Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1771)

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, NUN hierauf ZU bieten Inst haben, können sich besagten Tages b «5 Vonnittags von 9 Uhr 
an bey gedachtem Gesundbrunnen ein finden, sich durch Oörigkeitl. Attestata, daß sic die zu 
Versetzung dieser 2 lpothecke erforderliche Geschicklichkeit, und zu deren Anlegung das nö- 
thigeVcrmögen besitzen, bchörig legitinüren, die weitere Bedingungen, so sie auch allen 
falls unte terminum bey hiesigem Fürsil. Amt erfahren können, vernehmen, darauf 
ihr Gebott thun, und nach erstatteten Bericht zu Fürst!. Kriegs- und DomainerEanuncr 
has weitere erwarten. Hofgeismar den. izten Dec. 1771. 
I. I. Biedenkapp, Vig. Comni. Lürstl. Hess. Amtmann. 
5) Nachdem das Freyherr!, von Mcysenbugische Vorwerk zu Frielingen, bestehend ruHansi, 
Hof, Scheuer,räumlichen Stallung, Garten und 5 zu. zviertelAck. 6Ruthen Nitterschaftl. 
freyen Land, und 25 u. yfechzehntel Acker zu. ihalbcn Ruthen dergleichen Wicfen, sodann 
L>o Acker su. zachtel Ruthen Land und 15 u. 7achtelAcker 9 Ruthen Wiesen contribuñ- 
t>ler qualitaetfcor mir an gewöhnlicher Gcrichtöstelle den iztcn Januarii schierskünftigen 
Jahres von Petritag auf anderwartige 6 oder 9 Jahr von Commißionswegen verpachtet 
werden soll, so können alle diejenige, so solches Vorwerk zu erpachteu Sinnes, sich er'nsin- 
den, wegen ihrer Sicherheit und zu bestellenden Caution sich mit hinlänglichen Attestaten 
versehen,ihre Gcbott thun, und des weiteren gewärtigen. Niedernaula den zoten Nov. 1771 
Bmchardi, Vig. Coimnijs* 
6) Demnach die Herrn Gebrüdere von Eschwege sich entschlossen ihr alhicsigcs Rittcrgnth auf 
Petritag des bevorstehenden 1772tcn Jahres anderwärtig auf6 oder 9 Jahr an dem Meist 
bietenden zu verpachten, so wird solches dem Publico hierdurch bekannt gemachet, damit 
diejenige, welche dieses Guth in pacht zu nehmen Willens und prästauda zu prastiren ver 
mögend sind, sich in TcrminoDienstags den 7tenJanuar. des nritGott zu erlebenden 177 2ten 
Jahres Vormittags 9 Uhr vor hiesigem Gesamtgerichte angeben, ihr Gebott thun und nach 
Befinden des Zuschlags gewärtigen sollen. Aue den Zten Decembr. 1771. 
Adel, von Esthwegische Gestintgerichte daselbst. 
Citationes Creditorum. 
i) Nachdem der Seilermstr. Christoph Weber dahier Schuldenhalber stüchtig worden, und 
dann zu Untersuchung des 8tutu8 activorum et pafiivorum sowohl, als zürn Versuch 
der Güte unter denen Gläubigern Terminus auf dm Ztm Februarii 1772. bestimmet; 
Als werden alle dessen Creditores hiermit edictaliter et peremtorie citiret, in prae 
fixo entweder in Person oder durch genugsimr Bevollmächtigte vor hiesigem Stadtge 
richte zu erscheinen, und ihre Forderungen zu liquidiren, in Entstehung dessen aber zu ge 
wärtigen, daß sie darmit präcludiret werden sollen. Homberg den 4tcnNovcmb. 177 fv 
Stadt-Gericht daselbst. 
r) Hochfürstliche Regierung haben die von dem Dr. Medicinae Licht et Uxore alhier 
bey Hochdenenselben peto beneficii competentiae und einsweiliger Auszahlung von 
zo Rthlr. zu ihrer Nothdurst übergebene Vorstellung an mich mit dem Befehl zu renrit- 
* L tiren
	        

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