Conrad 
Bergmanns Erben. 1 ^Acker ü Ruthen an der Forstbach, zwischen derselben und Conrad Perg- 
mans Erben, Acker 2 Ruthen daselbst, zwischen der Forstbach und Michael Humburg. 
Acker am Linnenberge, zwischen Henrich Pfeifer und Conrad Bergmauö Erben gelegen. 
Stückweise oder zusammen, und aufweiche sämtliche Aeckcr 20o Rthlr. gebotten worden: Wer 
. nun für das eine oder andere ein mehreres zu bieten gesonnen, kann sich bey ermeldten Erben 
angeben und das weitere vernehmen. 
2b) Es sollen die dem seligen Hr. Metropolitan Sundheim eigenthümlich zugestandene, vor demHollän- 
dischentbore am Seilerwea'e, zwischen dem Kramer Helmuth und der Wittib Rieschinn belcgene 
zween Garten den loten Junii dieses JahrS an den Meistbietenden öffentlich verkauft werden. 
Wer nun solche zu erstehen gesonnen ist, kann sich an selbigem Tage des Morgens um y Ubr 
auf hiesiger Hochfürstl. Regierung einfinden , t sein Geboth thun, und darauf nach Besiuden des 
Anschlags gewärtigen. Cassel den 2gten Mär; 1772' 
I. Lh. (Ñundclach, U.egierungS-8ecretarius, Vig. Cotnniijsionis. 
27) Es wollen des verstorbenen Weinhändler Johann Heinr. Rei)möllers nachgelassene Erben da 
hier die Ihnen zuständige vormahlige sogenandte Knauffische Eck-Behausung auf der Oberneu- 
sitldt in der Königsstraße belegen, dabey höchsten OrtS noch ein besonderer Bau - oder Garten- 
platz zugestanden, wie auch deren Behausung zwischen dem Schwarzen Adler und Wittib Cle- 
mensin, aus freyer Hand um ein annehmliches Gebot verkauffen. Es können also diejenigen Lieb 
haber so zu einem oder dem andern Lust bezeigen sich desfalls bey denen sämtlichen Erben, oder 
bey dem Hrn. Licentiat Fabcr melden. 
28 ) Es wollen des verstorbenen Rathsverwandten Aubery hinterlassene Wittib und Erben, ihr 
an der Obersten Marktgaßen Ecke zwischen den Sattlermeisterö Wagner und Schneider 
gelegene Behausung an den Meistbietenden verkauffen, und sind über voriges Gebot derer 
lüzo Rthlr., 50Rthlr. mehr, mithin i7ooRthlr. darauf geboten worden, wer nun ein mehre« 
res zu bieten Lust hat, kan sich in erwehnter Behausung bey der Wittib und Erben oder bey bciu 
Curatore bonorum Huth-Fabncanten Mr. Francois Bertrand auf der Oberueustadt melden. 
2y) Nach Maasgabe eines von Fürstlicher Regierung ZU Cassell, zwischen dem Obermüller Get 
tenbach zu Niedernurff gegen den in der von Löwensteinischen Concuro-Sache bestclten Contra- 
Victoren, Regiernngs-Frokur. l)r. Futtrinxluuilcn untenn I8ten dan. a. c. ertheilten Bescheids, 
und des darauf den loten Febr. ertheilten Commiñorii sollen statt der vorhin ansgebottencn 
ganzen Mühle cum pertinentiis nur die davon jährlich fallende Abgiften, als: a) 8 Homberger 
Viertel .Ñorn Mühlen-Pacht. b) 4 Metzen Weitzen-Mehl, c) i Gulden Wasser-Ainfe. d) 
^ Maa^Ferr und e) 40Stück Schlag kuchen, sub Katta verkauft werden. Wer nun dieses Ge 
fall« zu kaufen gesonnen, der kann sich in dem ayf Donnerstag den Uten Junii schierokünftig 
ein-vor allemakl angesetzten'Fcrnüno des Morgens zu y Uhren vor der Committion einfmden, 
icm Gebott thun und darauf des allenfalsigen Aiischlagö und weiteren Gcrichtl. Wehrschaft ge- 
s Sodann find auf die zu Kersienhanssen fallende 12 Metzen parum cbenfals Homber- 
ctl, T Antheil der Mast-Gerechtigkeit in der Blanckenheimer Marck zusammen 
di i¡ r ' I” den 26rcn May 1769. abgehaltenen Termino Licitationis gebotten, dic Adju- 
f tnnt° n st ^ fr ^bwisser Ursachen halber littiret worden, welches zugleich zu dem Ende hiermit de- 
_s wird, damit derjenige, so ein mehreres zu geben, oder-diese beyde Stücke, mit 
kl,, 1 zufmnmeu zu erstehen gesonnen, auch hierauf sein Gebott thun könne. Borcken 
* 3 ** Mary 1772. Vigort Commi¡fionis > I. p. Lehr, 
ec ^ 30 )
	        

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