Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1771)

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K) Nachbetn bas Freyherrl. Von Meysenbugische Vorwerk zu Frielingen, bestehend inHauß, 
Hof, Scheuer,räumlichen Stallung, Garten und 53 u. zviertelAck. sRuthen Ritterschaftl. 
ftcyen Land, und 25 u. ysechzehntel Acker zu. 1 halben Ruthen dergleichen Wiesen, sodann 
60 Acker 2 u. gachtelRuthmLand und 15 u. 7achtel Acker 9 Ruthen Wiesen contribuì* 
1 er qualite vor mir an gewöhnlicher Gcrichtsstelle den iZten Januarii schierskünftigen 
Jahres von Pctritag auf anderwärtige 6 oder 9 Jahr von Commißionswegen verpachtet 
werden soll, so können alle diejenige, so solches Vorwerk zu crpachten Sinnes, sich einsi'ì!- 
fcen, wegen chrer Sicherheit und zu bestellenden Caution sich mit hinlänglichen Attestaten 
Vcrsehen,ihre Gcbottthun, und des weiteren gewärtigen. Niedernaula den zoten Nov. 1771 
Burchardi, Vig. Commi ff. 
9) Demnach die Herrn Gebrüdere von Eschwege sich entschlossen ihr alhiesiges Ritterguth auf 
. Petritag des bevorstehenden i772tcnJahresanderwärtig auf6 oder 9 Jahr an demMeist- 
bietenden zu verpachten, so wird solches dein Publico hierdurch bekannt gemachct, damit 
- diejenige, welche dieses Guth in pacht zu nehmen Willens und prästanda zu prästiren ver- 
rnögend sind, sich in TermmoDienstags den 7tenJanuar. des mitGott zu erlebenden 177 2tm 
Jahres Vormittags 9 Uhr vor hiesigem Gesamtgerichte angeben, ihr Gebott thun und nach 
Befinden des Zuschlags gewärtigen sollen. Aue den ZtenDecembr. 17 71. . 
Adel. von Eschweglsche Gestrintgerichte daselbst. 
Citationes Creditorum . 
r) Nachbein des hiesigen Schutz-Jud Jßig Heinemann junioris Vermögm zu Bestreitung 
der allschon gegen ihn ausgeklagten Schulden und Befriedigung dessen sich weiters ge 
meldeten Creditore» nicht anreichend, mithin Concursus Creditorum ohnvermeidlich istr 
als werden sämtliche dessen bekannte und unbekannte Creditores zu Uguidirung ihrer For 
derungen und allenfalsiger Versuchung der Güte hiermit perentorie et edictaliter ci- 
tiret, Mittwochen den 22ten Januarii schierskünftig vor Fürstl. Amt zur gehörige^ 
Rechtsfrühe zu erscheinen, und was sich gebühret, zu verhandeln, oder aber imZurückblei- 
-ungsfall der völligen Praclusion zu gewärtigen. Hofgeismar den ZtenNovembr. 1771» 
Fürstl. Hess. Amt, I. I. Biedenkapp. 
L) Demnach auf geschehene Untersuchung des Status aclìivorum et pallivorum des Mül 
lers Johannes Ehmer und dessen Frau zu Weissenhasel durch Bescheid der förmliche Con- 
curs-Proceß erkannt, und des Endes Terminus ad Liquidandum eredita auf den i9ten 
Febr. a. s. anberaumet worden, als werden deren bekannte und unbekannte Gläubiger hier 
mit fernerweit edictaliter vorgeladen, um im prafiro Morgens 9 Uhr vor hiesigem Fürstl. 
Amte entweder in Person oder durch genugsam Bevollmächtigte zu erscheinen, und ihre 
Forderungen in Gemäßheit der Proceß-Ordnung sub poena praeclusi behörig zu liqui- 
diren. Sontra den löten Novembr. 1771. 
F. Heßischer Amtmann, I. A. Röntg. 
9) Nachdem in der Fürstl. Maximilianischen Debit-Sache, durch Commißions-Bescheid vom 
Ipten des vorigen Monats, ad deduceadanaprioritatem auf den 15tenJanuar, künf-
	        

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